Forderungsausfalldeckung – wenn der Schädiger nicht zahlen kann
Was passiert, wenn Ihnen jemand einen Schaden zufügt, aber weder versichert ist noch zahlen kann? Erfahren Sie, wie die Forderungsausfalldeckung schützt.
Forderungsausfalldeckung – wenn der Schädiger nicht zahlen kann Eine Privathaftpflichtversicherung schützt normalerweise dann, wenn Sie selbst einer anderen Person einen Schaden zufügen. Doch was passiert eigentlich im umgekehrten Fall? Sie werden durch eine andere Person schwer verletzt oder Ihr Eigentum wird beschädigt. Der Verursacher haftet zwar für den Schaden, besitzt aber keine Privathaftpflichtversicherung und hat auch selbst nicht genügend Geld, um die Forderung zu bezahlen. Dann bleiben Sie möglicherweise auf Ihrem Schaden sitzen. Genau für solche Situationen gibt es die Forderungsausfalldeckung innerhalb der Privathaftpflichtversicherung. Sie kann vereinfacht gesagt dafür sorgen, dass Ihre eigene Privathaftpflicht einspringt, wenn Ihnen ein anderer einen ersatzpflichtigen Schaden zufügt, dieser aber nicht zahlen kann. Die Verbraucherzentrale zählt eine ausreichend hohe Forderungsausfalldeckung zu den wichtigen Leistungen einer guten Privathaftpflichtversicherung. Was ist eine Forderungsausfalldeckung? Normalerweise funktioniert eine Privathaftpflicht so: Sie verursachen einen Schaden bei einem Dritten. Ihre Versicherung prüft, ob Sie dafür haften und übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen im Rahmen des Vertrages. Bei der Forderungsausfalldeckung wird diese Situation praktisch umgedreht. Sie sind der Geschädigte. Eine andere Person hat Ihnen einen Schaden zugefügt und müsste dafür grundsätzlich Schadenersatz leisten. Nach § 823 BGB kann beispielsweise derjenige zum Schadenersatz verpflichtet sein, der vorsätzlich oder fahrlässig das Eigentum, den Körper oder die Gesundheit eines anderen widerrechtlich verletzt. Kann der Schädiger die berechtigte Forderung jedoch nicht bezahlen, kann unter bestimmten Voraussetzungen Ihre eigene Privathaftpflicht einspringen. Praxisbeispiel: Schwerer Unfall ohne Haftpflichtversicherung Ein Fahrradfahrer fährt unachtsam auf einen Fußgänger zu und verursacht einen schweren Zusammenstoß. Der Fußgänger wird erheblich verletzt und kann mehrere Monate nicht arbeiten. Es entstehen unter anderem Forderungen wegen: -Behandlungskosten -Verdienstausfall -Schmerzensgeld -Rehabilitationsmaßnahmen -möglicher dauerhafter gesundheitlicher Folgen Der Verursacher haftet grundsätzlich für den Schaden, besitzt jedoch keine Privathaftpflichtversicherung und verfügt auch nicht über ausreichendes Vermögen. Gerade bei einem größeren Personenschaden kann das für den Geschädigten erhebliche finanzielle Folgen haben. Besteht in der eigenen Privathaftpflicht eine ausreichend ausgestaltete Forderungsausfalldeckung, kann diese – abhängig von den vereinbarten Voraussetzungen – für die berechtigte Forderung eintreten. Warum ist die Forderungsausfalldeckung so wichtig? Nicht jeder Mensch besitzt eine Privathaftpflichtversicherung. Verursacht eine nicht versicherte Person einen Schaden, haftet sie zwar grundsätzlich mit ihrem eigenen Vermögen. Das hilft dem Geschädigten jedoch wenig, wenn beim Verursacher finanziell nichts zu holen ist. Gerade bei schweren Personenschäden können Forderungen sehr hoch ausfallen. Die Verbraucherzentrale beschreibt genau dieses Risiko: Verursacht Ihnen jemand einen Schaden, ist nicht haftpflichtversichert und kann den Schaden nicht selbst bezahlen, kann eine Forderungsausfalldeckung der eigenen Haftpflichtversicherung einspringen. Sie empfiehlt eine Forderungsausfalldeckung bis zu einer hohen Versicherungssumme. Aus meiner Beratungspraxis ist die Forderungsausfalldeckung deshalb ein wichtiger Leistungsbaustein, der bei einem Tarifvergleich nicht übersehen werden sollte. Praxisbeispiel: Das hochwertige Fahrrad wird beschädigt Ein Fußgänger läuft unachtsam auf einen Fahrradweg. Ein Radfahrer versucht auszuweichen, stürzt und das hochwertige Fahrrad wird stark beschädigt. Nach Prüfung des Sachverhalts steht fest, dass der Fußgänger für den Schaden verantwortlich ist. Die Reparatur beziehungsweise der Schaden beträgt beispielsweise mehrere tausend Euro. Der Verursacher besitzt allerdings keine Privathaftpflichtversicherung und kann die Forderung finanziell