Hausratversicherung in der WG – braucht jeder Mitbewohner einen eigenen Vertrag?
Hausratversicherung in der WG: Erfahren Sie, ob ein gemeinsamer Vertrag reicht, wann Mitbewohner mitversichert sind und was für Studenten und Untermieter gilt.
Hausratversicherung in der WG – braucht jeder Mitbewohner einen eigenen Vertrag? Drei Personen wohnen gemeinsam in einer Wohnung. Jeder besitzt eigene Möbel, Kleidung, Laptop und persönliche Gegenstände. Küche, Wohnzimmer und Haushaltsgeräte werden gemeinsam genutzt. Kommt es zu einem Brand, Leitungswasserschaden oder Einbruch, stellt sich deshalb schnell die Frage: Braucht in einer WG jeder Mitbewohner eine eigene Hausratversicherung – oder reicht ein gemeinsamer Vertrag? Grundsätzlich kann eine gemeinsame Hausratversicherung für die gesamte Wohngemeinschaft ausreichen. Entscheidend ist aber, dass der Vertrag tatsächlich für eine WG ausgelegt ist und der Hausrat der Mitbewohner ausdrücklich mitversichert wird. Eine normale Hausratversicherung eines Hauptmieters schützt den persönlichen Hausrat seiner Untermieter nämlich nicht automatisch. Genau hier sollte vor einem Schaden Klarheit bestehen. Was schützt die Hausratversicherung in einer WG? Die Hausratversicherung schützt versicherten Hausrat grundsätzlich gegen vereinbarte Gefahren wie: -Feuer -Leitungswasser -Einbruchdiebstahl -Raub -Vandalismus nach einem Einbruch -Sturm -Hagel Versichert wird grundsätzlich die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zum Hausrat gehören unter anderem Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und weitere Sachen des privaten Haushalts. In einer WG besteht allerdings eine Besonderheit: Mehrere Personen besitzen innerhalb derselben Wohnung jeweils eigenen Hausrat. Deshalb muss geklärt werden, wessen Eigentum der jeweilige Vertrag tatsächlich erfasst. Reicht die Hausratversicherung des Hauptmieters? Nicht automatisch. Das ist einer der wichtigsten Punkte bei einer WG. Nach den aktuellen GDV-Musterbedingungen gehört zwar grundsätzlich auch fremdes Eigentum zum Hausrat, wenn es sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet. Ausdrücklich ausgenommen ist jedoch der Hausrat von Mietern beziehungsweise Untermietern des Versicherungsnehmers, sofern dieser ihnen die Sachen nicht selbst überlassen hat. Beispiel: Ali ist Hauptmieter der Wohnung und hat eine Hausratversicherung. Max und Lena mieten jeweils ein Zimmer von Ali und bringen ihre eigenen Möbel, Computer und persönlichen Gegenstände mit. Ein Brand zerstört die gesamte Wohnung. Es wäre gefährlich, jetzt einfach davon auszugehen: „Ali hat eine Hausratversicherung, also ist automatisch alles versichert.“ Genau das muss der Vertrag ausdrücklich vorsehen. Praxisbeispiel: Drei Personen teilen eine Wohnung Eine WG besteht aus drei Personen. Der Hausrat verteilt sich beispielsweise so: Person 1: 20.000 Euro Person 2: 15.000 Euro Person 3: 15.000 Euro Gemeinsam befinden sich also Gegenstände im Wiederbeschaffungswert von ungefähr 50.000 Euro in der Wohnung. Durch einen größeren Brand wird nahezu der gesamte Hausrat zerstört. Hat lediglich Person 1 eine normale Hausratversicherung abgeschlossen und wurden die anderen Bewohner nicht wirksam in den Schutz aufgenommen, kann es bei deren Eigentum zu einer erheblichen Versicherungslücke kommen. Spezielle WG-Lösungen können dagegen den gesamten Hausrat der Bewohner über einen gemeinsamen Vertrag absichern. Je nach Versicherer müssen die Mitbewohner dafür namentlich in den Vertrag aufgenommen werden. Aus meiner Beratungspraxis würde ich deshalb niemals allein aufgrund einer vorhandenen Hausratpolice davon ausgehen, dass automatisch jeder WG-Bewohner versichert ist. Kann eine Hausratversicherung für die ganze WG abgeschlossen werden? Ja. Verschiedene Versicherer bieten Lösungen an, bei denen ein Bewohner Versicherungsnehmer ist und die