Wasserschaden durch Waschmaschine – welche Versicherung zahlt?
Wasserschaden durch Waschmaschine – welche Versicherung zahlt?
Wasserschaden durch Waschmaschine – welche Versicherung zahlt? Der Zulaufschlauch der Waschmaschine platzt, Wasser läuft unbemerkt über den Boden und kurze Zeit später sind Möbel, Bodenbelag und möglicherweise sogar die Wohnung darunter betroffen. Ein Wasserschaden durch eine Waschmaschine kann innerhalb kurzer Zeit erhebliche Kosten verursachen. Für Mieter und Eigentümer stellt sich deshalb schnell die Frage: Welche Versicherung zahlt bei einem Wasserschaden durch die Waschmaschine – Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung oder Privathaftpflicht? Die Antwort hängt vor allem davon ab, was beschädigt wurde und wem das beschädigte Eigentum gehört. Vereinfacht gilt: Die Hausratversicherung kann Schäden am eigenen Hausrat übernehmen, die Wohngebäudeversicherung ist für versicherte Schäden am Gebäude zuständig und die Privathaftpflicht kann relevant werden, wenn durch eigenes Verschulden fremdes Eigentum beschädigt wurde. Welche Versicherung zahlt bei einem Waschmaschinen-Wasserschaden? Bei einem Wasserschaden können mehrere Versicherungen gleichzeitig betroffen sein. Entscheidend ist deshalb zunächst die Zuordnung des Schadens. Typische Bereiche sind: -eigene Möbel und persönliche Gegenstände -Bodenbeläge und Gebäudebestandteile -Eigentum des Vermieters -Schäden in einer darunterliegenden Wohnung -Eigentum eines Nachbarn -die Waschmaschine selbst Nicht jede dieser Positionen fällt unter dieselbe Versicherung. Aus meiner Beratungspraxis ist deshalb die erste Frage nicht „Welche Versicherung habe ich?“, sondern „Was genau wurde beschädigt und wem gehört es?“ Erst danach lässt sich der Schaden richtig zuordnen. Praxisbeispiel: Waschmaschine läuft aus und beschädigt eigene Möbel Während die Waschmaschine läuft, löst sich ein Schlauch. Wasser verteilt sich über den Boden und beschädigt einen Schrank, einen Teppich und weitere bewegliche Einrichtungsgegenstände. Hier geht es um den eigenen Hausrat. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Hausratversicherung üblicherweise für Schäden am eigenen Hausrat aufkommt, wenn bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser aus einer Waschmaschine die versicherten Sachen beschädigt oder zerstört. Zur Hausratversicherung gehören grundsätzlich bewegliche Sachen des Haushalts – also vereinfacht gesagt vieles von dem, was man bei einem Umzug mitnehmen würde. Die Hausratversicherung versichert unter anderem die Gefahr Leitungswasser. Was zahlt die Hausratversicherung? Die Hausratversicherung kann bei einem versicherten Leitungswasserschaden beispielsweise beschädigte: -Möbel -Teppiche -Elektrogeräte -Kleidung -sonstige persönliche Gegenstände ersetzen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale leistet eine Hausratversicherung im Versicherungsfall grundsätzlich zum Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand, sofern der konkrete Schaden versichert ist. Das unterscheidet die Hausratversicherung von einem klassischen Haftpflichtschaden, bei dem die Schadenersatzhöhe anders ermittelt werden kann. Praxisbeispiel: Wasser läuft in die Wohnung darunter Eine Waschmaschine befindet sich in einer Mietwohnung im zweiten Stock. Während des Waschgangs tritt Wasser aus. Es läuft durch den Boden und beschädigt die Decke sowie Möbel in der darunterliegenden Wohnung. Jetzt reicht die eigene Hausratversicherung nicht aus. Denn diese schützt grundsätzlich den eigenen Hausrat. Für Schäden am Eigentum anderer Personen kann dagegen die Privathaftpflichtversicherung relevant werden – vorausgesetzt, der Versicherte haftet tatsächlich für den Schaden. Genau diese Abgrenzung zwischen eigenem Hausrat und fremdem Eigentum beschreibt auch die Verbraucherzentrale. Wann zahlt die Privathaftpflicht? Die Privathaftpflichtversicherung kommt grundsätzlich dann ins Spiel, wenn Sie einem Dritten schuldhaft einen Schaden zufügen. Eine mögliche gesetzliche Grundlage ist § 823 BGB. Danach kann zum Schadenersatz verpflichtet sein, wer vorsätzlich oder fahrlässig unter anderem fremdes Eigentum widerrechtlich verletzt. Bei einem Waschmaschinen-Wasserschaden wird deshalb geprüft: -Haben Sie den Schaden verursacht? -Haben Sie Ihre Sorgfaltspflichten verletzt? -Hätte der Schaden verhindert werden können? -Welche fremden Sachen wurden beschädigt? -Wie hoch ist die berechtigte Forderung? -Ist der Schaden vom Vertrag