Stromausfall & Hausrat
Zahlt die Hausratversicherung bei Stromausfall für verdorbene Lebensmittel oder beschädigte Elektrogeräte? Entscheidend sind Schadenursache und Versicherungstarif.

Stromausfall und Hausratversicherung – zahlt sie für verdorbene Lebensmittel und Elektrogeräte? Ein längerer Stromausfall kann schnell teuer werden. Kühlschrank und Gefrierschrank funktionieren nicht mehr, eingefrorene Lebensmittel verderben und empfindliche Elektrogeräte können durch Spannungsschwankungen oder eine Überspannung beschädigt werden. Viele Versicherte gehen davon aus, dass solche Schäden automatisch über die Hausratversicherung abgesichert sind. Das ist jedoch nicht immer der Fall. Ob die Hausratversicherung bei einem Stromausfall zahlt, hängt insbesondere davon ab, wodurch der Stromausfall verursacht wurde und welche Leistungen im jeweiligen Versicherungstarif vereinbart wurden. In diesem Beitrag erklären wir, wann verdorbene Lebensmittel oder beschädigte Elektrogeräte versichert sein können und worauf Versicherte im Schadenfall achten sollten. Zahlt die Hausratversicherung grundsätzlich bei einem Stromausfall? Ein Stromausfall allein ist normalerweise noch kein versichertes Schadenereignis. Entscheidend ist vielmehr die Ursache des Stromausfalls. Eine klassische Hausratversicherung versichert bestimmte Gefahren, beispielsweise: -Feuer -Blitzschlag -Explosion -Leitungswasser -Sturm und Hagel -Einbruchdiebstahl -Vandalismus nach einem Einbruch Je nach Tarif können weitere Gefahren oder zusätzliche Leistungen eingeschlossen sein. Entsteht der Stromausfall unmittelbar aufgrund einer versicherten Gefahr, können daraus resultierende Schäden grundsätzlich ebenfalls versichert sein. Kommt es dagegen beispielsweise aufgrund einer technischen Störung im öffentlichen Stromnetz zu einem Stromausfall, besteht nicht automatisch Versicherungsschutz. Sind verdorbene Lebensmittel bei einem Stromausfall versichert? Besonders häufig stellt sich nach einem längeren Stromausfall die Frage, ob verdorbene Lebensmittel aus Kühlschrank oder Gefrierschrank über die Hausratversicherung ersetzt werden. Die Antwort lautet: Es kommt auf den Tarif an. Einige moderne Hausratversicherungen enthalten ausdrücklich eine Leistung für den Inhalt von Kühl- und Gefriergeräten, wenn Lebensmittel aufgrund eines Stromausfalls verderben. Dabei können jedoch unterschiedliche Voraussetzungen gelten. Beispielsweise kann Versicherungsschutz bestehen, wenn: -der Stromausfall nicht vom Versicherungsnehmer verursacht wurde -die Stromversorgung für eine bestimmte Mindestdauer unterbrochen war -Kühl- oder Gefriergut infolge des Stromausfalls tatsächlich verdorben ist -der Tarif Schäden durch Stromausfall ausdrücklich einschließt Andere Tarife versichern Lebensmittel dagegen nur dann, wenn der Stromausfall durch ein versichertes Schadenereignis verursacht wurde. Beispiel: Stromausfall nach einem Blitzschlag Schlägt ein Blitz in ein Gebäude oder eine Stromleitung ein und fällt dadurch die Stromversorgung aus, kann die Situation anders bewertet werden als bei einer gewöhnlichen Netzstörung. Blitzschlag gehört grundsätzlich zu den klassischen versicherten Gefahren einer Hausratversicherung. Fällt aufgrund des Blitzschlags beispielsweise eine Gefriertruhe aus und verderben die darin befindlichen Lebensmittel, kann Versicherungsschutz bestehen. Entscheidend bleibt jedoch immer der konkrete Versicherungsvertrag. Was passiert bei einem allgemeinen Stromausfall im Stromnetz? Kommt es beispielsweise aufgrund eines technischen Defekts beim Netzbetreiber zu einem großflächigen Stromausfall, besteht über eine klassische Hausratversicherung nicht zwingend Versicherungsschutz. Der Grund dafür ist, dass ein gewöhnlicher Stromausfall grundsätzlich keine klassische versicherte Gefahr der Hausratversicherung darstellt. Hochwertigere Tarife können allerdings zusätzliche Leistungen enthalten und beispielsweise Schäden an Kühl- und Gefriergut auch bei einem nicht selbst verursachten Stromausfall übernehmen. Gerade bei neueren Hausratversicherungstarifen lohnt sich deshalb ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen. Wie hoch ist die Erstattung für verdorbene Lebensmittel? Auch wenn der Tarif Schäden an Lebensmitteln übernimmt, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass der gesamte