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Hausrat17.08.2026

Einbruch in die Wohnung – was zahlt die Hausratversicherung?

Einbruch in die Wohnung? Erfahren Sie, was die Hausratversicherung bei gestohlenen Sachen, Schmuck, Bargeld, Vandalismus und beschädigten Türen zahlt.

Einbruch in die Wohnung – was zahlt die Hausratversicherung? Die Wohnungstür wurde aufgebrochen, Schränke wurden durchsucht und Fernseher, Laptop, Schmuck oder Bargeld fehlen. Ein Wohnungseinbruch ist nicht nur emotional belastend. Schnell entsteht auch ein finanzieller Schaden von mehreren tausend Euro. Für Betroffene stellt sich deshalb unmittelbar die Frage: Was zahlt die Hausratversicherung nach einem Einbruch – und welche Schäden sind tatsächlich versichert? Grundsätzlich gehört Einbruchdiebstahl zu den klassischen versicherten Gefahren einer Hausratversicherung. Neben gestohlenen Gegenständen können auch bestimmte Beschädigungen durch den Einbruch sowie Vandalismusschäden versichert sein. Entscheidend sind jedoch die Versicherungsbedingungen, die Höhe der Versicherungssumme und mögliche Entschädigungsgrenzen für Wertsachen. Was gilt überhaupt als Einbruchdiebstahl? Versicherungstechnisch ist nicht jeder Diebstahl automatisch ein Einbruchdiebstahl. Typischerweise liegt ein Einbruch vor, wenn ein Täter beispielsweise eine Tür oder ein Fenster gewaltsam öffnet, einsteigt oder sich mit bestimmten unberechtigt erlangten Schlüsseln Zugang zu versicherten Räumen verschafft. Auch die GDV-Musterbedingungen unterscheiden Einbruchdiebstahl ausdrücklich vom einfachen Diebstahl. Die Verbraucherzentrale nennt als klassisches Beispiel eine aufgebrochene Tür oder ein eingeschlagenes Fenster. Diese Abgrenzung ist wichtig, denn: Einbruchdiebstahl ist grundsätzlich versichert – einfacher Diebstahl dagegen nicht automatisch. Praxisbeispiel: Wohnungstür wird aufgebrochen Ein Täter bricht während Ihrer Abwesenheit die Wohnungstür auf. Aus der Wohnung werden ein Fernseher, ein Laptop und weitere Gegenstände im Gesamtwert von beispielsweise 6.000 Euro gestohlen. Hier liegt grundsätzlich ein typischer Einbruchdiebstahl vor. Die Hausratversicherung kann die entwendeten versicherten Gegenstände ersetzen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale wird grundsätzlich der Betrag ersetzt, der erforderlich ist, um einen gleichwertigen Gegenstand zu heutigen Preisen neu zu beschaffen. Das ist ein wichtiger Unterschied zur Privathaftpflichtversicherung. Bei der Hausratversicherung geht es bei versicherten Sachen grundsätzlich um den Wiederbeschaffungspreis in neuwertigem Zustand und nicht einfach um den Zeitwert eines alten Gegenstandes. Welche Gegenstände sind bei einem Einbruch versichert? Grundsätzlich umfasst die Hausratversicherung die beweglichen Sachen des Haushalts. Dazu können beispielsweise gehören: -Möbel -Fernseher -Computer und Laptops -Kleidung -Haushaltsgeräte -Unterhaltungselektronik -persönliche Gebrauchsgegenstände -bestimmte Wertsachen Auch Sachen in zur Wohnung gehörenden beziehungsweise versicherten Keller- und Nebenräumen können je nach Vertrag zum versicherten Hausrat gehören. Die Verbraucherzentrale nennt beispielsweise Werkzeuge oder Rasenmäher in einer Garage oder einem Keller. Aus meiner Beratungspraxis ist deshalb nicht nur die Frage wichtig, ob eine Hausratversicherung vorhanden ist. Entscheidend ist auch, ob Versicherungssumme und Leistungsgrenzen zum tatsächlichen Wert des Hausrats passen. Praxisbeispiel: Einbrecher zerstören die Wohnungseinrichtung Ein Täter findet nur wenige Wertgegenstände. Aus Frust beschädigt er anschließend Schränke, Fernseher und weitere Möbel oder beschmiert Wände. Hier geht es nicht nur um gestohlene Sachen, sondern um Vandalismus nach einem Einbruch. Die Hausratversicherung schützt grundsätzlich auch gegen Vandalismusschäden nach einem versicherten Einbruch. Dies ist sowohl in den GDV-Bedingungen als auch bei der Verbraucherzentrale als typische Leistung beschrieben. Damit können also auch Gegenstände ersetzt oder repariert werden, die der Einbrecher gar nicht mitgenommen, sondern lediglich beschädigt hat. Wer zahlt die aufgebrochene Tür? Auch das ist nach einem Einbruch häufig relevant. Die Wohnungstür oder ein Fenster wird beim Einbruch beschädigt. Nach Angaben der Verbraucherzentrale können über die Hausratversicherung auch Reparaturkosten für beim Einbruch beschädigte Türen und Fenster übernommen werden. Die GDV-Bedingungen sehen ebenfalls bestimmte Kosten zur Beseitigung von