Hausratversicherung beim Umzug – was passiert mit dem Versicherungsschutz?
Sie ziehen um? Erfahren Sie, wie lange alte und neue Wohnung über die Hausratversicherung geschützt sind und welche Änderungen Sie dem Versicherer melden sollten.
Hausratversicherung beim Umzug – was passiert mit dem Versicherungsschutz? Kartons werden gepackt, Möbel nach und nach in die neue Wohnung gebracht und während einiger Wochen befinden sich Teile des Hausrats noch an der alten Adresse, während andere bereits im neuen Zuhause stehen. Für Versicherte stellt sich deshalb eine wichtige Frage: Was passiert beim Umzug mit der Hausratversicherung – und sind alte und neue Wohnung gleichzeitig versichert? Grundsätzlich zieht die Hausratversicherung mit dem Versicherungsnehmer um. Während der eigentlichen Umzugsphase besteht in der Regel Versicherungsschutz sowohl in der bisherigen als auch in der neuen Wohnung. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass der Schutz in der alten Wohnung normalerweise spätestens zwei Monate nach Beginn des Umzugs endet. Der konkrete Vertrag bleibt jedoch entscheidend. Ein Umzug sollte dem Versicherer trotzdem rechtzeitig mitgeteilt werden, denn Wohnfläche, Hausratwert und möglicherweise sogar der Beitrag können sich ändern. Zieht die Hausratversicherung automatisch mit um? Grundsätzlich ja. Die GDV-Musterbedingungen sehen vor, dass beim Wechsel der Wohnung der bestehende Versicherungsschutz auf die neue Wohnung übergeht. Während des Wohnungswechsels besteht vorübergehend Schutz an beiden Wohnorten. Das ist sinnvoll, denn ein Umzug erfolgt selten an einem einzigen Tag. Häufig befinden sich beispielsweise bereits Fernseher und Möbel in der neuen Wohnung, während Kleidung, Kartons oder andere Gegenstände noch an der bisherigen Adresse lagern. Aus meiner Beratungspraxis ist deshalb wichtig: Wegen eines normalen Umzugs muss nicht automatisch eine zweite Hausratversicherung abgeschlossen werden. Zuerst sollte der bestehende Vertrag angepasst werden. Wann beginnt der Umzug versicherungstechnisch? Der Umzugsbeginn ist nicht zwingend mit der Übergabe der neuen Wohnung oder dem offiziellen Meldedatum identisch. Nach den GDV-Musterbedingungen beginnt der Umzug grundsätzlich zu dem Zeitpunkt, an dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden. Beispiel: Am 1. Juni erhalten Sie die Schlüssel. Am 5. Juni bringen Sie dauerhaft die ersten Möbel in die Wohnung. Der eigentliche große Umzug findet am 15. Juni statt. Versicherungstechnisch kann bereits der 5. Juni als Umzugsbeginn relevant sein. Das ist insbesondere deshalb wichtig, weil daran die Übergangsfrist für die alte Wohnung anknüpfen kann. Praxisbeispiel: Hausrat befindet sich in beiden Wohnungen Eine Familie zieht aus einer 80-m²-Wohnung in ein Einfamilienhaus. Während der ersten drei Wochen befinden sich: -Möbel in der neuen Immobilie -Kartons in beiden Wohnungen -Fernseher und Computer bereits im neuen Haus -einige persönliche Gegenstände noch in der alten Wohnung Während dieser Umzugsphase kann die Hausratversicherung grundsätzlich beide Wohnungen erfassen. Die Verbraucherzentrale beschreibt ausdrücklich, dass während des Wohnungswechsels Versicherungsschutz an der alten und an der neuen Adresse besteht. Das bedeutet beispielsweise: Kommt es während dieser Übergangszeit zu einem versicherten Einbruch oder Brandschaden, kann je nach Schadenort Versicherungsschutz bestehen. Wie lange bleibt die alte Wohnung versichert? Die Verbraucherzentrale nennt als übliche Regelung, dass der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn endet. Die GDV-Musterbedingungen enthalten dafür einen vom jeweiligen Versicherer festzulegenden Zeitraum. Deshalb sollte nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass in jedem Vertrag