Schaden unbegrenzt ersetzt wird. Versicherer können beispielsweise Entschädigungsgrenzen vereinbaren. Möglich sind etwa: -feste Höchstentschädigungen -prozentuale Begrenzungen -tarifabhängige Entschädigungsgrenzen -besondere Voraussetzungen für Kühl- und Gefriergut Befinden sich hochwertige oder größere Lebensmittelvorräte in einer Gefriertruhe, können schnell Schäden von mehreren hundert Euro entstehen. Deshalb sollte bei der Auswahl einer Hausratversicherung nicht ausschließlich auf den Beitrag geachtet werden. Zahlt die Hausratversicherung bei Schäden an Elektrogeräten? Auch bei beschädigten Elektrogeräten kommt es auf die Ursache des Schadens an. Ein Fernseher, Computer, Kühlschrank oder eine Waschmaschine ist nicht automatisch versichert, nur weil das Gerät während oder nach einem Stromausfall nicht mehr funktioniert. Relevant ist insbesondere, ob beispielsweise eine Überspannung für den Schaden verantwortlich war. Überspannungsschäden nach einem Stromausfall Problematisch kann insbesondere der Moment sein, in dem die Stromversorgung nach einem Stromausfall wiederhergestellt wird. Dabei können Spannungsschwankungen beziehungsweise Überspannungen auftreten. Empfindliche elektronische Geräte können dadurch beschädigt werden. Typische betroffene Geräte sind beispielsweise: -Fernseher -Computer -Router -Spielekonsolen -Smart-Home-Geräte -Kühlschränke -Gefrierschränke -Waschmaschinen -Trockner -Unterhaltungselektronik Ob solche Schäden versichert sind, hängt wiederum von den Versicherungsbedingungen ab. Sind Überspannungsschäden durch Blitz versichert? Viele Hausratversicherungen enthalten mittlerweile Versicherungsschutz für Überspannungsschäden durch Blitz. Das bedeutet beispielsweise: In der Umgebung schlägt ein Blitz ein. Dadurch entsteht eine Überspannung im Stromnetz. Der Fernseher und der Router werden beschädigt. Ist die entsprechende Leistung im Hausratversicherungstarif enthalten, können die beschädigten Geräte über die Hausratversicherung ersetzt werden. Allerdings unterscheiden sich die Tarife teilweise erheblich hinsichtlich des Leistungsumfangs. Was ist bei Überspannung ohne Blitzschlag? Nicht jede Überspannung entsteht durch einen Blitz. Auch technische Probleme im Stromnetz oder Schaltvorgänge können Spannungsspitzen verursachen. Bei klassischen Hausratversicherungstarifen kann der Versicherungsschutz jedoch ausdrücklich auf Überspannungsschäden durch Blitz beschränkt sein. Hochwertige Tarife können einen weitergehenden Versicherungsschutz bieten. Deshalb sollte geprüft werden, ob lediglich sogenannte Blitzüberspannungsschäden oder auch andere Schäden durch Überspannung eingeschlossen sind. Wann zahlt die Hausratversicherung nicht? Eine Hausratversicherung übernimmt grundsätzlich nicht jeden technischen Defekt an einem Elektrogerät. Kein Versicherungsschutz besteht beispielsweise regelmäßig bei: -normalem Verschleiß -altersbedingten Defekten -bereits vorhandenen Schäden -gewöhnlichem technischen Versagen -Schäden außerhalb des vereinbarten Versicherungsumfangs Geht beispielsweise ein zehn Jahre alter Kühlschrank unabhängig vom Stromausfall aufgrund eines technischen Defekts kaputt, handelt es sich grundsätzlich nicht um einen klassischen Hausratversicherungsschaden. Was ist bei einem Stromausfall aufgrund eines Brandes? Wird beispielsweise durch einen Brand im Gebäude die Stromversorgung beschädigt, handelt es sich um eine andere Situation. Feuer gehört grundsätzlich zu den versicherten Gefahren der Hausratversicherung. Werden durch einen solchen Schaden elektrische Geräte beschädigt oder Lebensmittel unbrauchbar, können entsprechende Folgeschäden ebenfalls versichert sein. Versicherte sollten den Schaden in diesem Fall möglichst vollständig dokumentieren. Was sollten Versicherte nach einem Stromausfall tun? Sind Lebensmittel verdorben oder Elektrogeräte beschädigt worden, sollte der Schaden möglichst nachvollziehbar dokumentiert werden. Sinnvoll sind insbesondere: -Fotos der beschädigten Geräte -Fotos der verdorbenen Lebensmittel -Aufstellung der beschädigten Gegenstände -Kaufbelege, soweit vorhanden -Dokumentation über Dauer und Zeitpunkt des Stromausfalls -gegebenenfalls Informationen des Netzbetreibers -Prüfung oder Reparaturbericht bei beschädigten Elektrogeräten Verdorbene Lebensmittel sollten nach Möglichkeit