Firmenkunden

D&O-Versicherung

Schutz für Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte

Unbegrenzt, mit Privatvermögen
Haftung
Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte
Für
1–100 Mio. €
Versicherungssumme
International möglich
Geltungsbereich
D&O-Versicherung

Überblick

Die D&O-Versicherung (Directors & Officers) ist eine spezielle Managerhaftpflichtversicherung, die Organe und Führungskräfte vor persönlicher Haftung mit ihrem Privatvermögen schützt. Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte unterliegen einer verschärften Sorgfaltspflicht und haften bei Fehlentscheidungen grundsätzlich unbegrenzt und mit ihrem gesamten Privatvermögen – unabhängig vom Verschuldensgrad. Versichert sind Geschäftsführer von GmbHs, Vorstände von Aktiengesellschaften, Aufsichts- und Verwaltungsräte sowie leitende Angestellte mit Entscheidungsbefugnissen. Die Police übernimmt Schadenersatzleistungen an Dritte, Verteidigungskosten bei gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren sowie die Abwehr unberechtigter Forderungen. Typische Schadenfälle sind Fehlentscheidungen bei Investitionen, Compliance-Verstöße, falsche Informationen gegenüber Investoren, Datenschutzverletzungen oder Verstöße gegen arbeitsrechtliche Pflichten. Die Versicherungssumme sollte sich an Unternehmensgröße, Branche und potenziellen Schadenshöhen orientieren; üblich sind Summen zwischen 1 und 100 Millionen Euro. Je nach Vertrag kann weltweite Geltung vereinbart werden, was besonders für international tätige Unternehmen und Start-ups mit Investoren wichtig ist.

Leistungen

  • Schutz des Privatvermögens vor Haftungsansprüchen
  • Übernahme von Verteidigungskosten bei Verfahren
  • Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Internationale Geltung für global tätige Unternehmen möglich
Vorteile
Schutz des Privatvermögens vor existenzbedrohenden Ansprüchen
Übernahme von Verteidigungskosten inklusive
Unverzichtbar für professionelles Risikomanagement
Weltweite Geltung je nach Vertrag möglich
Nachteile & Risiken
Höhere Prämien in risikoreichen Branchen
Selbstbeteiligung und Ausschlüsse bei Vorsatz üblich
Komplexe Vertragsbedingungen

Häufig gestellte Fragen

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