
Überblick
Pflegebedürftigkeit kann erhebliche zusätzliche Kosten verursachen. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt dabei nur festgelegte Leistungen und deckt nicht automatisch sämtliche tatsächlich entstehenden Pflegekosten. Eine private Pflegezusatzversicherung kann helfen, die verbleibende finanzielle Lücke zu reduzieren und das eigene Einkommen und Vermögen zu entlasten. Für die private Vorsorge stehen unterschiedliche Versicherungsmodelle zur Verfügung. Bei einer Pflegetagegeldversicherung wird im Pflegefall ein vertraglich vereinbarter Geldbetrag gezahlt. Eine Pflegekostenversicherung beteiligt sich entsprechend den Tarifbedingungen an verbleibenden Pflegekosten. Bei einer Pflegerentenversicherung wird bei Eintritt der versicherten Pflegebedürftigkeit eine vereinbarte Rente gezahlt. Welche Variante und welche Leistungshöhe sinnvoll sind, hängt von der persönlichen Lebenssituation, dem gewünschten Absicherungsniveau und den finanziellen Möglichkeiten ab. Besonders wichtig sind die Leistungen in den einzelnen Pflegegraden, Beitragsentwicklung, Wartezeiten und weitere Tarifbedingungen. Zusätzlich gibt es staatlich geförderte Pflegezusatzversicherungen, den sogenannten Pflege-Bahr. Bei förderfähigen Verträgen beträgt die staatliche Zulage derzeit 5 Euro monatlich beziehungsweise 60 Euro jährlich, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
Leistungen
- Zusätzliche finanzielle Absicherung im Pflegefall
- Ergänzung der gesetzlichen Pflegeversicherung
- Schutz des eigenen Einkommens und Vermögens
- Leistungen für häusliche und stationäre Pflege je nach Tarif
- Individuell wählbare Absicherungshöhe
- Verschiedene Vorsorgemodelle passend zum persönlichen Bedarf
Häufig gestellte Fragen
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