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Hausrat17.08.2026

Hausratversicherung und Keller – was ist im Keller versichert?

Ist der Hausrat im Keller versichert? Erfahren Sie, was bei Einbruch, Fahrraddiebstahl, Leitungswasser, Starkregen und Überschwemmung gilt.

Hausratversicherung und Keller – was ist im Keller versichert? Fahrräder, Werkzeug, Waschmaschine, Gefrierschrank, Möbel und Kartons mit persönlichen Gegenständen: In vielen Haushalten lagern im Keller Werte von mehreren tausend Euro. Kommt es dort zu einem Einbruch, Rohrbruch oder einer Überschwemmung, stellt sich schnell die Frage: Ist der Hausrat im Keller genauso versichert wie in der Wohnung? Grundsätzlich kann Hausrat, der sich in einem zur versicherten Wohnung gehörenden Keller befindet, über die Hausratversicherung geschützt sein. Auch Gegenstände in einem Keller oder einer nahegelegenen Garage können zum versicherten Hausrat gehören. Entscheidend sind jedoch der konkrete Versicherungsort und die Schadenursache. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Einbruchdiebstahl, einfachem Diebstahl, Leitungswasser und Überschwemmung. Gehört der Keller zur Hausratversicherung? In vielen Fällen ja. Die Hausratversicherung schützt nicht nur Möbel und Elektrogeräte direkt innerhalb der Wohnräume. Auch bestimmte Nebenräume und Kellerbereiche können zum Versicherungsort gehören. Die aktuellen GDV-Musterbedingungen beziehen beispielsweise gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß aufbewahrt wird, ausdrücklich ein. Als Beispiele werden Fahrrad- und Waschkeller genannt. Die Verbraucherzentrale weist ebenfalls darauf hin, dass Gegenstände in einem Keller grundsätzlich über die Hausratversicherung mitversichert sein können. Aus meiner Beratungspraxis ist deshalb wichtig: Der Keller ist nicht automatisch ein versicherungsfreier Raum. Man muss aber prüfen, welcher Kellerbereich genutzt wird und wie dieser gesichert ist. Was ist im Keller grundsätzlich versichert? Zum versicherten Hausrat können beispielsweise gehören: -Fahrräder -Werkzeug -Möbel -Kleidung -Haushaltsgeräte -Waschmaschine -Gefrierschrank -Sportgeräte -persönliche Gegenstände -Kartons mit Hausrat Entscheidend ist, dass es sich grundsätzlich um versicherten Hausrat handelt und dieser sich an einem vom Vertrag erfassten Versicherungsort befindet. Die GDV-Musterbedingungen erfassen grundsätzlich den gesamten Hausrat innerhalb des vereinbarten Versicherungsortes. Die zweite Voraussetzung lautet: Es muss eine versicherte Schadenursache vorliegen. Praxisbeispiel: Einbruch in das Kellerabteil In einem Mehrfamilienhaus besitzt jeder Mieter ein eigenes Kellerabteil. Ein Täter verschafft sich nachts Zugang zum Kellerbereich, bricht anschließend das verschlossene Kellerabteil auf und stiehlt: -Werkzeug im Wert von 1.500 Euro -einen hochwertigen Akkuschrauber -Campingausrüstung -verschiedene persönliche Gegenstände Hier kann ein versicherter Einbruchdiebstahl vorliegen. Nach den GDV-Musterbedingungen liegt Einbruchdiebstahl unter anderem vor, wenn ein Täter in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mithilfe falscher Schlüssel oder Werkzeuge eindringt. Die Verbraucherzentrale bestätigt außerdem, dass Gegenstände in einem Keller bei einem versicherten Einbruch grundsätzlich von der Hausratversicherung erfasst sein können. Einbruchdiebstahl und einfacher Diebstahl unterscheiden Gerade im Keller ist diese Abgrenzung wichtig. Wird ein verschlossener Kellerraum aufgebrochen und Hausrat gestohlen, kann ein Einbruchdiebstahl vorliegen. Verschwindet dagegen ein Gegenstand einfach aus einem frei zugänglichen Gemeinschaftsbereich, ohne dass die Voraussetzungen eines Einbruchdiebstahls