exakt dieselbe Frist gilt. Wer beispielsweise seine alte Wohnung noch renovieren muss oder erst einige Wochen später vollständig räumt, sollte deshalb die konkrete Übergangsfrist kennen. „Ich habe noch die Schlüssel“ bedeutet nicht automatisch, dass der Hausrat dort unbegrenzt weiter über denselben Vertrag versichert bleibt. Muss ich den Umzug der Versicherung melden? Ja, der Wohnungswechsel sollte dem Versicherer mitgeteilt werden. Die GDV-Musterbedingungen sehen eine Anzeige spätestens bei Umzugsbeginn vor. Dabei soll insbesondere die neue Wohnfläche angegeben werden. Auch die Verbraucherzentrale empfiehlt, den Versicherer spätestens zu diesem Zeitpunkt über den Umzug zu informieren. Typische Angaben sind: -neue Anschrift -Umzugsdatum -Wohnfläche -Nutzungsart -gegebenenfalls vorhandene Sicherungseinrichtungen Waren beispielsweise für die alte Wohnung besondere Sicherungen wie bestimmte Türschlösser vereinbart, sollte auch mitgeteilt werden, ob diese in der neuen Wohnung vorhanden sind. Praxisbeispiel: Umzug in eine deutlich größere Wohnung Bisherige Wohnung: 60 m² Neue Wohnung: 110 m² Der alte Hausratvertrag wird unverändert weitergeführt. Mit der größeren Wohnung werden zusätzlich ein neues Sofa, weitere Möbel, Elektrogeräte und andere Einrichtungsgegenstände angeschafft. Jetzt kann ein Problem entstehen: Unterversicherung. Die Verbraucherzentrale und die GDV-Musterbedingungen weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine größere Wohnfläche oder ein höherer Hausratwert nach dem Umzug zu Unterversicherung führen kann, wenn der Versicherungsschutz nicht angepasst wird. Deshalb sollte der Vertrag beim Umzug nicht lediglich auf die neue Adresse umgeschrieben werden. Was passiert mit dem Unterversicherungsverzicht? Besteht im bisherigen Vertrag ein Unterversicherungsverzicht, kann dieser grundsätzlich auf die neue Wohnung übergehen, sofern dort weiterhin die tariflichen Voraussetzungen erfüllt werden. Bei einer größeren Wohnfläche sehen die GDV-Musterbedingungen eine wichtige Übergangsregel vor: Der Unterversicherungsverzicht bleibt zunächst bis zu zwei Monate nach Umzugsbeginn bestehen. Innerhalb dieser Zeit muss der Vertrag an die tatsächliche neue Wohnfläche angepasst werden. Erfolgt dies nicht, kann der Unterversicherungsverzicht anschließend entfallen. Beispiel: Alte Wohnung: 70 m² Neue Wohnung: 120 m² Wer dem Versicherer lediglich die neue Adresse mitteilt, aber die alte Quadratmeterzahl im Vertrag stehen lässt, kann seinen Versicherungsschutz unnötig gefährden. Mein Ansatz als Versicherungsmakler: Bei einem Umzug prüfe ich deshalb immer gleichzeitig Adresse, Wohnfläche, Versicherungssumme und Unterversicherungsverzicht. Sind Umzugsschäden automatisch über die Hausratversicherung versichert? Nein. Die Tatsache, dass während des Umzugs alte und neue Wohnung versichert sind, bedeutet nicht, dass jeder Schaden beim Möbeltransport über die Hausratversicherung reguliert wird. Beispiel: Beim Tragen fällt der eigene Fernseher aus der Hand und zerbricht. Das ist grundsätzlich kein typischer Schaden durch eine versicherte Hausratgefahr wie Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm oder Hagel. Die Hausratversicherung ist keine allgemeine Versicherung gegen jedes versehentliche Beschädigen des eigenen Hausrats. Wird das Möbelstück dagegen beispielsweise in der versicherten Wohnung durch einen Brand beschädigt, kann eine versicherte Hausratgefahr vorliegen. Schäden durch private Umzugshelfer oder professionelle Umzugsunternehmen müssen wiederum haftungsrechtlich separat betrachtet werden. Was gilt bei einem Doppelwohnsitz? Hier besteht eine wichtige Ausnahme. Wenn die bisherige Wohnung nicht aufgegeben wird, sondern weiterhin dauerhaft bewohnt wird, handelt es sich nicht mehr lediglich um die übliche Übergangsphase eines Umzugs. