Garage und Hausratversicherung – was ist in Garage und Nebengebäude versichert?
Sind Fahrräder, Werkzeug und Rasenmäher in der Garage versichert? Erfahren Sie, wann die Hausratversicherung bei Einbruch, Brand und Überschwemmung zahlt.

Garage und Hausratversicherung – was ist in Garage und Nebengebäude versichert? Fahrräder, Werkzeug, Rasenmäher, Gartenmöbel oder Autoreifen: In vielen Garagen befindet sich längst nicht nur das Auto. Der Wert der dort gelagerten Gegenstände kann schnell mehrere tausend Euro betragen. Kommt es zu einem Einbruch, Brand oder Wasserschaden, stellt sich deshalb schnell die Frage: Sind Gegenstände in der Garage überhaupt über die Hausratversicherung versichert? Grundsätzlich kann die Hausratversicherung auch Hausrat erfassen, der sich in einer zur Wohnung gehörenden Garage oder in bestimmten Nebengebäuden befindet. Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen zum Versicherungsort gehören können und auch Gegenstände in einer nahegelegenen Garage, etwa Rasenmäher oder Werkzeug, mitversichert sein können. Entscheidend sind jedoch Lage und Zuordnung der Garage, der konkrete Versicherungsvertrag und die Ursache des Schadens. Gehört eine Garage zum Versicherungsort? Eine Hausratversicherung bezieht sich grundsätzlich auf die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zum Versicherungsort können aber auch weitere Räume gehören. Die Verbraucherzentrale nennt ausdrücklich Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen. Auch in der Nähe der Wohnung liegende Garagen können vom Versicherungsschutz erfasst sein. Typischerweise können dort beispielsweise versichert sein: -Fahrräder und Pedelecs -Werkzeug -Rasenmäher -Gartenmöbel -Sportausrüstung -Haushaltsgegenstände -Autoreifen und Felgen -sonstiger privater Hausrat Aus meiner Beratungspraxis würde ich bei einer Garage trotzdem nicht automatisch davon ausgehen, dass sie mitversichert ist. Besonders bei Garagen, die nicht unmittelbar auf dem Grundstück liegen, sollte geprüft werden, wie der konkrete Tarif den Versicherungsort definiert. Praxisbeispiel: Werkzeug wird aus der Garage gestohlen Eine verschlossene Garage befindet sich unmittelbar beim Wohnhaus. Ein Täter bricht nachts das Garagentor auf und stiehlt: Werkzeug: 2.000 Euro Rasenmäher: 1.200 Euro weitere Gartengeräte: 800 Euro Gesamtschaden: 4.000 Euro Die Verbraucherzentrale nennt Werkzeug und Rasenmäher ausdrücklich als Beispiele für Gegenstände, die in einer Garage zum versicherten Hausrat gehören können. Voraussetzung für die Diebstahldeckung ist allerdings grundsätzlich, dass ein versicherter Einbruchdiebstahl vorliegt. Wurde die Garage gewaltsam aufgebrochen, kann die Hausratversicherung daher grundsätzlich relevant sein. Einbruchdiebstahl oder einfacher Diebstahl? Diese Unterscheidung ist auch bei einer Garage entscheidend. Einbruchdiebstahl kann beispielsweise vorliegen, wenn ein Täter: -das Garagentor aufbricht -ein Schloss gewaltsam öffnet -sich mit Werkzeug Zugang verschafft Einfacher Diebstahl liegt dagegen beispielsweise näher, wenn Gegenstände aus einer offenstehenden beziehungsweise unverschlossenen Garage entwendet werden, ohne dass die Voraussetzungen eines versicherten Einbruchs erfüllt sind. Die Verbraucherzentrale stellt klar, dass Einbruchdiebstahl grundsätzlich versichert ist, einfacher Diebstahl dagegen nicht automatisch. Die Aussage „Aus meiner Garage wurde etwas gestohlen“ reicht für die Schadenprüfung deshalb noch nicht aus. Entscheidend ist, wie der Täter hineingelangt ist. Praxisbeispiel: Fahrrad wird aus der verschlossenen Garage gestohlen Ein E-Bike im Wert von 4.500 Euro befindet sich in einer verschlossenen Garage. Einbrecher brechen das Garagentor auf und stehlen das Fahrrad. Fahrräder sind über die Hausratversicherung grundsätzlich gegen Einbruchdiebstahl geschützt, wenn