Riester-Rente
Staatlich geförderte Altersvorsorge mit Zulagen und Steuervorteilen

Überblick
Die Riester-Rente verbindet private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung. Besonders Familien mit Kindern können von Zulagen profitieren, während zusätzlich steuerliche Vorteile möglich sind. Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Sie kombiniert eigene Sparbeiträge mit staatlichen Zulagen und möglichen zusätzlichen Steuervorteilen. Besonders interessant kann die Förderung für Familien mit Kindern sowie für Personen mit niedrigeren oder mittleren Einkommen sein. Nach den bis Ende 2026 geltenden Förderregeln beträgt die Grundzulage bis zu 175 Euro jährlich. Für jedes kindergeldberechtigte Kind können zusätzlich bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Jahr gezahlt werden, wenn das Kind ab 2008 geboren wurde. Für früher geborene Kinder beträgt die Kinderzulage bis zu 185 Euro. Junge Sparer können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhalten. Für die volle Förderung müssen nach den bisherigen Regeln grundsätzlich vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einschließlich der Zulagen in den Vertrag fließen, höchstens jedoch 2.100 Euro jährlich. Zusätzlich prüft das Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung, ob sich über die Zulagen hinaus ein weiterer steuerlicher Vorteil ergibt. Zum Rentenbeginn wird das geförderte Kapital grundsätzlich für die Altersversorgung verwendet. Bei bestehenden Riester-Verträgen kann zu Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30 Prozent des vorhandenen Kapitals entnommen werden; das verbleibende Kapital wird grundsätzlich als lebenslange Rente ausgezahlt. Wichtig: Ab Januar 2027 wird die geförderte private Altersvorsorge reformiert. Bestehende Riester-Verträge bleiben erhalten und genießen Bestandsschutz. Ob die Fortführung eines bestehenden Vertrags, ein Wechsel in die neue Förderung oder eine andere Altersvorsorgelösung sinnvoll ist, sollte individuell geprüft werden.
Leistungen
- Staatliche Grundzulage bei Förderberechtigung
- Zusätzliche Kinderzulagen möglich
- Steuerliche Vorteile über den Sonderausgabenabzug möglich
- Besonders interessante Förderung für Familien mit Kindern
- Lebenslange Altersrente bei bestehenden Riester-Verträgen
- Wohn-Riester für selbstgenutztes Wohneigentum möglich
Häufig gestellte Fragen
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