Bauherrenhaftpflicht – wann brauche ich sie beim Hausbau oder Umbau?
Hausbau oder größerer Umbau geplant? Erfahren Sie, wann eine Bauherrenhaftpflicht benötigt wird, wann die Privathaftpflicht ausreicht und worauf Bauherren achten sollten.
Bauherrenhaftpflicht – wann brauche ich sie beim Hausbau oder Umbau? Ein Passant wird durch herabfallendes Baumaterial verletzt, ein Kind gelangt auf eine unzureichend gesicherte Baustelle oder bei Erdarbeiten wird das Nachbargrundstück beschädigt. Wer baut, trägt als Bauherr eine erhebliche Verantwortung. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein neues Einfamilienhaus entsteht, ein bestehendes Gebäude umfangreich saniert oder ein größerer Anbau errichtet wird. Während der Bauphase entstehen zusätzliche Haftungsrisiken, die von einer normalen Privathaftpflichtversicherung nicht immer vollständig abgedeckt werden. Für Bauherren stellt sich deshalb eine wichtige Frage: Brauche ich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung oder reicht meine Privathaftpflicht aus? Die Antwort hängt insbesondere von Art und Umfang des Bauvorhabens sowie vom bestehenden Privathaftpflichttarif ab. Kleinere Bauvorhaben können je nach Vertrag bereits über die Privathaftpflicht eingeschlossen sein. Bei größeren Bauvorhaben sollte dagegen geprüft werden, ob eine separate Bauherrenhaftpflicht erforderlich ist. Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass Bauherren je nach Bausumme zusätzlichen Haftpflichtschutz benötigen können. Was ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung? Die Bauherrenhaftpflicht schützt den Bauherrn vor gesetzlichen Schadenersatzansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben entstehen. Eine Baustelle bringt zusätzliche Gefahren mit sich. Baumaterialien liegen herum, Gruben entstehen, Gerüste werden aufgebaut und verschiedene Handwerker arbeiten gleichzeitig auf dem Grundstück. Kommt eine andere Person dadurch zu Schaden, kann sich die Frage stellen, ob der Bauherr seine Pflichten ausreichend erfüllt hat. Eine Haftpflichtversicherung übernimmt dabei nicht einfach jede Forderung. Sie prüft zunächst, ob tatsächlich eine gesetzliche Haftung besteht und ob die Höhe der Forderung gerechtfertigt ist. Berechtigte Forderungen werden innerhalb des vereinbarten Versicherungsschutzes reguliert; unberechtigte Ansprüche können abgewehrt werden. Warum kann der Bauherr haften? Die grundlegende Schadenersatzhaftung ergibt sich insbesondere aus § 823 BGB. Wer vorsätzlich oder fahrlässig unter anderem Leben, Körper, Gesundheit oder Eigentum eines anderen widerrechtlich verletzt, kann zum Schadenersatz verpflichtet sein. Für den Bauherrn bedeutet das insbesondere, dass er die mit seinem Bauvorhaben verbundenen Gefahren nicht einfach ignorieren darf. Auch wenn Architekten, Bauunternehmen und verschiedene Handwerksbetriebe mit den Arbeiten beauftragt werden, sollte nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass damit sämtliche eigenen Pflichten des Bauherrn entfallen. Welche Verantwortung im konkreten Schadenfall besteht, muss individuell geprüft werden. Praxisbeispiel: Passant wird durch Baumaterial verletzt An einem Einfamilienhaus wird das Dach erneuert. Auf der Baustelle wird Baumaterial nicht ausreichend gesichert. Ein Bauteil fällt in einen zugänglichen Bereich und verletzt einen vorbeigehenden Passanten. Die Person muss medizinisch behandelt werden und ist für mehrere Wochen