nicht begleichen. Auch in einem solchen Fall kann eine Forderungsausfalldeckung relevant werden. Ob tatsächlich eine Leistung erfolgt, hängt jedoch von den konkreten Versicherungsbedingungen ab. Zahlt meine Versicherung sofort, wenn der Schädiger kein Geld hat? Nein. Die Forderungsausfalldeckung ist kein einfacher Ersatz dafür, dass eine andere Person gerade nicht bezahlen möchte. Es muss grundsätzlich eine berechtigte Schadenersatzforderung gegen den Verursacher bestehen. Je nach Versicherungsvertrag können außerdem weitere Voraussetzungen verlangt werden. Dazu kann beispielsweise gehören, dass der Anspruch gegen den Schädiger rechtlich festgestellt wurde oder dass eine Durchsetzung der Forderung erfolglos geblieben ist. Die konkreten Voraussetzungen unterscheiden sich zwischen den Versicherern und Tarifen. Deshalb sollte man bei einem Vergleich nicht nur darauf achten, ob eine Forderungsausfalldeckung vorhanden ist, sondern auch darauf, unter welchen Voraussetzungen sie tatsächlich leistet. Gibt es Mindestschadenhöhen? Auch hier gibt es Tarifunterschiede. Manche Versicherungsbedingungen können eine Mindestschadenhöhe oder einen Selbstbehalt vorsehen. Andere leistungsstärkere Tarife verzichten möglicherweise auf solche Einschränkungen. Das kann in der Praxis einen erheblichen Unterschied machen. Ein Vertrag kann auf der Leistungsübersicht mit „Forderungsausfalldeckung enthalten“ werben und trotzdem Bedingungen enthalten, die den tatsächlichen Versicherungsschutz einschränken. Genau deshalb reicht beim Vergleich ein Häkchen in einer Leistungstabelle allein nicht aus. Welche Schäden können betroffen sein? Besonders relevant ist die Forderungsausfalldeckung bei hohen Schadenersatzforderungen. Dazu gehören vor allem: Personenschäden Wird eine Person schwer verletzt, können neben Behandlungskosten auch Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder langfristige finanzielle Folgen entstehen. Bei körperlichen oder gesundheitlichen Verletzungen kann nach § 253 BGB unter bestimmten Voraussetzungen auch eine angemessene Entschädigung für immaterielle Schäden verlangt werden. Sachschäden Auch Sachschäden können unter die Forderungsausfalldeckung fallen, sofern sie nach den Bedingungen des jeweiligen Vertrages erfasst sind. Denkbar sind beispielsweise Schäden an Fahrrädern, elektronischen Geräten oder anderen wertvollen Gegenständen. Vermögensfolgeschäden Aus einem Personen- oder Sachschaden können zusätzliche finanzielle Folgen entstehen. Welche davon versichert sind, richtet sich wiederum nach dem konkreten Tarif. Was ist bei vorsätzlich verursachten Schäden? Dieser Punkt ist besonders interessant. Eine normale Privathaftpflichtversicherung des Schädigers übernimmt vorsätzlich verursachte Schäden grundsätzlich nicht einfach wie ein fahrlässig verursachtes Missgeschick. Bei der Forderungsausfalldeckung können leistungsstarke Tarife jedoch besondere Regelungen enthalten, beispielsweise für bestimmte vorsätzlich verursachte Schäden oder Gewalttaten. Ob und in welchem Umfang ein solcher Schutz besteht, ist stark tarifabhängig. Deshalb prüfe ich diesen Punkt gesondert und würde niemals pauschal davon ausgehen, dass jede Forderungsausfalldeckung automatisch sämtliche vorsätzlich verursachten Schäden umfasst. Was ist mit Schäden durch Kinder? Auch Schäden durch Kinder können besondere Haftungsfragen aufwerfen. Kinder haften nicht in jedem Alter und in jeder Situation automatisch selbst. § 828 BGB enthält hierzu besondere Regeln für Minderjährige. Auch Eltern haften nicht automatisch für jeden Schaden ihrer Kinder. Eine Haftung kann beispielsweise dann bestehen, wenn eine Aufsichtspflicht verletzt wurde. § 832 BGB regelt die Haftung des Aufsichtspflichtigen und sieht zugleich vor, dass eine Ersatzpflicht entfallen kann, wenn die erforderliche Aufsicht erfüllt wurde. Deshalb muss bei Schäden durch Kinder zunächst geklärt werden, ob überhaupt eine rechtliche Schadenersatzforderung besteht. Eine Forderungsausfalldeckung ersetzt diese Haftungsprüfung nicht. Darauf achte ich bei der Forderungsausfalldeckung Bei der Prüfung einer Privathaftpflichtversicherung schaue ich nicht nur darauf, ob irgendwo der Begriff „Forderungsausfalldeckung“ steht. Aus meiner Sicht sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden: -Wie hoch ist die