erfüllt sind, besteht über den klassischen Einbruchschutz nicht automatisch Versicherungsschutz. Die Tatsache, dass ein Gegenstand gestohlen wurde, reicht allein nicht aus. Die Verbraucherzentrale unterscheidet ausdrücklich zwischen versichertem Einbruchdiebstahl und grundsätzlich nicht automatisch versichertem einfachen Diebstahl. Deshalb sollte gerade in Mehrfamilienhäusern darauf geachtet werden, Kellerabteile und entsprechende Räume ordentlich zu verschließen. Praxisbeispiel: Fahrrad wird aus dem Keller gestohlen Ein E-Bike im Wert von 4.000 Euro steht im Keller eines Mehrfamilienhauses. Einbrecher brechen den verschlossenen Keller auf und entwenden das Fahrrad. Fahrräder und normale Pedelecs sind über die Hausratversicherung grundsätzlich gegen Einbruchdiebstahl aus einem verschlossenen Keller oder einer verschlossenen Garage versichert. Wird das Fahrrad dagegen vor dem Haus oder Bahnhof gestohlen, handelt es sich häufig um einfachen Fahrraddiebstahl. Dafür ist in vielen Verträgen eine zusätzliche Fahrraddiebstahldeckung erforderlich. Bei gemeinschaftlichen Fahrradräumen können außerdem Sicherungspflichten gelten. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass ein Fahrrad dort ebenfalls durch ein eigenständiges Fahrradschloss gesichert werden sollte. Was gilt im gemeinschaftlichen Fahrrad- oder Waschkeller? Die aktuellen GDV-Musterbedingungen berücksichtigen ausdrücklich gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß aufbewahrt wird. Genannt werden unter anderem Fahrradkeller und Waschkeller. Voraussetzung ist, dass diese sich auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden. Das bedeutet beispielsweise: Eine eigene Waschmaschine in einem dafür vorgesehenen gemeinschaftlichen Waschkeller kann grundsätzlich Teil des versicherten Hausrats sein. Dasselbe kann für das Fahrrad im gemeinschaftlichen Fahrradkeller gelten. Bei einem Diebstahl kommt es jedoch zusätzlich darauf an, ob die Voraussetzungen des versicherten Einbruchdiebstahls oder einer weitergehenden Diebstahldeckung erfüllt sind. Versicherungsort und versicherte Gefahr sind zwei unterschiedliche Fragen. Praxisbeispiel: Rohrbruch beschädigt Sachen im Keller Ein Wasserrohr im Keller platzt. Das austretende Wasser beschädigt einen Gefrierschrank, Werkzeug, Möbel und mehrere Kartons mit Kleidung. Bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Rohren der Wasserversorgung gehört nach den aktuellen GDV-Musterbedingungen grundsätzlich zur versicherten Gefahr Leitungswasser. Befinden sich die beschädigten Gegenstände am versicherten Ort und handelt es sich um versicherten Hausrat, kann die Hausratversicherung für den Schaden relevant sein. Für Schäden am Gebäude selbst – beispielsweise an Wänden oder fest verbundenen Gebäudebestandteilen – ist dagegen grundsätzlich die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers relevant. Keller überflutet – zahlt die normale Hausratversicherung? Hier besteht eine der wichtigsten Versicherungslücken überhaupt. Nach einem Starkregen läuft Wasser über Kellerfenster, Türen oder die Kanalisation in den Keller und zerstört den dort gelagerten Hausrat. Das ist grundsätzlich kein normaler Leitungswasserschaden. Für Überschwemmung und Rückstau ist grundsätzlich zusätzlicher Elementarschutz innerhalb der Hausratversicherung erforderlich. Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass dafür eine Elementarschadenversicherung als Ergänzung zur Hausratversicherung benötigt wird. Auch die aktuellen GDV-Musterbedingungen führen Überschwemmung und Rückstau als zusätzlich versicherbare Naturgefahren auf. Praxisbeispiel: Starkregen zerstört den Kellerinhalt Nach einem extremen Starkregen steht ein Keller 50 Zentimeter unter Wasser. Beschädigt werden: Gefrierschrank: 1.000 Euro Werkzeug: 2.000 Euro Möbel und Kleidung: 3.000 Euro weitere Gegenstände: 2.000 Euro Gesamtschaden: 8.000 Euro Eine normale Hausratversicherung mit Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Einbruchschutz reicht hierfür grundsätzlich nicht aus. Ist dagegen eine passende Elementardeckung vereinbart, können Schäden am Hausrat durch eine versicherte Überschwemmung oder einen versicherten Rückstau gedeckt sein. Aus meiner Beratungspraxis ist der Keller deshalb einer der Bereiche, bei denen ich Elementarschutz besonders genau prüfe. Denn dort wird häufig viel Hausrat gelagert und gleichzeitig besteht eine erhöhte Gefährdung durch eindringendes Wasser. Muss Hausrat im Keller erhöht gelagert werden? Das kann bei Elementarschutz tatsächlich eine Rolle spielen. Die Verbraucherzentrale weist aktuell darauf hin, dass Versicherungsverträge bei überflutungsgefährdeten Räumen Pflichten vorsehen können. In Verbindung mit einer Elementarschadenversicherung kann beispielsweise verlangt werden, Sachen im Kellerbereich erhöht zu lagern. Auch funktionsfähige Rückstausicherungen können vorgeschrieben sein. Wer solche vertraglichen Pflichten verletzt, kann den Versicherungsschutz gefährden beziehungsweise eine Leistungskürzung riskieren. Deshalb würde ich hochwertige Elektronik, Kartons oder empfindliche Gegenstände in einem gefährdeten Keller nicht unmittelbar auf dem Boden lagern. Was ist mit Grundwasser im Keller? Grundwasser ist besonders kompliziert. Dringt Grundwasser lediglich von unten durch das Mauerwerk in den Keller ein, besteht nach der Verbraucherzentrale grundsätzlich kein normaler Elementarschutz. Anders kann es aussehen, wenn Grundwasser infolge von Starkregen oder Hochwasser zunächst an die Erdoberfläche tritt und dadurch eine versicherte Überschwemmung entsteht. Deshalb ist bei einem überfluteten Keller die genaue Schadenursache entscheidend. „Wasser im Keller“ ist versicherungstechnisch noch keine ausreichende Schadenbeschreibung. Sind Wertsachen im Keller sinnvoll aufgehoben? Schmuck, Bargeld und andere Wertsachen gehören grundsätzlich zum Hausrat, unterliegen aber besonderen Entschädigungs- und Aufbewahrungsgrenzen. Aus meiner Sicht würde ich hochwertige Wertsachen deshalb nicht allein deshalb im Keller lagern, weil dieser grundsätzlich zur Hausratversicherung gehören kann. Es sollte vielmehr geprüft werden: -welche Wertsachengrenzen gelten -welche Anforderungen an die Aufbewahrung bestehen -wie sicher der Keller tatsächlich ist -ob Feuchtigkeit oder Überschwemmung ein zusätzliches Risiko darstellen Ein versicherter Keller ist nicht automatisch der geeignete Aufbewahrungsort für jeden Gegenstand. Was ist mit der Waschmaschine im Gemeinschaftskeller? Eine eigene Waschmaschine im gemeinschaftlichen, verschließbaren Waschkeller kann nach den GDV-Musterbedingungen grundsätzlich am Versicherungsort stehen und zum versicherten Hausrat gehören. Wird sie beispielsweise durch einen versicherten Brand oder Leitungswasserschaden beschädigt, kann die Hausratversicherung relevant sein. Geht die Waschmaschine dagegen lediglich aufgrund eines technischen Defekts kaputt, handelt es sich nicht automatisch um einen versicherten Hausratschaden. Auch hier gilt: Nicht der beschädigte Gegenstand entscheidet, sondern die Schadenursache. Darauf achte ich beim Hausrat im Keller Bei einer Hausratversicherung würde ich insbesondere prüfen: -gehört der Keller zum Versicherungsort? -eigenes oder gemeinschaftliches Kellerabteil -Verschluss und Sicherung des Kellerbereichs -Einbruchdiebstahl -Fahrraddiebstahl -Leitungswasserschäden -Elementarschutz -Überschwemmung -Rückstau -Lagerungspflichten im Keller -hochwertige Fahrräder und E-Bikes -Höhe des im Keller gelagerten Hausratwertes -Wertsachengrenzen Mein Ansatz als Versicherungsmakler: Ich schaue nicht nur auf die Wohnung selbst. Wenn im Keller Fahrräder, Werkzeug, Gefrierschrank und weitere Gegenstände im Wert von mehreren tausend Euro stehen, muss dieser Bereich genauso in die Risikobetrachtung einbezogen werden. Und auch hier gilt: Nicht automatisch einen zusätzlichen Vertrag abschließen. Zuerst sollte geprüft werden, welchen Schutz die bestehende Hausratversicherung bereits bietet und wo tatsächlich eine Deckungslücke besteht. Was tun nach einem Einbruch oder Wasserschaden im Keller? Ein Schaden sollte möglichst schnell und vollständig dokumentiert werden. Bei einem Einbruch sind insbesondere sinnvoll: -Polizei verständigen -Einbruchspuren fotografieren -beschädigte Schlösser dokumentieren -Stehlgutliste erstellen -Kaufbelege und Fotos zusammensuchen -Versicherer informieren Die Verbraucherzentrale empfiehlt bei Einbruchdiebstahl eine unverzügliche Meldung an Polizei und Versicherer sowie eine genaue Dokumentation der abhandengekommenen Gegenstände. Bei einem Wasserschaden sollte zusätzlich die Herkunft des Wassers möglichst genau dokumentiert werden, da davon abhängen kann, ob Leitungswasser- oder Elementarschutz relevant ist. Häufige Fragen zur Hausratversicherung im Keller Ist mein Hausrat im Keller versichert? Grundsätzlich können Gegenstände im Keller zum versicherten Hausrat gehören. Entscheidend sind der konkrete Versicherungsort und die jeweiligen Vertragsbedingungen. Zahlt die Hausratversicherung bei Einbruch in den Keller? Bei einem versicherten Einbruchdiebstahl kann die Hausratversicherung für gestohlene Gegenstände leisten. Ein einfacher Diebstahl ohne die erforderlichen Einbruchmerkmale ist dagegen nicht automatisch versichert. Ist mein Fahrrad im Keller versichert? Ja, Fahrräder und normale Pedelecs sind grundsätzlich gegen Einbruchdiebstahl aus einem verschlossenen Keller oder einer verschlossenen Garage über die Hausratversicherung geschützt. Zahlt die Hausratversicherung bei einem überfluteten Keller? Nur wenn die Schadenursache versichert ist. Für Überschwemmung und Rückstau ist grundsätzlich zusätzlicher Elementarschutz erforderlich. Ist die Waschmaschine im Gemeinschaftskeller versichert? Ein verschließbarer gemeinschaftlicher Waschkeller kann nach den GDV-Musterbedingungen zum Versicherungsort gehören. Die eigene Waschmaschine kann dort grundsätzlich versicherter Hausrat sein. Fazit: Der Keller gehört beim Hausrat unbedingt mit auf die Prüfliste Hausrat im Keller kann grundsätzlich genauso relevant für die Hausratversicherung sein wie die Einrichtung in der Wohnung. Fahrräder, Werkzeug, Möbel, Waschmaschine oder Gefrierschrank können bei einer versicherten Gefahr geschützt sein. Bei Diebstahl muss jedoch zwischen Einbruchdiebstahl und einfachem Diebstahl unterschieden werden. Besonders wichtig ist außerdem das Thema Wasser: Ein Rohrbruch kann ein klassischer Leitungswasserschaden sein, während ein durch Starkregen überfluteter Keller grundsätzlich zusätzlichen Elementarschutz erfordert. Mein Ansatz als Versicherungsmakler: Ich prüfe beim Hausratschutz nicht nur Wohnzimmer, Schlafzimmer und Küche. Auch der Keller kann schnell Hausrat im Wert von mehreren tausend Euro enthalten. Deshalb müssen Versicherungsort, Einbruchschutz, Fahrräder, Elementarschutz und mögliche Lagerungspflichten zum tatsächlichen Risiko passen. Denn gerade im Keller entscheidet häufig ein Detail – Einbruch oder einfacher Diebstahl, Leitungswasser oder Überschwemmung – darüber, ob die Versicherung tatsächlich leistet.