sie beispielsweise aus einem abgeschlossenen Raum wie Keller oder Garage entwendet werden. Das bestätigt sowohl die Verbraucherzentrale als auch der GDV. Damit kann das Fahrrad auch ohne zusätzlichen Fahrraddiebstahl-Baustein gegen einen solchen Einbruchdiebstahl aus der Garage geschützt sein. Anders sieht es aus, wenn das Fahrrad vor einem Geschäft oder Bahnhof gestohlen wird. Dafür ist häufig eine zusätzliche Fahrraddiebstahldeckung notwendig. Muss das Fahrrad in der Garage zusätzlich abgeschlossen sein? Auch wenn eine Garage verschlossen ist, empfiehlt der GDV, Fahrräder zusätzlich abzuschließen und möglichst an einem festen Gegenstand anzuschließen. Dadurch wird ein Diebstahl erheblich erschwert. Ob eine solche zusätzliche Sicherung für die konkrete Versicherungsleistung zwingend vorgeschrieben ist, hängt jedoch vom Tarif und der konkreten Diebstahldeckung ab. Deshalb würde ich insbesondere bei hochwertigen E-Bikes prüfen: -welche Schlossanforderungen bestehen -ob eine Entschädigungsgrenze gilt -wie hoch der Fahrraddiebstahlschutz ist -ob Zubehör und Akku ausreichend berücksichtigt werden Ein E-Bike für 6.000 Euro sollte nicht nur deshalb als ausreichend versichert angesehen werden, weil irgendwo im Vertrag „Fahrraddiebstahl“ steht. Was gilt für eine Garage, die nicht direkt am Haus liegt? Gerade bei Mehrfamilienhäusern oder größeren Wohnanlagen befindet sich die Garage möglicherweise: -auf einem separaten Garagenhof -einige Straßen entfernt -in einer Gemeinschaftstiefgarage -in einem separaten Nebengebäude Die Verbraucherzentrale spricht von einer in der Nähe liegenden Garage beziehungsweise davon, dass Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen zum Versicherungsort gehören können. Eine allgemeingültige Entfernung, die für jeden Versicherungsvertrag gleichermaßen gilt, lässt sich daraus nicht ableiten. Mein Ansatz als Versicherungsmakler: Je weiter eine Garage vom eigentlichen Wohnort entfernt liegt, desto eher prüfe ich die Definition des Versicherungsortes ausdrücklich im Bedingungswerk. Das gilt besonders bei separat angemieteten Garagen. Praxisbeispiel: Separat angemietete Garage Ein Mieter wohnt in einer Wohnung und mietet zusätzlich eine Garage in einem mehrere Straßen entfernten Garagenkomplex. Dort lagert er: -zwei Fahrräder -Werkzeug -Winterreifen -Garten- und Freizeitausrüstung Der Gesamtwert beträgt 12.000 Euro. Hier würde ich vor einem Schaden klären, ob diese Garage noch unter die Definition des Versicherungsortes fällt oder ob der Versicherer eine besondere Vereinbarung verlangt. Denn dass eine Garage grundsätzlich zum Hausratbereich gehören kann, bedeutet nicht automatisch, dass jede beliebige Garage an jedem Standort über denselben Vertrag eingeschlossen ist. Ist das Auto in der Garage über die Hausratversicherung versichert? Nein, die Hausratversicherung sollte nicht mit der Kfz-Versicherung verwechselt werden. Die Hausratversicherung schützt grundsätzlich den Hausrat – also beispielsweise Möbel, Kleidung, Elektrogeräte sowie weitere Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände des Haushalts. Für das Kraftfahrzeug selbst besteht ein eigener Kfz-Versicherungsvertrag. Das bedeutet vereinfacht: Fahrrad in der Garage: kann Hausrat sein. Werkzeug in der Garage: kann Hausrat sein. Rasenmäher in der Garage: kann Hausrat sein. Auto selbst: gehört nicht einfach zum normalen Hausratversicherungsschutz. Diese Abgrenzung ist wichtig, wenn beispielsweise ein Garagenbrand gleichzeitig das Fahrzeug und darin gelagerte Gegenstände beschädigt. Was gilt für Autoreifen und Felgen? Lose Winter- oder Sommerreifen, die in der Garage gelagert werden, sind vom Fahrzeug selbst zu unterscheiden. Ob Reifen, Felgen oder weiteres Kfz-Zubehör als versicherter Hausrat erfasst werden, sollte im konkreten Tarif geprüft werden. Gerade