arbeitsunfähig. Neben Behandlungskosten können weitere Schadenersatzforderungen entstehen. Jetzt wird geprüft: -Wer war für die Sicherung verantwortlich? -War die Baustelle ausreichend abgesichert? -Hat der Bauherr Pflichten verletzt? -Trägt möglicherweise ein beauftragtes Unternehmen Verantwortung? -Wie hoch ist der tatsächlich entstandene Schaden? Besteht eine Bauherrenhaftpflicht, übernimmt der Versicherer die Prüfung der gegen den Bauherrn erhobenen Ansprüche. Praxisbeispiel: Kind gelangt auf die Baustelle Auf einem Baugrundstück befindet sich eine offene Baugrube. Der Bereich ist nicht ausreichend abgesperrt. Ein Kind gelangt auf das Grundstück, stürzt in die Baugrube und verletzt sich schwer. Gerade Baustellen können für Außenstehende erhebliche Gefahren darstellen. Personenschäden können dabei wesentlich höhere finanzielle Folgen haben als ein einfacher Sachschaden. Aus meiner Beratungspraxis ist deshalb die Versicherungssumme einer der Punkte, bei denen ich nicht nur auf den günstigsten Beitrag achten würde. Bei Haftpflichtrisiken können schwere Personenschäden schnell existenzielle Größenordnungen erreichen. Reicht meine Privathaftpflicht beim Umbau? Das kann bei kleineren Bauvorhaben der Fall sein. Verschiedene Privathaftpflichttarife schließen das Bauherrenrisiko bis zu einer bestimmten Bausumme bereits ein. Die Verbraucherzentrale weist ebenfalls darauf hin, dass eine Deckungserweiterung der bestehenden Privathaftpflicht je nach Bausumme möglich sein kann. Deshalb würde ich bei einer kleineren Renovierung nicht automatisch einen separaten Vertrag abschließen. Zunächst sollte geprüft werden: -Ist das Bauherrenrisiko bereits versichert? -Bis zu welcher Bausumme gilt der Schutz? -Welche Arbeiten sind eingeschlossen? -Sind Eigenleistungen berücksichtigt? -Welche Versicherungssumme besteht? -Gibt es besondere Ausschlüsse? Erst danach lässt sich beurteilen, ob zusätzlicher Versicherungsschutz notwendig ist. Was gilt beim Neubau? Bei einem vollständigen Neubau ist die Situation normalerweise deutlich umfangreicher. Die Baukosten überschreiten schnell die Grenzen, die innerhalb einer Privathaftpflicht für kleinere Bauvorhaben vorgesehen sein können. Deshalb gehört die Bauherrenhaftpflicht bei größeren Neubauprojekten aus meiner Sicht zu den Versicherungen, die bereits vor Beginn der Arbeiten geprüft werden sollten. Der Verband Wohneigentum bezeichnet die Bauherrenhaftpflicht für Neubauten und umfangreichere Sanierungen als wichtigen Schutz; kleinere Bauvorhaben können dagegen abhängig vom Tarif bereits über die Privathaftpflicht abgesichert sein. Praxisbeispiel: Nachbargrundstück wird beschädigt Für einen Neubau werden umfangreiche Erdarbeiten durchgeführt. Dabei kommt es zu einer Absenkung beziehungsweise Beschädigung auf dem angrenzenden Grundstück. Der Nachbar fordert Schadenersatz. Solche Schäden können schnell kompliziert werden, weil mehrere Beteiligte vorhanden sein können: Bauherr, Tiefbauunternehmen, Architekt oder weitere Fachfirmen. Die Haftpflichtversicherung prüft in einem solchen Fall, ob und in welchem Umfang Ansprüche gegen den versicherten Bauherrn bestehen. Genau deshalb sollte der Versicherungsschutz zum konkreten Bauvorhaben passen. Was gilt bei Eigenleistungen? Viele Bauherren möchten einen Teil der Arbeiten selbst übernehmen. Typische Eigenleistungen sind beispielsweise: -Malerarbeiten -Trockenbau -Bodenarbeiten -Gartenarbeiten -kleinere