weiteren WG-Mitglieder ausdrücklich in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Bei einer solchen Lösung wird grundsätzlich die gesamte Wohnung versichert und der Hausrat aller entsprechend eingeschlossenen Bewohner berücksichtigt. Allianz und Zurich beschreiben beispielsweise WG-Modelle, bei denen die Mitbewohner in einen gemeinsamen Vertrag aufgenommen werden können. Das kann gegenüber mehreren völlig getrennten Verträgen deutlich übersichtlicher sein. Wichtig bleibt: Nicht jeder Versicherer behandelt Wohngemeinschaften gleich. Deshalb sollte die WG bereits beim Abschluss korrekt angegeben werden. Müssen alle Mitbewohner namentlich genannt werden? Das hängt vom Tarif ab. Bei verschiedenen WG-Konzepten ist vorgesehen, dass die weiteren Bewohner ausdrücklich beziehungsweise namentlich in den Vertrag aufgenommen werden. Zieht jemand aus oder ein neuer Mitbewohner ein, sollte der Vertrag entsprechend angepasst werden. Beispiel: Eine vierköpfige WG besitzt einen gemeinsamen Vertrag. Ein Bewohner zieht aus und ein neuer Mitbewohner zieht ein. Dann sollte nicht einfach davon ausgegangen werden, dass automatisch dessen kompletter Hausrat versichert ist. Mein Ansatz als Versicherungsmakler: Bei jedem Bewohnerwechsel würde ich kurz prüfen, ob der Vertrag aktualisiert werden muss. Das dauert wenig Zeit und verhindert unnötige Diskussionen im Schadenfall. Wird nur das eigene Zimmer versichert? Hausratversicherungen beziehen sich grundsätzlich auf den vereinbarten Versicherungsort – also typischerweise die gesamte im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Die GDV-Musterbedingungen definieren genau diese Wohnung als Versicherungsort. Ein Vertrag ausschließlich für ein einzelnes WG-Zimmer ist deshalb nicht bei jedem Versicherer möglich. Auch Versicherer weisen darauf hin, dass eine separate Absicherung einzelner Zimmer tarifabhängig ist. Gerade deshalb ist eine gemeinsame WG-Lösung häufig übersichtlicher. Praxisbeispiel: Einbruch in die WG Einbrecher öffnen gewaltsam die Wohnungstür. Gestohlen werden: -Laptop von Bewohner A -Kamera von Bewohner B -Spielekonsole von Bewohner C -gemeinsam angeschaffener Fernseher Einbruchdiebstahl gehört grundsätzlich zu den klassischen Gefahren der Hausratversicherung. Die entscheidende Frage lautet aber: Sind die Eigentümer der gestohlenen Sachen über den Vertrag tatsächlich erfasst? Ist ein WG-Vertrag so ausgestaltet, dass alle Bewohner beziehungsweise deren Hausrat eingeschlossen sind, kann die Regulierung entsprechend erfolgen. Ist dagegen nur der Hausrat des Versicherungsnehmers gedeckt, kann es bei den Sachen der anderen Bewohner Probleme geben. Wie hoch sollte die Versicherungssumme in einer WG sein? Bei einer WG sollte nicht nur der Hausrat des Versicherungsnehmers betrachtet werden. Relevant ist bei einem gemeinsamen Vertrag der gesamte zu versichernde Hausrat. Dazu gehören beispielsweise: -Möbel aller Bewohner -Kleidung -Computer und Laptops -Fernseher -Haushaltsgeräte -Fahrräder -persönliche Gegenstände -Wertsachen Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Versicherungssumme ausreichend hoch sein sollte und der Hausrat grundsätzlich zum Wiederbeschaffungspreis gleichwertiger Sachen in neuwertigem Zustand versichert wird. Eine zu niedrige Versicherungssumme kann zur Unterversicherung führen. Gerade in einer größeren WG können mehrere Computer, Smartphones, Fahrräder und komplette Zimmereinrichtungen schnell einen erheblichen Gesamtwert ergeben. Was passiert, wenn ein neuer Mitbewohner einzieht? Das sollte dem Versicherer beziehungsweise Makler gemeldet werden, wenn der Vertrag eine namentliche Erfassung der WG-Mitglieder vorsieht. Denn mit einem neuen Bewohner verändert sich möglicherweise auch: -Anzahl der versicherten Personen -Wert des Hausrats -Anzahl hochwertiger Geräte -Anzahl der Fahrräder -Bedarf an