bei hochwertigen Felgensätzen können schnell Werte von mehreren tausend Euro entstehen. Aus meiner Sicht gehört auch solches Zubehör auf die Prüfliste, wenn größere Werte dauerhaft in der Garage gelagert werden. Nicht allein die Garage muss versichert sein – auch die dort befindlichen Sachen müssen unter die Definition des versicherten Hausrats fallen. Was passiert bei einem Brand in der Garage? Feuer gehört grundsätzlich zu den klassischen versicherten Gefahren einer Hausratversicherung. Die Verbraucherzentrale nennt insbesondere Brand und weitere Feuergefahren als Bestandteil des normalen Hausratschutzes. Beispiel: Durch einen technischen Defekt entsteht in der Garage ein Brand. Dabei werden Werkzeug, Fahrräder und weitere dort gelagerte Haushaltsgegenstände zerstört. Sind Garage und Gegenstände vom Versicherungsvertrag erfasst, kann die Hausratversicherung grundsätzlich für den beweglichen Hausrat relevant sein. Für Schäden am Garagengebäude selbst ist dagegen die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers zu prüfen. Was gilt bei Überschwemmung der Garage? Auch hier gilt der wichtige Grundsatz: Wasser ist versicherungstechnisch nicht gleich Wasser. Wird Hausrat durch einen versicherten Leitungswasserschaden beschädigt, kann die Hausratversicherung greifen. Läuft die Garage dagegen nach Starkregen oder Hochwasser voll, ist grundsätzlich zusätzlicher Elementarschutz erforderlich. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Überschwemmung und Rückstau normalerweise über einen zusätzlichen Elementarschadenbaustein zur Hausratversicherung abgesichert werden. Das kann bei tieferliegenden Garagen oder Tiefgaragen besonders relevant sein. Praxisbeispiel: Starkregen setzt Garage unter Wasser Nach einem extremen Starkregen läuft eine tieferliegende Garage voll. Beschädigt werden: E-Bikes: 8.000 Euro Werkzeug: 3.000 Euro Reifen und Felgen: 2.000 Euro weitere Gegenstände: 2.000 Euro Gesamtschaden: 15.000 Euro Der normale Leitungswasserschutz reicht für eine Überschwemmung durch Starkregen grundsätzlich nicht aus. Dafür muss entsprechender Elementarschutz vereinbart sein. Gerade deshalb würde ich bei einem Hausratvertrag nicht nur prüfen, ob die Garage zum Versicherungsort gehört, sondern auch, gegen welche Gefahren der dort gelagerte Hausrat geschützt ist. Garage oder Nebengebäude – was ist mit Gartenhaus und Schuppen? Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass auch Räume in Nebengebäuden zum Versicherungsort gehören können. Entscheidend bleibt jedoch die konkrete Definition im Versicherungsvertrag. Bei einem Gartenhaus oder Geräteschuppen würde ich deshalb insbesondere prüfen: -liegt das Gebäude auf dem versicherten Grundstück? -gehört es zur versicherten Wohnung? -welche Sachen werden dort gelagert? -ist das Gebäude verschließbar? -gelten besondere Entschädigungsgrenzen? -besteht Schutz gegen einfachen Diebstahl oder nur Einbruchdiebstahl? Besonders bei hochwertigen Gartengeräten oder Fahrrädern können sich dort erhebliche Werte ansammeln. Wie viel zahlt die Hausratversicherung? Bei einem versicherten Hausratschaden wird grundsätzlich der Wiederbeschaffungspreis einer Sache gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand ersetzt. Beispiel: Ein fünf Jahre alter Rasenmäher wird bei einem versicherten Einbruch gestohlen. Entscheidend ist grundsätzlich nicht nur sein Gebrauchtverkaufswert, sondern was ein vergleichbares Gerät heute in neuwertigem Zustand kostet. Trotzdem können besondere Entschädigungsgrenzen des Tarifs relevant sein. Gerade bei hochwertigen Fahrrädern oder großen Werten in Nebengebäuden sollte deshalb geprüft werden, ob der Vertrag ausreichende Grenzen vorsieht. Darauf achte ich bei Hausrat in Garage und Nebengebäude Bei einer Garage würde ich insbesondere prüfen: -gehört die Garage zum