Photovoltaikanlage und Haftpflicht – welche Versicherung brauche ich?
Photovoltaikanlage auf dem Dach? Erfahren Sie, welche Haftpflicht- und Gebäudeversicherung wichtig ist und wann eine separate Photovoltaikversicherung sinnvoll sein kann.
Photovoltaikanlage und Haftpflicht – welche Versicherung brauche ich? Photovoltaikanlagen gehören inzwischen auf vielen Hausdächern zum Alltag. Sie erzeugen eigenen Strom, können die laufenden Energiekosten reduzieren und werden häufig mit einem Batteriespeicher kombiniert. Mit der Installation stellt sich jedoch auch eine Versicherungsfrage: Welche Versicherung brauche ich für meine Photovoltaikanlage? Dabei müssen zwei Risiken voneinander unterschieden werden. Zum einen kann die Photovoltaikanlage selbst beschädigt werden, beispielsweise durch Sturm, Hagel, Blitz oder Feuer. Zum anderen kann die Anlage anderen Personen oder fremdem Eigentum einen Schaden zufügen. Für diese beiden Situationen sind unterschiedliche Versicherungsbereiche zuständig. Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb, eine Photovoltaikanlage sowohl gegenüber der Gebäudeversicherung als auch gegenüber der Privathaftpflicht- beziehungsweise Gebäudehaftpflichtversicherung anzugeben. Warum braucht eine Photovoltaikanlage Haftpflichtschutz? Eine Photovoltaikanlage befindet sich meist dauerhaft auf einem Gebäude und besteht aus mehreren technischen Komponenten. Dazu gehören beispielsweise: -Solarmodule -Unterkonstruktion -Wechselrichter -Verkabelung -gegebenenfalls Batteriespeicher -weitere elektrische Komponenten Von einer solchen Anlage können Haftungsrisiken ausgehen. Verletzt jemand vorsätzlich oder fahrlässig unter anderem das Leben, die Gesundheit oder das Eigentum eines anderen, kann nach § 823 BGB eine Schadenersatzpflicht entstehen. Für einen Anlagenbetreiber kann das beispielsweise relevant werden, wenn sich ein Bauteil löst oder durch eine nicht ordnungsgemäß unterhaltene Anlage ein Schaden bei einem Dritten entsteht. Praxisbeispiel: Solarmodul beschädigt ein fremdes Auto Nach einem starken Sturm löst sich ein Teil der Photovoltaikanlage vom Dach. Ein Modul fällt herunter und beschädigt ein vor dem Gebäude abgestelltes Fahrzeug. Am Fahrzeug entstehen mehrere tausend Euro Schaden. Jetzt muss geprüft werden: -Warum hat sich das Modul gelöst? -War die Anlage fachgerecht montiert? -Wurde sie ordnungsgemäß unterhalten? -Besteht eine gesetzliche Haftung des Eigentümers beziehungsweise Betreibers? -Wie hoch ist der berechtigte Schaden? Besteht entsprechender Haftpflichtschutz, übernimmt der Versicherer diese Prüfung und kann berechtigte Schadenersatzansprüche innerhalb des vereinbarten Versicherungsschutzes regulieren. Genau deshalb sollte die Photovoltaikanlage nicht nur gegen eigene Schäden versichert sein. Auch das Haftungsrisiko gegenüber anderen Personen muss berücksichtigt werden. Praxisbeispiel: Eine Person wird durch ein herabfallendes Bauteil verletzt Noch schwerwiegender kann ein Personenschaden sein. Ein Bauteil der Anlage löst sich und trifft einen Passanten. Die Person wird verletzt und muss über einen längeren Zeitraum medizinisch behandelt werden. Bei schweren Verletzungen können neben Behandlungskosten beispielsweise auch Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder langfristige finanzielle Folgen eine Rolle spielen. Gerade deshalb ist bei der Haftpflichtversicherung eine ausreichend hohe Versicherungssumme wichtig. Die Verbraucherzentrale empfiehlt bei einer Privathaftpflicht mindestens 10 Millionen Euro pauschale Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und weist darauf hin, dass höhere Deckungssummen sinnvoll sein können. Ist die Photovoltaikanlage über meine Privathaftpflicht versichert? Das hängt vom jeweiligen Tarif und von der Nutzung der Immobilie ab. Bei einer selbst genutzten Immobilie können Eigentümerhaftungsrisiken grundsätzlich bereits Bestandteil einer leistungsstarken Privathaftpflichtversicherung sein. Ob auch das Betreiberrisiko einer Photovoltaikanlage ausreichend eingeschlossen ist, sollte jedoch ausdrücklich geprüft werden. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, eine Photovoltaikanlage bei der Privathaftpflicht- beziehungsweise Gebäudehaftpflichtversicherung zu melden. Dort kann das von der Anlage ausgehende Risiko je nach Vertrag mitversichert werden. Aus meiner Beratungspraxis würde ich deshalb nicht automatisch eine separate Photovoltaik-Haftpflicht abschließen. Zuerst sollte geprüft werden, ob der bestehende Haftpflichtvertrag bereits ausreichenden Schutz bietet. Was gilt bei einer vermieteten Immobilie? Bei einer vermieteten Immobilie kann statt der normalen Privathaftpflicht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht beziehungsweise Gebäudehaftpflicht für das Eigentümerrisiko relevant sein. Auch hier sollte die Photovoltaikanlage ausdrücklich berücksichtigt werden. Entscheidend ist nicht nur, dass irgendeine Haftpflichtversicherung vorhanden ist. Entscheidend ist: Ist genau die Immobilie mit genau dieser Photovoltaikanlage und deren tatsächlicher Nutzung vom Vertrag erfasst? Gerade bei Mehrfamilienhäusern, vermieteten Immobilien oder größeren Anlagen sollte dieser Punkt vor der Inbetriebnahme geklärt werden. Haftpflicht und Versicherung der eigenen Anlage sind zwei verschiedene Dinge Dieser Unterschied wird häufig übersehen. Die Haftpflichtversicherung schützt grundsätzlich vor berechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter. Die Wohngebäude- oder Photovoltaikversicherung kann dagegen Schäden an der eigenen Anlage absichern. Beispiel: Ein Solarmodul wird durch Hagel beschädigt. → Schaden an der eigenen Photovoltaikanlage. Ein Modul löst sich und beschädigt das Auto des Nachbarn. → mögliches Haftpflichtrisiko gegenüber einem Dritten. Deshalb reicht es nicht aus, lediglich einen dieser beiden Bereiche zu betrachten. Ist die Photovoltaikanlage über die Wohngebäudeversicherung versichert? Photovoltaikanlagen können in die Wohngebäudeversicherung eingeschlossen werden. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Solarstromanlagen mindestens dort mitzuversichern, damit insbesondere Gefahren wie Sturm, Hagel, Blitz und Feuer berücksichtigt werden. Wichtig ist jedoch, die Installation der Anlage dem Gebäudeversicherer mitzuteilen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass größere Veränderungen am Gebäude frühzeitig gemeldet werden sollten und andernfalls im Schadenfall Einschränkungen beim Versicherungsschutz entstehen können. Deshalb gehört für mich nach der Installation einer Photovoltaikanlage immer die Frage dazu: Ist der Gebäudeversicherer über die Anlage informiert und wurde sie ausdrücklich in den Versicherungsschutz aufgenommen? Wann kann eine separate Photovoltaikversicherung sinnvoll sein? Neben der Wohngebäudeversicherung gibt es spezielle Photovoltaikversicherungen. Eine solche Versicherung kann insbesondere bei größeren oder teuren Anlagen interessant sein. Auch bei finanzierten Anlagen kann ein umfangreicherer Schutz sinnvoll sein. Die Verbraucherzentrale nennt große beziehungsweise teure Anlagen und finanzierte Anlagen ausdrücklich als Situationen, in denen eine spezielle Photovoltaikversicherung empfehlenswert sein kann. Je nach Tarif können dabei zusätzliche Risiken eingeschlossen sein, beispielsweise: -Diebstahl -Vandalismus -Kurzschluss -Tierbiss -Bedienungsfehler -Konstruktions- oder Materialfehler -Ertragsausfall Welche Leistungen tatsächlich vorhanden sind, hängt immer vom jeweiligen Vertrag ab. Brauche ich also drei verschiedene Versicherungen? Nicht automatisch. Genau hier ist eine saubere Vertragsprüfung wichtig. Ein Hauseigentümer könnte theoretisch mehrere Verträge abschließen: -Privathaftpflicht -Wohngebäudeversicherung -separate Photovoltaikversicherung Das bedeutet aber nicht, dass für jede Photovoltaikanlage zwingend drei separate Versicherungen notwendig sind. Je nach vorhandenen Verträgen können verschiedene Risiken bereits eingeschlossen sein. Mein Ansatz als Versicherungsmakler: Erst vorhandenen Versicherungsschutz prüfen und anschließend gezielt vorhandene Lücken schließen. Eine zusätzliche Versicherung macht nur dann Sinn, wenn sie einen Schutz bietet, der über bestehende Verträge nicht bereits ausreichend vorhanden ist. Praxisbeispiel: Sturm beschädigt die eigene PV-Anlage Ein Sturm beschädigt mehrere Solarmodule auf dem Dach. Die Module müssen ausgetauscht werden. Hier geht es zunächst nicht um einen Schaden bei einer fremden Person, sondern um die eigene Anlage. Die Haftpflichtversicherung wäre deshalb grundsätzlich nicht der passende Ansprechpartner. Sturm- und Hagelschäden können dagegen über eine entsprechend angepasste Wohngebäudeversicherung abgesichert werden. Die Verbraucherzentrale empfiehlt ausdrücklich, Solaranlagen mindestens in die Wohngebäudeversicherung einzuschließen. Auch dieses Beispiel zeigt, warum Haftpflicht- und Sachversicherung klar voneinander getrennt werden müssen. Was ist mit einem Batteriespeicher? Wird zusätzlich zur Photovoltaikanlage ein Batteriespeicher installiert, sollte auch dieser in die Versicherungsprüfung einbezogen werden. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass neben Solarmodulen insbesondere Wechselrichter und Batteriespeicher wichtige Komponenten der Anlage darstellen und bei Versicherungs- und Garantiebedingungen berücksichtigt werden sollten. Deshalb sollte geklärt werden: -Ist der Batteriespeicher über die Wohngebäudeversicherung erfasst? -Welche Gefahren sind versichert? -Ist der Wert korrekt berücksichtigt? -Besteht gegebenenfalls Schutz über eine separate Photovoltaikversicherung? Eine Photovoltaikanlage sollte immer als Gesamtsystem betrachtet werden. Gibt es eine Versicherungspflicht für Photovoltaikanlagen? Eine allgemeine gesetzliche Versicherungspflicht für private Solarstromanlagen besteht nicht. Die Verbraucherzentrale weist jedoch darauf hin, dass mögliche Schäden teuer werden können und empfiehlt deshalb eine passende Absicherung. Keine Versicherungspflicht bedeutet also nicht, dass auf Versicherungsschutz verzichtet werden sollte. Gerade bei Haftpflichtschäden mit verletzten Personen kann das finanzielle Risiko erheblich sein. Muss ich meine Versicherung über die neue PV-Anlage informieren? Das würde ich grundsätzlich empfehlen. Die Verbraucherzentrale rät ausdrücklich dazu, größere Veränderungen am Gebäude – darunter die Installation einer Photovoltaikanlage – dem Versicherer frühzeitig mitzuteilen. Dabei sollte nicht nur die Gebäudeversicherung betrachtet werden. Auch gegenüber der Privathaftpflicht- oder Gebäudehaftpflichtversicherung sollte geklärt werden, ob das Betreiber- beziehungsweise Eigentümerrisiko der Anlage mitversichert ist. Darauf achte ich bei einer Photovoltaikanlage Bei der Versicherungsprüfung schaue ich nicht nur darauf, ob irgendwo das Wort „Photovoltaik“ im Vertrag steht. Aus meiner Sicht sollten insbesondere folgende Punkte geklärt werden: -selbst genutzte oder