erfasst? Die Privathaftpflicht zahlt also nicht automatisch nur deshalb, weil Wasser aus Ihrer Waschmaschine ausgetreten ist. Zunächst muss überhaupt eine Haftung bestehen. Muss ich die Waschmaschine ständig beaufsichtigen? Das ist eine häufige Frage. Nach der Verbraucherzentrale hängt die Frage, ob eine Waschmaschine unbeaufsichtigt laufen darf, stark vom konkreten Fall ab. Sie verweist auf Gerichtsentscheidungen, nach denen nicht zwingend verlangt werden kann, während eines gesamten üblichen Waschgangs ständig neben der Maschine zu bleiben. Gleichzeitig empfiehlt sie, den Wasserzulauf bei längerer Nichtbenutzung zu schließen. Das bedeutet aber nicht, dass jede Form von Unachtsamkeit unproblematisch ist. Wer beispielsweise bereits weiß, dass ein Schlauch beschädigt oder undicht ist und die Maschine trotzdem weiterbenutzt, befindet sich in einer anderen Situation als jemand, bei dessen technisch unauffälliger Maschine plötzlich ein Defekt auftritt. Der konkrete Schadenhergang bleibt deshalb entscheidend. Was bringt ein Aquastop? Viele moderne Waschmaschinen besitzen ein Aquastop-System, das das Risiko eines größeren Wasseraustritts reduzieren soll. Trotzdem sollte man sich nicht ausschließlich darauf verlassen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass ein Aquastop je nach System Strom benötigt und empfiehlt, den Wasserzufluss bei längerer Abwesenheit zu unterbrechen. Versicherungsschutz ersetzt deshalb keine vernünftigen Vorsichtsmaßnahmen. Gerade vor einem längeren Urlaub sollte die Wasserzufuhr zur Waschmaschine geschlossen werden. Praxisbeispiel: Vermieter verlangt Ersatz für beschädigten Boden Eine Waschmaschine läuft in einer Mietwohnung aus. Das austretende Wasser beschädigt einen fest verlegten Boden und weitere Bestandteile der Wohnung. Der Vermieter verlangt Schadenersatz vom Mieter. Hier muss unterschieden werden: Handelt es sich um einen Gebäudeschaden, kann zunächst die Gebäudeversicherung des Eigentümers relevant sein. Besteht gleichzeitig eine schuldhafte Schadenverursachung durch den Mieter, können anschließend auch Haftungs- beziehungsweise Regressfragen entstehen. Für den Mieter kann die Privathaftpflicht wichtig sein, wenn eine berechtigte Schadenersatzforderung wegen beschädigten fremden Eigentums besteht. § 280 BGB sieht auch bei einer schuldhaften Verletzung vertraglicher Pflichten grundsätzlich Schadenersatzansprüche vor. Was übernimmt die Wohngebäudeversicherung? Bei einem versicherten Leitungswasserschaden am Gebäude ist grundsätzlich die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers zuständig. Dazu können beispielsweise fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile gehören. Bei einer selbst bewohnten Immobilie können also gleichzeitig zwei eigene Versicherungen betroffen sein: Hausratversicherung: Schäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen. Wohngebäudeversicherung: versicherte Schäden am Gebäude und seinen versicherten Bestandteilen. Gerade bei größeren Wasserschäden sollte deshalb nicht vorschnell nur eine Versicherung informiert werden. Wer zahlt die kaputte Waschmaschine selbst? Das wird häufig übersehen. Ist ein technischer Defekt der Waschmaschine die Ursache des Wasserschadens, bedeutet das nicht automatisch, dass die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung auch die Reparatur der defekten Maschine übernimmt. Die Versicherungen können für Folgeschäden des austretenden Wassers zuständig sein, während der Defekt am Gerät selbst eine andere Frage ist. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass spezielle Reparaturkostenversicherungen für Elektrogeräte angeboten werden, diese sich wirtschaftlich jedoch häufig nicht lohnen. Deshalb sollte immer zwischen Ursachenschaden und Folgeschaden unterschieden werden. Was passiert, wenn der Nachbar Schadenersatz verlangt? Kommt Wasser in eine darunterliegende Wohnung, sollte nicht vorschnell zugesagt werden, sämtliche Kosten zu übernehmen. Die Privathaftpflichtversicherung sollte zunächst prüfen können: Besteht tatsächlich eine gesetzliche Haftung? Welche Schäden wurden durch das Wasser verursacht? Welche Kosten sind berechtigt? Ist der Versicherungsnehmer für den Schaden verantwortlich? Gerade diese Prüfung ist eine wichtige Aufgabe der Haftpflichtversicherung. Ein Nachbar kann einen hohen Betrag fordern – daraus folgt noch nicht automatisch, dass dieser Betrag vollständig geschuldet wird. Mieter und Eigentümer haben unterschiedliche Ausgangssituationen Bei einem Mieter können durch einen Waschmaschinen-Wasserschaden gleichzeitig betroffen sein: -eigene Hausratversicherung -Privathaftpflichtversicherung -Wohngebäudeversicherung des Vermieters Bei einem selbst nutzenden Hauseigentümer können dagegen insbesondere die eigene Hausrat- und Wohngebäudeversicherung relevant sein. Deshalb gibt es auf die Frage „Welche Versicherung zahlt bei der Waschmaschine?