fotografiert werden, bevor sie entsorgt werden. Bei größeren Schäden empfiehlt es sich außerdem, die weitere Vorgehensweise mit dem Versicherer abzustimmen. Muss ich Rechnungen für Lebensmittel aufbewahren? In der Praxis besitzt kaum jemand sämtliche Einkaufsbelege der Lebensmittel, die sich im Kühlschrank oder Gefrierschrank befinden. Trotzdem sollte der Schaden möglichst plausibel dokumentiert werden. Fotos vom Inhalt des Kühlschranks oder der Gefriertruhe können dabei hilfreich sein. Zusätzlich kann eine Aufstellung erstellt werden, in der die verdorbenen Lebensmittel und deren ungefährer Wert aufgeführt werden. Je höher die geltend gemachte Schadensumme ist, desto wichtiger wird eine nachvollziehbare Dokumentation. Wer haftet, wenn der Netzbetreiber den Stromausfall verursacht hat? Neben einem möglichen Anspruch gegenüber der Hausratversicherung kann theoretisch auch geprüft werden, ob ein anderer Verantwortlicher für den Schaden haftet. Ob beispielsweise gegenüber einem Netzbetreiber ein Schadenersatzanspruch besteht, lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten. Dafür müssen unter anderem Ursache, Verantwortlichkeit und Verschulden betrachtet werden. Für Versicherte ist deshalb zunächst entscheidend, ob der eigene Hausratversicherungstarif entsprechende Schäden übernimmt. Welche Leistungen sollte eine gute Hausratversicherung enthalten? Bei der Auswahl einer Hausratversicherung sollte nicht ausschließlich auf den günstigsten Beitrag geachtet werden. Gerade bei modernen Haushalten können zusätzliche Leistungen sinnvoll sein. Interessant können beispielsweise folgende Tarifmerkmale sein: -Schäden an Kühl- und Gefriergut -Überspannungsschäden -ausreichende Versicherungssumme -Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit -Außenversicherung -Fahrraddiebstahl -Elementarschäden -Schäden durch Rauch und Ruß -Seng- und Schmorschäden -unbenannte Gefahren Welche Leistungen tatsächlich sinnvoll sind, hängt vom persönlichen Haushalt und vom jeweiligen Versicherungsbedarf ab. Stromausfall im Homeoffice – was gilt für Laptop und Arbeitsgeräte? Besonders wichtig kann die Frage nach dem Versicherungsschutz sein, wenn während eines Stromausfalls Arbeitsgeräte beschädigt werden. Bei einem privaten Laptop kann grundsätzlich Versicherungsschutz über die Hausratversicherung bestehen, sofern die Schadenursache versichert ist. Bei beruflich beziehungsweise gewerblich genutzten Geräten muss dagegen genauer geprüft werden. Insbesondere bei Geräten des Arbeitgebers oder bei vollständig gewerblich genutzter Technik können besondere Regelungen gelten. Selbstständige sollten deshalb prüfen, ob ihre geschäftliche Ausstattung ausreichend über eine gewerbliche Inhaltsversicherung oder einen entsprechenden Versicherungsschutz abgesichert ist. Lohnt sich eine Hausratversicherung mit erweitertem Stromausfallschutz? Ein Stromausfall führt zwar nicht regelmäßig zu hohen Schäden, kann aber insbesondere bei einem gut gefüllten Gefrierschrank oder hochwertiger Elektronik schnell teuer werden. Ein Tarif, der Kühl- und Gefriergut sowie Überspannungsschäden umfassend absichert, kann deshalb einen deutlichen Mehrwert bieten. Wichtig ist allerdings, die Versicherungsbedingungen genau zu vergleichen. Zwei Hausratversicherungen können auf den ersten Blick ähnlich aussehen, bei einem Stromausfall aber vollkommen unterschiedliche Leistungen bieten. Fazit: Bei Stromausfall entscheidet der Hausratversicherungstarif Ob eine Hausratversicherung bei einem Stromausfall für verdorbene Lebensmittel oder beschädigte Elektrogeräte zahlt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind insbesondere die Ursache des Stromausfalls und die vereinbarten Versicherungsbedingungen. Verdorbene Lebensmittel können in leistungsstarken Tarifen auch bei einem nicht selbst verursachten Stromausfall mitversichert sein. Bei beschädigten Elektrogeräten spielt insbesondere der Versicherungsschutz für Überspannungsschäden eine wichtige Rolle. Wer bereits eine Hausratversicherung besitzt, sollte deshalb prüfen, ob Schäden an Kühl- und Gefriergut sowie Überspannungsschäden ausreichend eingeschlossen sind. Ein reiner Beitragsvergleich reicht bei der Hausratversicherung häufig nicht aus. Entscheidend ist, welche Leistungen der Tarif im tatsächlichen Schadenfall bietet.