Gebäudeschäden vor, die durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind. Gerade bei Mietwohnungen kann zusätzlich die Wohngebäudeversicherung beziehungsweise der Versicherungsvertrag des Eigentümers eine Rolle spielen. Deshalb sollte bei größeren Gebäudeschäden geklärt werden, welcher Versicherer für welchen Schaden zuständig ist. Was ist mit Bargeld und Schmuck? Bargeld, Schmuck und andere Wertgegenstände können grundsätzlich zum versicherten Hausrat gehören. Allerdings gelten häufig besondere Entschädigungsgrenzen. Die Verbraucherzentrale zählt unter anderem folgende Sachen zu den Wertsachen: -Bargeld -Wertpapiere und Sparbücher -Schmuck -Edelsteine und Perlen -Gold- und Platinsachen -Münzen und Medaillen -Kunstgegenstände -bestimmte Antiquitäten Für Wertsachen bestehen häufig besondere Höchstentschädigungen. Die Verbraucherzentrale nennt als verbreitete Größenordnung insgesamt etwa 20 Prozent der Versicherungssumme und weist darauf hin, dass für bestimmte Wertsachen zusätzlich besondere Anforderungen an die Aufbewahrung gelten können. Der konkrete Tarif ist jedoch entscheidend. Wer hochwertigen Schmuck, größere Bargeldbestände, Uhren oder andere wertvolle Gegenstände besitzt, sollte deshalb die Wertsachengrenzen seines Vertrages unbedingt prüfen. Praxisbeispiel: Hochwertige Uhr wird gestohlen Bei einem Einbruch wird eine hochwertige Uhr im Wert von 15.000 Euro gestohlen. Die Hausratversicherung beträgt beispielsweise mehrere hunderttausend Euro. Trotz einer ausreichend hohen Gesamtversicherungssumme bedeutet das nicht automatisch, dass jeder Wertgegenstand unbegrenzt versichert ist. Es können besondere Entschädigungsgrenzen und Anforderungen an die Aufbewahrung gelten. Mein Ansatz als Versicherungsmakler: Ich schaue deshalb nicht nur auf die große Versicherungssumme oben im Angebot. Gerade bei Schmuck, Uhren, Bargeld und Kunst können die Untergrenzen im Bedingungswerk entscheidend sein. Einbruchdiebstahl oder einfacher Diebstahl? Diese Unterscheidung gehört zu den wichtigsten Punkten. Beispiel: Ein Täter bricht Ihre Wohnungstür auf und nimmt den Laptop mit. → Einbruchdiebstahl, grundsätzlich versichert. Sie lassen dagegen Ihr Smartphone auf einem Tisch in einem Café liegen und jemand nimmt es unbemerkt mit. → grundsätzlich einfacher Diebstahl, nicht automatisch über die normale Hausratversicherung versichert. Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass Einbruchdiebstahl zum üblichen Versicherungsschutz gehört, einfacher Diebstahl dagegen grundsätzlich nicht. Je nach Tarif können allerdings zusätzliche Erweiterungen bestehen. Was passiert bei einer offen gelassenen Tür oder einem Fenster? Besonders problematisch kann es werden, wenn Einbrechern der Zugang erheblich erleichtert wird. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass beispielsweise eine offen gelassene Terrassentür zu Problemen beim Versicherungsschutz führen kann. Auch § 81 VVG ist in diesem Zusammenhang wichtig: Wird ein Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt, kann der Versicherer seine Leistung grundsätzlich entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Leistungsstarke Hausrattarife können allerdings einen weitergehenden Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit vereinbaren. Genau diesen Punkt würde ich bei einem Tarifvergleich prüfen. Was gilt bei einem Baugerüst am Haus? Ein Baugerüst kann das Einbruchsrisiko deutlich erhöhen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb, den Hausratversicherer über ein Gerüst am Wohngebäude zu informieren. Je nach Vertrag kann dies als Gefahrenerhöhung relevant sein. Wird ein Einbruch über das Gerüst ermöglicht und eine erforderliche Meldung wurde versäumt, kann es zu Problemen bei der Regulierung kommen. Wer eine energetische Sanierung, Fassadenarbeiten oder Dacharbeiten plant, sollte diesen Punkt deshalb nicht vergessen. Was gilt bei elektronischen Türschlössern? Auch moderne Smart-Home-Technik verändert die klassischen Einbruchszenarien. Bei elektronischen Zugangssystemen können Täter möglicherweise ein Schloss manipulieren, ohne typische Aufbruchspuren zu hinterlassen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb, darauf zu achten, dass der Hausratversicherer auch entsprechende Manipulationen elektronischer Schließsysteme berücksichtigt. Gerade bei modernen Tarifen ist dieser Punkt aus meiner Sicht zunehmend relevant. Muss ich beweisen, welche Sachen gestohlen wurden? Nach einem größeren Einbruch kann genau das zu einem der wichtigsten Punkte werden. Versicherer müssen nachvollziehen können, welche Gegenstände vorhanden waren und welchen Wert sie hatten. Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb, wertvolle Gegenstände schon vorher zu fotografieren und Rechnungen beziehungsweise andere Nachweise aufzubewahren. Bei Schmuck oder geerbten Wertgegenständen ist eine Rechnung nicht immer vorhanden. Fotos, Gutachten, Seriennummern oder andere Unterlagen können dann besonders hilfreich sein. Aus meiner Beratungspraxis ist eine gute Dokumentation bei hochwertigem Hausrat mindestens genauso wichtig wie die richtige Versicherungssumme. Darauf achte ich bei einer Hausratversicherung Bei einer Hausratversicherung würde ich nicht nur den Jahresbeitrag vergleichen. Aus meiner Sicht sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden: -ausreichende Versicherungssumme -Unterversicherungsverzicht -Einbruchdiebstahl -Vandalismus -Raub -Entschädigungsgrenzen für Wertsachen -Bargeldgrenzen -Anforderungen an Tresore und Aufbewahrung -grobe Fahrlässigkeit -Außenversicherung -Fahrraddiebstahl, falls benötigt -Kosten für beschädigte Türen und Schlösser -Smart-Home- beziehungsweise elektronische Schließsysteme Die Verbraucherzentrale betont ebenfalls, dass die Hausratversicherung ausreichend hoch bemessen sein sollte, damit der tatsächliche Wert des Hausrats abgesichert ist. Mein Ansatz als Versicherungsmakler: Ich schaue nicht nur auf Versicherungssumme und Beitrag. Entscheidend ist, welche Entschädigungsgrenzen und Ausschlüsse im Schadenfall tatsächlich greifen. Was tun direkt nach einem Einbruch? Nach einem Wohnungseinbruch sollte nichts unnötig verändert werden, bevor die Polizei den Tatort aufnehmen konnte. Wichtig sind insbesondere: -Polizei verständigen -Versicherer möglichst schnell informieren -gestohlene und beschädigte Sachen dokumentieren -Fotos machen -Rechnungen und Kaufnachweise zusammensuchen -Karten und andere gefährdete Zahlungsmittel sperren -Seriennummern bereithalten -Stehlgutliste erstellen Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einbruch unverzüglich bei Polizei und Versicherer gemeldet und möglichst schnell eine Stehlgutliste erstellt werden sollte. Diese muss grundsätzlich sowohl der Polizei als auch dem Versicherer vorgelegt werden. Häufige Fragen zum Einbruch und zur Hausratversicherung Zahlt die Hausratversicherung bei einem Einbruch? Ja, Einbruchdiebstahl gehört grundsätzlich zu den versicherten Gefahren einer Hausratversicherung. Entscheidend sind der konkrete Schadenhergang und die Versicherungsbedingungen. Wird bei gestohlenen Sachen nur der Zeitwert bezahlt? Grundsätzlich ersetzt die Hausratversicherung bei versicherten Schäden den Wiederbeschaffungspreis eines gleichwertigen Gegenstandes in neuwertigem Zustand. Ist Bargeld bei einem Einbruch versichert? Bargeld kann zu den versicherten Wertsachen gehören. Es gelten jedoch regelmäßig besondere Entschädigungsgrenzen und gegebenenfalls Anforderungen an die Aufbewahrung. Zahlt die Versicherung auch bei Vandalismus? Vandalismus nach einem versicherten Einbruch gehört grundsätzlich zum Hausratversicherungsschutz. Zahlt die Hausratversicherung bei einfachem Diebstahl? Grundsätzlich nicht automatisch. Einbruchdiebstahl und einfacher Diebstahl werden versicherungstechnisch unterschieden. Für bestimmte Risiken können zusätzliche Bausteine vereinbart werden. Fazit: Bei Einbruch sind die Details der Hausratversicherung entscheidend Eine Hausratversicherung kann nach einem Wohnungseinbruch einen erheblichen finanziellen Schaden auffangen. Versichert sein können nicht nur gestohlene Möbel, Elektronik und persönliche Gegenstände, sondern auch Vandalismusschäden und bestimmte Reparaturkosten nach dem Einbruch. Der Hausrat wird bei einem versicherten Schaden grundsätzlich zum Wiederbeschaffungswert entschädigt. Besonders genau sollte jedoch bei Bargeld, Schmuck, hochwertigen Uhren, Kunst und anderen Wertsachen hingeschaut werden. Hier können besondere Entschädigungsgrenzen und Aufbewahrungsvorschriften gelten. Mein Ansatz als Versicherungsmakler: Ich prüfe deshalb nicht nur, ob Einbruchdiebstahl versichert ist. Entscheidend sind Versicherungssumme, Unterversicherungsverzicht, Wertsachengrenzen, grobe Fahrlässigkeit und die tatsächliche Zusammensetzung des Hausrats. Denn eine gute Hausratversicherung zeigt ihre Qualität nicht daran, dass „Einbruch“ auf der Leistungsübersicht steht – sondern daran, wie umfassend sie den tatsächlichen Schaden ersetzt.