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass der Versicherungsschutz nicht einfach auf die neue Wohnung übergeht, wenn die bisherige Wohnung als zusätzlicher Wohnsitz weiter bewohnt wird. Auch die GDV-Musterbedingungen sehen für einen Doppelwohnsitz besondere Regelungen vor. Beispiel: Sie beziehen aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung in einer anderen Stadt, behalten aber Ihre bisherige Hauptwohnung vollständig bei. Dann sollte ausdrücklich geprüft werden, wie beide Haushalte versichert werden müssen. Eine normale Umzugsregelung sollte hier nicht einfach unterstellt werden. Was passiert beim Umzug ins Ausland? Auch hier gelten Besonderheiten. Nach den normalen GDV-Musterbedingungen geht der Hausratversicherungsschutz bei einem Umzug in eine Wohnung außerhalb Deutschlands grundsätzlich nicht automatisch auf die neue Wohnung über. Für bestimmte Tarife können allerdings abweichende oder erweiterte Auslandsregelungen vereinbart werden. Wer dauerhaft ins Ausland zieht, sollte deshalb unbedingt vor dem Umzug mit seinem Versicherer klären: -ob der Vertrag weitergeführt werden kann -wie lange die alte Wohnung noch versichert ist -ob der neue Staat eingeschlossen werden kann -ob dort eine neue Hausratversicherung notwendig wird Ein zweiwöchiger Urlaub ist versicherungstechnisch etwas völlig anderes als ein dauerhafter Wohnsitzwechsel ins Ausland. Wird die Hausratversicherung durch den Umzug teurer? Das kann passieren. Bei Hausratversicherungen können unter anderem Wohnort, Wohnfläche und weitere Tarifmerkmale Einfluss auf den Beitrag haben. Mit dem Umzugsbeginn gelten nach den GDV-Musterbedingungen grundsätzlich die für den neuen Wohnort vorgesehenen Tarifbestimmungen des Versicherers. Beispiel: Sie ziehen aus einer Region mit niedrigerem Einbruchrisiko in einen Bereich, den der Versicherer tariflich anders bewertet. Dadurch kann sich der Beitrag ändern. Auch eine größere Wohnfläche kann zu einem höheren Beitrag führen – gleichzeitig ist dann aber in der Regel auch mehr Hausrat abzusichern. Kann ich wegen des Umzugs kündigen? Ein Umzug allein bedeutet nicht automatisch, dass die Hausratversicherung beliebig gekündigt werden kann. Erhöht sich der Beitrag allerdings aufgrund geänderter Beitragssätze am neuen Wohnort, sehen sowohl die GDV-Musterbedingungen als auch die Verbraucherzentrale ein Kündigungsrecht vor. Nach der Verbraucherzentrale muss die Kündigung spätestens einen Monat nach Zugang der erhöhten Beitragsrechnung beim Versicherer eingehen; wirksam wird sie einen Monat nach Zugang beim Versicherer. Vor einer Kündigung würde ich trotzdem zunächst prüfen: Ist der bestehende Tarif gut? Wie hoch ist die tatsächliche Erhöhung? Welche Leistungen würden bei einem Wechsel verloren gehen? Ein höherer Beitrag allein macht einen bestehenden Vertrag nicht automatisch schlecht. Was gilt beim Umzug vom Mieter zum Hauseigentümer? Die Hausratversicherung bleibt weiterhin für den beweglichen eigenen Hausrat relevant. Das Gebäude selbst wird dadurch aber nicht über die Hausratversicherung geschützt. Wer aus einer Mietwohnung in ein eigenes Haus zieht, benötigt deshalb zusätzlich einen passenden Wohngebäudeschutz. Die Verbraucherzentrale empfiehlt für Wohneigentümer eine Wohngebäudeversicherung und rät dazu, auch Naturgefahren wie Überschwemmung und Rückstau über Elementarschutz zu berücksichtigen. Vereinfacht: Hausratversicherung → Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und persönlicher Hausrat Wohngebäudeversicherung → Haus und versicherte Gebäudebestandteile Der Hauskauf ersetzt deshalb nicht die Hausratversicherung – er schafft einen zusätzlichen Versicherungsbedarf für das Gebäude. Darauf achte ich bei