vermietete Immobilie -Größe und Wert der Anlage -Haftpflichtschutz für den Anlagenbetrieb -ausreichend hohe Versicherungssumme -Einschluss in die Wohngebäudeversicherung -Batteriespeicher und Wechselrichter -Sturm, Hagel, Feuer und Blitz -Diebstahl und Vandalismus -mögliche technische Schäden -Ertragsausfall -vorhandene Selbstbeteiligungen -Notwendigkeit einer separaten Photovoltaikversicherung Mein Ansatz als Versicherungsmakler: Ich trenne immer zwischen Schäden an der eigenen Anlage und Schäden, die die Anlage bei anderen verursacht. Erst wenn beide Bereiche geprüft sind, kann beurteilt werden, ob der Versicherungsschutz tatsächlich vollständig ist. Was tun nach einem Schaden? Kommt es zu einem Schaden an oder durch die Photovoltaikanlage, sollte der Vorgang möglichst gut dokumentiert werden. Hilfreich sind: -Fotos der Anlage -Fotos des Schadens -Datum und Zeitpunkt -Beschreibung des Schadenhergangs -Rechnungen und Unterlagen zur Anlage -Angaben zum Installationsbetrieb -Wartungs- oder Prüfunterlagen -Forderungen geschädigter Personen Anschließend sollte der zuständige Versicherer möglichst zeitnah informiert werden. Bei Schadenersatzforderungen Dritter sollte nicht vorschnell eine Zahlung oder Haftung anerkannt werden. Die Haftpflichtversicherung sollte zunächst prüfen können, ob tatsächlich eine gesetzliche Schadenersatzpflicht besteht. Häufige Fragen zur Photovoltaikversicherung Ist meine Photovoltaikanlage automatisch über die Wohngebäudeversicherung versichert? Nicht automatisch. Die Anlage sollte dem Gebäudeversicherer gemeldet und ausdrücklich in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Brauche ich eine separate Photovoltaik-Haftpflichtversicherung? Nicht zwingend. Das Haftungsrisiko kann je nach Vertrag bereits über die Privathaftpflicht- oder Gebäudehaftpflichtversicherung abgesichert werden. Der vorhandene Vertrag sollte deshalb zuerst geprüft werden. Was zahlt die Haftpflichtversicherung bei einer Photovoltaikanlage? Sie kann berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter übernehmen, wenn für einen durch die Anlage verursachten Schaden eine gesetzliche Haftung besteht und das Risiko vom Vertrag erfasst ist. Was zahlt eine Photovoltaikversicherung? Je nach Tarif kann sie Schäden an der eigenen Anlage und zusätzliche Risiken wie Diebstahl, Vandalismus, Tierbiss oder Ertragsausfall absichern. Ist eine Versicherung für Photovoltaikanlagen gesetzlich vorgeschrieben? Eine allgemeine Versicherungspflicht besteht nicht. Aufgrund möglicher hoher Schäden empfiehlt sich dennoch eine ausreichende Absicherung. Fazit: Photovoltaikanlage in Haftpflicht und Gebäudeversicherung prüfen Mit der Montage einer Photovoltaikanlage verändert sich nicht nur das Gebäude, sondern auch das Versicherungsrisiko. Dabei müssen zwei Bereiche unterschieden werden: Die eigene Anlage kann beschädigt werden – und die Anlage kann einen Schaden bei anderen Personen verursachen. Deshalb sollte eine Photovoltaikanlage mindestens gegenüber der Gebäudeversicherung und der zuständigen Haftpflichtversicherung berücksichtigt werden. Eine separate Photovoltaikversicherung kann bei größeren, wertvollen oder besonders umfangreich abzusichernden Anlagen zusätzlich sinnvoll sein. Mein Ansatz als Versicherungsmakler: Ich prüfe zuerst Gebäudeversicherung, Haftpflichtschutz, Wert der Anlage und vorhandene Zusatzleistungen. Erst danach lässt sich beurteilen, ob eine separate Photovoltaikversicherung tatsächlich benötigt wird. Denn auch bei einer PV-Anlage gilt: Nicht möglichst viele Verträge sind das Ziel – sondern ein Versicherungsschutz ohne unnötige Überschneidungen und ohne gefährliche Lücken.