Ausbauarbeiten -Unterstützung durch Freunde oder Verwandte Wer Eigenleistungen plant, sollte diese unbedingt bei der Versicherung berücksichtigen. Denn nicht jeder Tarif behandelt umfangreiche Eigenleistungen automatisch gleich. Der Verband Wohneigentum weist darauf hin, dass Eigenleistungen bei der Bauherrenhaftpflicht ausdrücklich berücksichtigt werden sollten. Aus meiner Sicht gehört die Frage nach Eigenleistungen deshalb immer zur Beratung einer Bauherrenhaftpflicht. Ein Tarif, der perfekt zu einem vollständig durch Fachfirmen ausgeführten Neubau passt, muss nicht automatisch für ein Projekt mit umfangreicher Eigenleistung geeignet sein. Sind Bauhelfer automatisch versichert? Auch Freunde, Verwandte und Bekannte helfen häufig auf einer privaten Baustelle mit. Hier sollte genau geprüft werden, welche Haftpflichtrisiken dieser Personen im jeweiligen Vertrag eingeschlossen sind. Zusätzlich darf die Haftpflichtversicherung nicht mit anderen gesetzlichen Absicherungen für Bauhelfer verwechselt werden. Deshalb würde ich vor Beginn der Arbeiten klären: Wer hilft mit, welche Arbeiten werden durchgeführt und welche Absicherung besteht für diese Personen? Je umfangreicher die private Mitarbeit auf der Baustelle ist, desto wichtiger wird diese Prüfung. Bauherrenhaftpflicht und Bauleistungsversicherung – wo liegt der Unterschied? Diese beiden Versicherungen werden häufig verwechselt. Die Bauherrenhaftpflicht betrifft Schadenersatzansprüche anderer Personen. Die Bauleistungsversicherung schützt dagegen grundsätzlich das entstehende Bauwerk gegen bestimmte unvorhergesehen eintretende Sachschäden während der Bauzeit. Ein Beispiel: Ein Passant wird aufgrund einer schlecht gesicherten Baustelle verletzt. → Thema Bauherrenhaftpflicht. Ein bereits errichteter Gebäudeteil wird während der Bauphase durch ein versichertes Ereignis beschädigt. → kann ein Thema der Bauleistungsversicherung sein. Beide Versicherungen erfüllen somit unterschiedliche Aufgaben. Bauherrenhaftpflicht und Wohngebäudeversicherung sind ebenfalls nicht dasselbe Auch die Wohngebäudeversicherung ersetzt die Bauherrenhaftpflicht nicht. Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude grundsätzlich gegen vereinbarte Gefahren wie beispielsweise Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Die Bauherrenhaftpflicht schützt dagegen vor gesetzlichen Schadenersatzansprüchen Dritter während des Bauvorhabens. Bei einem Neubau sollte deshalb geprüft werden, ab wann welcher Versicherungsvertrag greift und ob während der gesamten Bauphase lückenloser Schutz besteht. Was passiert, wenn eine beauftragte Firma den Schaden verursacht? Beauftragt der Bauherr professionelle Unternehmen, können diese selbstverständlich ebenfalls für selbst verursachte Schäden verantwortlich sein. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Bauherr jede gegen ihn gerichtete Forderung einfach an den Handwerker weiterleiten sollte. Je nach Schadenfall muss geklärt werden, wer tatsächlich verantwortlich ist. Auch deshalb ist die Prüfungsfunktion der eigenen Haftpflicht wichtig. § 831 BGB enthält darüber hinaus eine besondere Haftungsregelung für Schäden durch Verrichtungsgehilfen, wobei die Voraussetzungen immer anhand des konkreten Falls geprüft werden müssen. Darauf achte ich bei einer Bauherrenhaftpflicht Bei der Beratung würde ich nicht nur auf den Preis schauen. Aus meiner Sicht sind insbesondere folgende Punkte wichtig: -Art des Bauvorhabens -gesamte Bausumme -Neubau, Umbau oder Sanierung -ausreichend hohe Versicherungssumme -geplante Eigenleistungen -private Bauhelfer -mögliche Schäden an Nachbargrundstücken -Laufzeit des Versicherungsschutzes -besondere Ausschlüsse -bereits vorhandener Schutz über die Privathaftpflicht Mein Ansatz als Versicherungsmakler: Zuerst prüfe ich, welches Bauvorhaben tatsächlich geplant ist und welchen Schutz die bestehende Privathaftpflicht bereits bietet. Erst danach sollte entschieden werden, ob eine separate Bauherrenhaftpflicht benötigt wird. So lässt sich vermeiden, dass entweder eine gefährliche Versicherungslücke entsteht oder ein unnötiger zusätzlicher Vertrag abgeschlossen wird. Was tun nach einem Schaden auf der Baustelle? Kommt es während der Bauarbeiten zu einem Schaden, sollte der Vorgang möglichst vollständig dokumentiert werden. Hilfreich sind: -Fotos der Schadenstelle -Fotos der entstandenen Schäden -Datum und Uhrzeit -Beschreibung des Schadenhergangs -Kontaktdaten der Beteiligten -Kontaktdaten möglicher Zeugen -Angaben zu beteiligten Firmen -Bauunterlagen oder sonstige relevante Nachweise Der zuständige Haftpflichtversicherer sollte möglichst zeitnah informiert werden. Größere Schadenersatzforderungen sollten nicht vorschnell selbst anerkannt oder bezahlt werden. Zunächst sollte die Versicherung prüfen können, ob und in welcher Höhe tatsächlich eine Haftung besteht. Häufige Fragen zur Bauherrenhaftpflicht Brauche ich beim Hausbau eine Bauherrenhaftpflicht? Bei größeren Bauvorhaben sollte ein entsprechender Bauherrenhaftpflichtschutz vorhanden sein. Kleinere Bauvorhaben können je nach Privathaftpflichttarif bereits eingeschlossen sein. Reicht meine Privathaftpflicht für einen Umbau? Das hängt insbesondere vom Tarif und der Bausumme ab. Deshalb sollte vor Baubeginn geprüft werden, bis zu welcher Bausumme Bauvorhaben mitversichert sind. Sind Eigenleistungen mitversichert? Das ist tarifabhängig. Wer selbst baut oder Freunde und Verwandte mitarbeiten lässt, sollte Eigenleistungen und Bauhelfer vor Abschluss ausdrücklich berücksichtigen. Ist die Bauherrenhaftpflicht dasselbe wie eine Bauleistungsversicherung? Nein. Die Bauherrenhaftpflicht betrifft Haftungsansprüche Dritter. Eine Bauleistungsversicherung betrifft dagegen bestimmte Schäden am entstehenden Bauwerk. Wann sollte die Versicherung abgeschlossen werden? Der Versicherungsschutz sollte vor Beginn der Bauarbeiten geklärt sein. So kann verhindert werden, dass bereits zu Beginn des Projekts eine Haftpflichtlücke besteht. Fazit: Versicherungsschutz vor dem ersten Spatenstich prüfen Eine Baustelle bringt deutlich mehr Haftungsrisiken mit sich als ein fertiggestelltes Wohnhaus. Offene Baugruben, Baumaterialien, Gerüste, Maschinen und verschiedene Handwerker schaffen Situationen, in denen schnell Personen- oder Sachschäden entstehen können. Bei kleineren Umbauten kann das Bauherrenrisiko bereits über eine gute Privathaftpflicht abgesichert sein. Bei größeren Sanierungen und Neubauten sollte dagegen geprüft werden, ob eine separate Bauherrenhaftpflicht notwendig ist. Mein Ansatz als Versicherungsmakler: Ich prüfe Bausumme, Art des Bauvorhabens, Eigenleistungen, Bauhelfer und den bestehenden Versicherungsschutz. Erst danach lässt sich beurteilen, welche Absicherung tatsächlich benötigt wird. Denn gerade beim Hausbau sollte der Versicherungsschutz stehen, bevor die ersten Arbeiten beginnen.