einem Umzug Ein Umzug ist aus meiner Sicht einer der besten Zeitpunkte für einen kurzen Versicherungscheck. Ich prüfe insbesondere: -neue Anschrift -neue Wohnfläche -tatsächlichen Hausratwert -Versicherungssumme -Unterversicherungsverzicht -Wertsachengrenzen -Fahrraddiebstahl -Elementarschutz -vorhandene Sicherungen -Übergangsfrist der alten Wohnung -Beitrag am neuen Wohnort -bei Eigentum zusätzlich die Wohngebäudeversicherung Mein Ansatz als Versicherungsmakler: Ich würde wegen eines Umzugs nicht automatisch einen neuen Vertrag abschließen. Zuerst prüfe ich, ob der bestehende Tarif leistungsstark ist und lediglich an die neue Wohnsituation angepasst werden muss. Erst wenn Leistungen fehlen, Konditionen nicht mehr passen oder ein anderer Tarif deutliche Vorteile bietet, sollte über einen Wechsel gesprochen werden. Was sollte ich dem Versicherer beim Umzug mitteilen? Am besten wird der Versicherer bereits vor beziehungsweise spätestens zu Beginn des Umzugs informiert. Sinnvoll sind insbesondere: -alte Adresse -neue Adresse -Datum des Umzugsbeginns -neue Wohnfläche -Veränderungen des Hausratwertes -besondere Wertsachen -Sicherungseinrichtungen -gegebenenfalls Nutzung als Haupt- oder Zweitwohnung Nach der Anpassung sollte der neue Versicherungsschein kontrolliert werden. Gerade Wohnfläche und Adresse sollten korrekt hinterlegt sein. Häufige Fragen zur Hausratversicherung beim Umzug Ist mein Hausrat während des Umzugs in beiden Wohnungen versichert? Grundsätzlich ja. Während des Wohnungswechsels besteht vorübergehend Schutz in der bisherigen und in der neuen Wohnung. Wie lange ist die alte Wohnung noch versichert? Die Verbraucherzentrale nennt als übliche Regelung spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn. Die konkrete Frist hängt vom Versicherungsvertrag ab. Muss ich den Umzug meiner Hausratversicherung melden? Ja. Nach den GDV-Musterbedingungen soll der Wohnungswechsel spätestens bei Umzugsbeginn angezeigt und insbesondere die neue Wohnfläche mitgeteilt werden. Muss ich bei einer größeren Wohnung die Versicherung anpassen? Das sollte geprüft werden. Eine größere Wohnfläche oder ein höherer Hausratwert kann zu Unterversicherung führen, wenn der Vertrag nicht entsprechend angepasst wird. Kann ich die Hausratversicherung wegen eines Umzugs kündigen? Nicht automatisch allein wegen des Umzugs. Erhöht sich der Beitrag aufgrund der neuen Tarifzone beziehungsweise veränderter Beitragssätze, kann jedoch ein besonderes Kündigungsrecht bestehen. Fazit: Die Hausratversicherung zieht mit – sollte aber angepasst werden Ein normaler Wohnungswechsel bedeutet grundsätzlich nicht, dass die Hausratversicherung endet. Der Versicherungsschutz geht auf die neue Wohnung über, und während der Umzugsphase sind alte und neue Wohnung vorübergehend gleichzeitig geschützt. In der bisherigen Wohnung endet dieser Schutz nach der üblichen Regelung jedoch nach einer begrenzten Übergangszeit. Wichtiger als ein Neuabschluss ist deshalb zunächst die richtige Anpassung des bestehenden Vertrages. Neue Wohnfläche, gestiegener Hausratwert, Unterversicherungsverzicht, Wertsachen und mögliche Änderungen des Beitrags sollten überprüft werden. Gerade bei einer deutlich größeren Wohnung oder beim Umzug in ein Eigenheim kann sich der Versicherungsbedarf erheblich verändern. Mein Ansatz als Versicherungsmakler: Ich lasse einen bestehenden Hausratvertrag beim Umzug nicht einfach unverändert weiterlaufen, schließe aber auch nicht automatisch einen neuen ab. Zuerst wird geprüft, ob Versicherungssumme, Wohnfläche, Leistungen und neue Wohnsituation zusammenpassen. Denn ein Umzug ist weniger ein Grund für eine zusätzliche Versicherung als ein guter Anlass, den vorhandenen Schutz wieder an die tatsächliche Lebenssituation anzupassen.