Wertsachenschutz Bei verschiedenen WG-Modellen müssen Ein- und Auszüge deshalb im Vertrag aktualisiert werden. Ein Mitbewohnerwechsel sollte aus meiner Sicht genauso selbstverständlich gemeldet werden wie ein Umzug. Was gilt für Studenten über die Eltern? Hier sollte vor einem eigenen Vertrag zuerst geprüft werden, ob bereits Versicherungsschutz besteht. Die aktuellen GDV-Musterbedingungen sehen einen erweiterten Außenversicherungsschutz für Personen vor, die sich während einer Ausbildung länger außerhalb der versicherten Wohnung aufhalten. Voraussetzung ist insbesondere, dass kein eigener Hausstand gegründet wird. Auch verschiedene Versicherer bieten entsprechende Regelungen für Studierende und Auszubildende an. Die genaue Dauer, Versicherungssumme und Definition eines eigenen Hausstands unterscheiden sich allerdings je nach Vertrag. Ein Student, der in eine WG zieht, benötigt deshalb nicht automatisch sofort eine eigene Hausratversicherung. Zuerst sollte die Police der Eltern geprüft werden. WG oder gemeinsamer Haushalt mit Partner? Eine klassische Wohngemeinschaft sollte nicht automatisch genauso behandelt werden wie ein Paar, das gemeinsam einen Haushalt führt. Bei Ehepaaren, Familien und Lebensgemeinschaften ist die Einordnung im Vertrag häufig einfacher. Bei einer WG leben dagegen mehrere wirtschaftlich weitgehend unabhängige Personen mit eigenem Besitz zusammen. Versicherer weisen deshalb ausdrücklich darauf hin, dass der Hausrat von WG-Mitgliedern nicht zwangsläufig automatisch eingeschlossen ist und teilweise eine namentliche Aufnahme erforderlich wird. Die tatsächliche Wohnform sollte beim Antrag daher korrekt angegeben werden. Was passiert, wenn jeder bereits eine Hausratversicherung besitzt? Dann würde ich nicht automatisch alle Verträge weiterlaufen lassen. Zunächst sollte geprüft werden: -Wer ist Versicherungsnehmer? -Welche Wohnung ist versichert? -Welcher Hausrat gehört wem? -Lassen sich alle Bewohner über einen Vertrag absichern? -Wie hoch ist die benötigte Versicherungssumme? -Welche Leistungen bieten die jeweiligen Verträge? -Kann beziehungsweise sollte ein Vertrag beendet oder angepasst werden? Mehrere Verträge bedeuten nicht automatisch besseren Versicherungsschutz. Eine sauber ausgestaltete gemeinsame WG-Lösung kann übersichtlicher sein, sofern sie tatsächlich den Hausrat aller Bewohner erfasst. Allianz beschreibt genau diese gemeinsame Lösung als Möglichkeit, unnötige Überschneidungen zu vermeiden. Was ist mit gemeinsam gekauften Möbeln? In vielen WGs werden einzelne Sachen gemeinsam angeschafft. Typische Beispiele: -Fernseher -Waschmaschine -Küchengeräte -Sofa -Esstisch Bei einem gemeinsamen WG-Vertrag ist die Zuordnung in der Praxis meist einfacher, wenn der Vertrag den Hausrat aller Bewohner ausdrücklich erfasst. Besteht dagegen nur eine Einzelpolice, sollte nicht automatisch angenommen werden, dass sämtliche gemeinschaftlich oder von anderen Bewohnern angeschafften Sachen vollständig erfasst sind. Auch deshalb ist eine klare WG-Regelung im Vertrag sinnvoller als eine spätere Diskussion darüber, wem welcher Gegenstand gehört. Hausratversicherung ersetzt keine Privathaftpflicht Auch in einer WG sollte zwischen Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung unterschieden werden. Die Hausratversicherung schützt den versicherten Hausrat gegen bestimmte Gefahren. Beispiel: Ein Rohrbruch beschädigt die Laptops mehrerer Bewohner. → grundsätzlich Hausratthema. Ein Mitbewohner stößt dagegen versehentlich den Laptop eines anderen vom Tisch. → das ist kein typischer Schaden durch eine versicherte Hausratgefahr. Ob dafür eine Privathaftpflichtversicherung eintritt, muss separat anhand der Haftung und des jeweiligen Haftpflichtvertrages geprüft werden. Darauf achte ich bei einer WG-Hausratversicherung Bei einer Wohngemeinschaft würde ich insbesondere prüfen: -Wer ist Versicherungsnehmer? -Sind alle WG-Mitglieder tatsächlich eingeschlossen? -Müssen Bewohner namentlich genannt werden? -Ist der gesamte Hausrat erfasst? -Ist die Versicherungssumme ausreichend? -Besteht Unterversicherungsverzicht? -Wie sind Wertsachen abgesichert? -Sind Fahrräder ausreichend versichert? -Besteht Elementarschutz? -Ist grobe Fahrlässigkeit ausreichend abgesichert? -Was passiert beim Ein- oder Auszug eines Mitbewohners? -Besteht eventuell noch Schutz über die Eltern? Mein Ansatz als Versicherungsmakler: Ich würde in einer WG nicht automatisch für jeden Bewohner einen eigenen Vertrag abschließen. Zuerst prüfe ich, ob sich der komplette Hausrat sauber über eine gemeinsame Police absichern lässt. Entscheidend ist nicht die Anzahl der Verträge – sondern dass der Besitz jedes Bewohners tatsächlich erfasst ist. Was tun nach einem Schaden in der WG? Nach einem größeren Schaden sollte möglichst genau dokumentiert werden, wem welche Gegenstände gehören. Hilfreich sind: -Fotos und Videos -Kaufbelege -Seriennummern -Aufstellung der beschädigten Sachen -Zuordnung zum jeweiligen Eigentümer -bei Einbruch eine Polizeianzeige -schnelle Meldung an den Versicherer Die Verbraucherzentrale empfiehlt generell, Hausrat regelmäßig per Foto oder Video zu dokumentieren und Kaufbelege aufzubewahren. Das erleichtert den Nachweis im Schadenfall. In einer WG ist eine solche Dokumentation besonders sinnvoll. Häufige Fragen zur Hausratversicherung in der WG Braucht jeder WG-Bewohner eine eigene Hausratversicherung? Nein. Eine gemeinsame WG-Hausratversicherung kann ausreichen, wenn der Vertrag den Hausrat aller Bewohner ausdrücklich einschließt. Ist der Hausrat meiner Untermieter automatisch mitversichert? Nach den GDV-Musterbedingungen grundsätzlich nicht. Hausrat von Mietern und Untermietern des Versicherungsnehmers ist dort ausdrücklich ausgenommen, sofern er ihnen nicht vom Versicherungsnehmer überlassen wurde. Müssen Mitbewohner im Vertrag stehen? Das hängt vom Versicherer ab. Bei verschiedenen WG-Konzepten ist eine namentliche Aufnahme der Mitbewohner vorgesehen oder erforderlich. Können Studenten noch über die Eltern versichert sein? Das kann während Ausbildung oder Studium möglich sein, wenn die Voraussetzungen der Außenversicherung erfüllt sind und insbesondere kein eigener Hausstand im Sinne des Vertrages gegründet wurde. Was muss passieren, wenn ein Mitbewohner auszieht? Bei einem WG-Vertrag sollte geprüft werden, ob der Bewohner aus dem Vertrag entfernt und ein neuer Mitbewohner aufgenommen werden muss. Bei namentlicher Mitversicherung ist eine Vertragsaktualisierung besonders wichtig. Fazit: Eine Police kann für die WG reichen – aber nur wenn alle richtig eingeschlossen sind In einer Wohngemeinschaft benötigt nicht automatisch jeder Bewohner eine eigene Hausratversicherung. Eine gemeinsame WG-Hausratversicherung kann den gesamten Haushalt sinnvoll absichern. Voraussetzung ist jedoch, dass der Vertrag tatsächlich für die Wohngemeinschaft ausgelegt ist und der Hausrat der Mitbewohner erfasst wird. Eine vorhandene Hausratversicherung des Hauptmieters allein reicht dafür nicht zwingend aus. Gerade bei Mietern und Untermietern zeigen die GDV-Musterbedingungen, dass deren eigener Hausrat nicht automatisch zum versicherten Hausrat des Versicherungsnehmers gehört. Mein Ansatz als Versicherungsmakler: Ich würde nicht drei oder vier einzelne Hausratversicherungen abschließen, nur weil drei oder vier Personen in einer WG wohnen. Zuerst prüfe ich, ob ein gemeinsamer Vertrag alle Bewohner und deren Hausrat sauber einschließen kann und ob Versicherungssumme sowie Leistungen ausreichen. Denn auch bei einer WG gilt: Nicht möglichst viele Verträge schaffen guten Versicherungsschutz – sondern ein Vertrag, bei dem im Schadenfall eindeutig feststeht, wer und was tatsächlich versichert ist.