Rechtsschutzversicherung für Tankstellenpächter und Handelsvertreter
Spezial-Rechtsschutz für Tankstellenpächter bei Streitigkeiten mit Mineralölgesellschaften, Vertragskündigungen und Ausgleichsansprüchen nach § 89b HGB

Überblick
Tankstellenpächter und Tankstellenbetreiber stehen häufig in langjährigen Vertragsbeziehungen zu Mineralölgesellschaften. Wird ein Vertriebs-, Pacht- oder Mietvertrag gekündigt, können daraus erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Auseinandersetzungen entstehen. Gerade bei Fragen aus dem Handelsvertreterrecht oder zu möglichen Ausgleichsansprüchen bietet die Rechtsschutzversicherung für Tankstellenpächter der NRV eine spezialisierte Absicherung. Versichert ist die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Vertriebs-, Pacht- und Mietverträgen mit Mineralölgesellschaften, sofern der Rechtsstreit seine Ursache in der Kündigung des jeweiligen Tankstellenvertrages hat. Der Versicherungsschutz gilt für gerichtliche Streitigkeiten vor deutschen Zivilgerichten. Ein besonders wichtiger Bestandteil des Tankstellenvertrags-Rechtsschutzes ist die gerichtliche Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen in direkter oder entsprechender Anwendung des § 89b HGB. Die Rechtsschutzversicherung kann daher insbesondere dann relevant sein, wenn nach Beendigung eines Tankstellenvertrages über einen möglichen Handelsvertreterausgleich beziehungsweise Ausgleichsanspruch des Tankstellenpächters gestritten wird. Die Versicherungssumme beträgt 175.000 Euro je Versicherungsfall. Optional können auch Verfahren vor Schieds- und Schlichtungsstellen eingeschlossen werden. In dieser Variante übernimmt die NRV hierfür Kosten bis zu 1.000 Euro je Versicherungsfall. Der Jahresnettobeitrag beträgt 300,00 Euro für eine Tankstelle ohne Verfahren vor Schieds- und Schlichtungsstellen beziehungsweise 310,70 Euro inklusive dieses zusätzlichen Schutzes. Für jede weitere Station unter einem gemeinsamen Tankstellenvertrag beträgt der zusätzliche Jahresnettobeitrag 145,20 Euro. Hinzu kommt die gesetzliche Versicherungssteuer von derzeit 19 Prozent. Zu beachten ist eine Wartezeit von drei Monaten ab Versicherungsbeginn. Tankstellenpächter sollten die Rechtsschutzversicherung daher möglichst abschließen, bevor sich ein konkreter Konflikt mit der Mineralölgesellschaft oder eine Kündigung des Tankstellenvertrages abzeichnet. Endet der Versicherungsvertrag aufgrund einer Berufsaufgabe oder des Todes des Versicherungsnehmers, besteht nach den Besonderen Bestimmungen unter bestimmten Voraussetzungen noch Versicherungsschutz für Rechtsschutzfälle, die innerhalb eines Jahres nach Vertragsende eintreten. Wir beraten Tankstellenpächter, Handelsvertreter und Mehrstationsbetreiber zu diesem spezialisierten Tankstellen-Rechtsschutz und unterstützen bei der passenden Vertragsgestaltung für die zu versichernden Stationen.
Leistungen
- Spezial-Rechtsschutz für Tankstellenpächter
- Schutz bei vertragsbedingten Streitigkeiten mit Mineralölgesellschaften infolge einer Kündigung
- Gerichtliche Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen nach § 89b HGB
- Versicherungssumme von 175.000 € je Versicherungsfall
- Verfahren vor Schieds- und Schlichtungsstellen optional mitversicherbar
- Weitere Stationen bei gemeinsamem Tankstellenvertrag zu Sonderbeitrag versicherbar
- Nachschutz bei Berufsaufgabe oder Tod gemäß Vertragsbedingungen
Häufig gestellte Fragen
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