Versicherungssumme? -Gibt es eine Mindestschadenhöhe? -Besteht eine Selbstbeteiligung? -Welche Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind erfasst? -Welche Voraussetzungen müssen vor einer Leistung erfüllt sein? -Muss zunächst ein rechtskräftiger beziehungsweise vollstreckbarer Titel vorliegen? -Welche Anforderungen bestehen an eine erfolglose Vollstreckung? -Sind bestimmte vorsätzlich verursachte Schäden mitversichert? -Welche Ausschlüsse enthält der Vertrag? Gerade hier können sich zwei Tarife trotz ähnlicher Beiträge deutlich unterscheiden. Warum ich nicht nur auf den Preis schaue Eine Privathaftpflichtversicherung gehört zu den Versicherungen, bei denen ein sehr hoher möglicher Schaden einem vergleichsweise überschaubaren Versicherungsbeitrag gegenübersteht. Deshalb halte ich es für wenig sinnvoll, ausschließlich den günstigsten Tarif auszuwählen. Die Forderungsausfalldeckung ist dafür ein gutes Beispiel. Bei einem einfachen Vertrag ist sie möglicherweise eingeschränkt oder an strengere Voraussetzungen gebunden. Ein leistungsstärkerer Tarif kann einen umfangreicheren Schutz bieten. Mein Ansatz als Versicherungsmakler: Ich prüfe nicht nur, was passiert, wenn mein Kunde einen Schaden verursacht – sondern auch, wie gut er geschützt ist, wenn er selbst zum Geschädigten wird. Genau dafür ist die Forderungsausfalldeckung gedacht. Was tun, wenn der Schädiger nicht zahlen kann? Wurde Ihnen ein Schaden zugefügt und der Verantwortliche kann diesen nicht begleichen, sollte der Schaden zunächst möglichst vollständig dokumentiert werden. Wichtig können sein: -Beschreibung des Schadenhergangs -Fotos und sonstige Beweismittel -Kontaktdaten des Verursachers -Rechnungen und Kostenvoranschläge -ärztliche Unterlagen bei Personenschäden -Schriftverkehr mit dem Verursacher -Informationen über eine vorhandene oder fehlende Haftpflichtversicherung Anschließend sollte geprüft werden, welche Ansprüche gegen den Schädiger bestehen und welche Voraussetzungen Ihre Forderungsausfalldeckung verlangt. Gerade bei größeren Schäden kann eine frühzeitige Prüfung des eigenen Versicherungsvertrages sinnvoll sein. Häufige Fragen zur Forderungsausfalldeckung Was bedeutet Forderungsausfalldeckung? Sie kann greifen, wenn Ihnen ein Dritter einen ersatzpflichtigen Schaden zufügt, dieser aber nicht haftpflichtversichert ist und die berechtigte Forderung selbst nicht bezahlen kann. Ist eine Forderungsausfalldeckung automatisch enthalten? Nicht jeder Tarif bietet denselben Leistungsumfang. Deshalb sollte geprüft werden, ob sie enthalten ist und welche Voraussetzungen und Begrenzungen gelten. Zahlt meine Versicherung sofort, wenn der Schädiger kein Geld hat? Nein. Es müssen die Voraussetzungen des Versicherungsvertrages erfüllt sein. Je nach Tarif können beispielsweise weitere Nachweise zur Forderung und deren Durchsetzung verlangt werden. Sind auch Personenschäden versichert? Eine Forderungsausfalldeckung kann auch bei Personenschäden relevant sein. Gerade dort können besonders hohe Forderungen entstehen. Der konkrete Umfang richtet sich nach dem jeweiligen Tarif. Warum ist die Forderungsausfalldeckung wichtig? Sie schützt vor dem Risiko, einen berechtigten Schadenersatzanspruch zu besitzen, diesen aber nicht realisieren zu können, weil der Verursacher weder ausreichend versichert noch finanziell leistungsfähig ist. Fazit: Gute Privathaftpflicht schützt in beide Richtungen Eine Privathaftpflichtversicherung soll in erster Linie verhindern, dass ein selbst verursachter Schaden die eigene finanzielle Existenz gefährdet. Eine gute Absicherung sollte aus meiner Sicht aber auch die umgekehrte Situation berücksichtigen. Denn ein berechtigter Schadenersatzanspruch hilft wenig, wenn der Verursacher weder versichert ist noch über ausreichendes Vermögen verfügt. Genau hier kann die Forderungsausfalldeckung entscheidend werden. Mein Ansatz als Versicherungsmakler: Ich prüfe nicht nur, ob eine Forderungsausfalldeckung vorhanden ist. Entscheidend sind Versicherungssumme, mögliche Mindestschäden, Voraussetzungen für die Leistung und vorhandene Ausschlüsse. Denn die Qualität einer Privathaftpflicht zeigt sich nicht nur daran, wie sie leistet, wenn Sie selbst einen Schaden verursachen – sondern auch daran, welchen Schutz sie bietet, wenn Sie selbst der Geschädigte sind.