“ keine pauschale Ein-Wort-Antwort. Oft sind mehrere Versicherungsverträge beteiligt. Darauf achte ich beim Versicherungsschutz Beim Thema Wasserschaden schaue ich nicht nur darauf, ob Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung vorhanden sind. Aus meiner Sicht sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden: -Ist Leitungswasser in der Hausratversicherung ausreichend versichert? -Ist der Hausratwert korrekt angesetzt? -Besteht eine leistungsstarke Privathaftpflicht? -Sind Mietsachschäden ausreichend eingeschlossen? -Wie hoch sind die Versicherungssummen? -Besteht eine Selbstbeteiligung? -Gibt es problematische Ausschlüsse? -Ist bei Eigentümern eine passende Wohngebäudeversicherung vorhanden? -Wurden Modernisierungen und relevante Änderungen korrekt berücksichtigt? Mein Ansatz als Versicherungsmakler: Ich betrachte bei einem Wasserschaden nicht nur einen einzelnen Vertrag. Hausrat, Wohngebäude und Privathaftpflicht müssen zusammenpassen, weil bei einem einzigen Schadenereignis alle drei Bereiche betroffen sein können. Genau das macht Waschmaschinen-Wasserschäden zu einem guten Beispiel für eine ganzheitliche Versicherungsberatung. Was tun nach einem Wasserschaden durch die Waschmaschine? Zunächst sollte eine weitere Ausbreitung des Wassers möglichst verhindert werden, soweit dies gefahrlos möglich ist. Anschließend sollte der Schaden dokumentiert werden. Hilfreich sind: -Fotos und Videos -Ursache des Wasseraustritts -beschädigte Gegenstände -beschädigte Gebäudeteile -Kaufbelege -Kontaktdaten betroffener Nachbarn -Schreiben des Vermieters -Rechnungen und Kostenvoranschläge Die zuständigen Versicherer sollten möglichst zeitnah informiert werden. Beschädigte Sachen sollten nicht vorschnell entsorgt werden, bevor die notwendige Dokumentation beziehungsweise Abstimmung mit dem Versicherer erfolgt ist. Häufige Fragen zum Wasserschaden durch die Waschmaschine Zahlt die Hausratversicherung bei einer ausgelaufenen Waschmaschine? Üblicherweise kann die Hausratversicherung Schäden am eigenen versicherten Hausrat durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser übernehmen. Zahlt die Privathaftpflicht für die Wohnung des Nachbarn? Wenn aufgrund des eigenen Verhaltens eine gesetzliche Schadenersatzpflicht für Schäden am fremden Eigentum besteht, kann die Privathaftpflicht relevant sein. Welche Versicherung zahlt den Gebäudeschaden? Versicherte Leitungswasserschäden am Gebäude fallen grundsätzlich in den Bereich der Wohngebäudeversicherung des Eigentümers. Muss ich die Waschmaschine während des Waschgangs ständig beobachten? Nicht zwingend. Die Verbraucherzentrale verweist auf Rechtsprechung, nach der keine dauerhafte Überwachung eines normalen Waschgangs verlangt werden muss. Der konkrete Einzelfall bleibt jedoch entscheidend. Zahlt die Versicherung auch die defekte Waschmaschine? Nicht automatisch. Der technische Defekt am Gerät selbst muss von den versicherten Folgeschäden durch austretendes Wasser unterschieden werden. Fazit: Bei einem Waschmaschinen-Wasserschaden können mehrere Versicherungen zuständig sein Ein ausgelaufener Waschmaschinenschlauch kann gleichzeitig Möbel, Boden, Gebäudeteile und sogar die Wohnung eines Nachbarn beschädigen. Entsprechend können mehrere Versicherungen beteiligt sein. Die Hausratversicherung schützt grundsätzlich den eigenen versicherten Hausrat gegen Leitungswasserschäden. Die Wohngebäudeversicherung ist für versicherte Schäden am Gebäude zuständig. Die Privathaftpflichtversicherung kann einspringen, wenn durch eigenes Verschulden berechtigte Schadenersatzansprüche eines Dritten entstehen. Mein Ansatz als Versicherungsmakler: Ich prüfe bei einem Wasserschaden immer zuerst, was beschädigt wurde, wem die Sache gehört und wodurch der Schaden entstanden ist. Erst danach lässt sich der richtige Versicherungsvertrag bestimmen. Denn bei einer ausgelaufenen Waschmaschine ist häufig nicht die Frage, ob eine Versicherung zuständig ist – sondern welche Versicherung für welchen Teil des Schadens aufkommen muss.