Vermögensschadenhaftpflicht
Schutz vor Beratungsfehlern und Pflichtverletzungen
Überblick
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Beratungsfehlern und Pflichtverletzungen. Sie greift, wenn durch eigenes Handeln oder Unterlassen bei Dritten reine Vermögensschäden entstehen, ohne dass dabei Personen- oder Sachschäden auftreten – etwa bei versäumten Fristen, fehlerhafter Rechts- oder Steuerberatung oder unvollständiger Vertragsgestaltung. Für viele Kammerberufe wie Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten und Ingenieure ist diese Versicherung gesetzlich vorgeschrieben – ohne Nachweis ist häufig keine Berufszulassung möglich. Auch für beratende Berufe ohne Versicherungspflicht wie Unternehmensberater, Immobilienmakler, Finanzdienstleister und IT-Berater ist der Schutz dringend zu empfehlen. Die Versicherung übernimmt sowohl die Befriedigung berechtigter Ansprüche als auch die Abwehr unberechtigter Forderungen einschließlich der anfallenden Rechtskosten. Versicherungssumme und Selbstbeteiligung lassen sich flexibel an das jeweilige Berufsrisiko anpassen, und bei einem Wechsel der Rechtsform, etwa von der Einzelpraxis zur GmbH, muss die Deckung entsprechend angepasst werden.
Leistungen
- Übernahme berechtigter Schadenersatzansprüche
- Abwehr unberechtigter Forderungen inkl. Rechtskosten
- Branchenspezifische Anpassung der Deckung
- Flexible Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Häufig gestellte Fragen
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