Versicherungsort? -wie weit ist sie von der Wohnung entfernt? -eigene oder separat angemietete Garage? -Einbruchdiebstahl -Sicherung des Garagentors -Fahrräder und E-Bikes -Fahrraddiebstahlgrenzen -Werkzeug und Gartengeräte -Reifen und Felgen -Elementarschutz -Überschwemmung und Starkregen -Nebengebäude und Gartenhäuser -Gesamtwert der dort gelagerten Sachen Mein Ansatz als Versicherungsmakler: Ich schaue nicht nur in Wohnzimmer und Schlafzimmer. Wenn in Garage, Gartenhaus und Nebengebäude Fahrräder, Werkzeug und Gartengeräte im Wert von 10.000 oder 20.000 Euro stehen, muss auch dieser Bereich im Versicherungsschutz berücksichtigt werden. Und auch hier gilt: Nicht automatisch einen zusätzlichen Vertrag abschließen. Zuerst sollte geprüft werden, was die vorhandene Hausratversicherung bereits abdeckt. Was tun nach einem Einbruch in die Garage? Ein Einbruch sollte möglichst vollständig dokumentiert werden. Sinnvoll sind insbesondere: -Polizei informieren -Einbruchspuren fotografieren -beschädigte Schlösser oder Garagentor dokumentieren -Stehlgutliste erstellen -Rechnungen und Kaufbelege zusammensuchen -Serien- und Rahmennummern angeben -Versicherer unverzüglich informieren Die Verbraucherzentrale empfiehlt nach einem Einbruch sowohl eine schnelle Schadenmeldung als auch eine Stehlgutliste für Polizei und Versicherer. Gerade bei Fahrrädern sollten Rechnung, Rahmennummer und Fotos bereits vor einem Schaden aufbewahrt werden. Häufige Fragen zu Garage und Hausratversicherung Ist Hausrat in der Garage versichert? Grundsätzlich können Gegenstände in einer zur Wohnung gehörenden beziehungsweise nahegelegenen Garage über die Hausratversicherung erfasst sein. Der konkrete Versicherungsort im Vertrag ist entscheidend. Zahlt die Hausratversicherung bei Einbruch in die Garage? Bei einem versicherten Einbruchdiebstahl kann sie für den dort versicherten Hausrat leisten. Einfacher Diebstahl ist dagegen nicht automatisch versichert. Ist mein Fahrrad in der Garage versichert? Bei einem Einbruchdiebstahl aus einer abgeschlossenen Garage sind Fahrräder grundsätzlich über die Hausratversicherung geschützt. Ist eine separat angemietete Garage mitversichert? Das hängt vom Vertrag und der Definition des Versicherungsortes ab. Die Verbraucherzentrale spricht von Garagen, die zur Wohnung beziehungsweise zum Versicherungsort gehören oder sich in dessen Nähe befinden. Zahlt die Hausratversicherung, wenn die Garage nach Starkregen vollläuft? Nur wenn entsprechender Elementarschutz besteht. Überschwemmung und Rückstau gehören grundsätzlich nicht automatisch zum normalen Hausratschutz. Fazit: Auch in der Garage kann Hausrat im Wert von vielen tausend Euro stehen Garage und Nebengebäude sollten bei der Hausratversicherung nicht vergessen werden. Werkzeug, Rasenmäher, Fahrräder und andere Haushaltsgegenstände können grundsätzlich versicherter Hausrat sein, wenn sich die Garage innerhalb des vom Vertrag erfassten Versicherungsortes befindet. Bei Diebstahl muss allerdings zwischen Einbruchdiebstahl und einfachem Diebstahl unterschieden werden. Fahrräder sind beispielsweise grundsätzlich gegen Einbruchdiebstahl aus einer verschlossenen Garage geschützt. Auch die Schadenursache bleibt entscheidend: Ein Brand kann eine klassische Hausratgefahr sein, während eine Überschwemmung durch Starkregen grundsätzlich zusätzlichen Elementarschutz erfordert. Mein Ansatz als Versicherungsmakler: Ich prüfe nicht nur, ob „Garage mitversichert“ in einer Leistungsübersicht steht. Entscheidend sind Versicherungsort, Entfernung zur Wohnung, Einbruchdefinition, Fahrräder, Entschädigungsgrenzen, Elementarschutz und der tatsächliche Wert der dort gelagerten Sachen. Denn gerade Garage und Nebengebäude werden beim Abschluss häufig unterschätzt – obwohl sich dort schnell Hausrat im Wert von mehreren tausend Euro befindet.