Kerze verursacht Wohnungsbrand – welche Versicherung zahlt?
Kerze verursacht einen Wohnungsbrand? Erfahren Sie, wann Hausrat-, Wohngebäude- und Privathaftpflichtversicherung zahlen und was bei grober Fahrlässigkeit gilt.
Kerze verursacht Wohnungsbrand – welche Versicherung zahlt? Eine Kerze wird für wenige Minuten unbeaufsichtigt gelassen. Die Flamme greift auf eine Gardine über, kurz darauf brennen Möbel und weitere Teile der Wohnung. Aus einem kleinen Moment der Unachtsamkeit kann innerhalb kürzester Zeit ein erheblicher Brandschaden entstehen. Für Mieter und Eigentümer stellt sich dann die Frage: Welche Versicherung zahlt bei einem Wohnungsbrand durch eine Kerze – Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung oder Privathaftpflicht? Die Antwort hängt vor allem davon ab, was beschädigt wurde, wem die Sachen gehören und wie der Brand entstanden ist. Grundsätzlich kann die Hausratversicherung Schäden am eigenen Hausrat übernehmen. Die Wohngebäudeversicherung ist für versicherte Brandschäden am Gebäude zuständig. Werden dagegen andere Personen beziehungsweise deren Eigentum geschädigt und besteht eine Schadenersatzpflicht, kann zusätzlich die Privathaftpflichtversicherung relevant werden. Welche Versicherung zahlt bei einem Wohnungsbrand? Bei einem größeren Brand können mehrere Versicherungen gleichzeitig betroffen sein. Typische Schäden sind: -verbrannte Möbel -beschädigte Elektrogeräte -zerstörte Kleidung -Rauch- und Rußschäden -Schäden durch Löschwasser -beschädigte Türen, Wände oder Böden -Schäden in Nachbarwohnungen -Personenschäden Deshalb lautet die entscheidende Frage zunächst nicht: „Welche Versicherung zahlt den Brand?“ Sondern: „Welche Sache wurde beschädigt und wem gehört sie?“ Erst danach lässt sich der Schaden dem richtigen Versicherungsbereich zuordnen. Praxisbeispiel: Kerze setzt das Wohnzimmer in Brand Eine brennende Kerze steht auf einem Tisch. Die Flamme greift auf eine Gardine über. Das Feuer breitet sich aus und beschädigt Sofa, Fernseher, Schränke und weitere Einrichtungsgegenstände. Hier geht es zunächst um den eigenen Hausrat. Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass die Hausratversicherung bei einem Brand beispielsweise Schäden an Möbeln, Gardinen, Teppichen und Geräten übernehmen kann. Auch Schäden durch Rauch beziehungsweise Löschwasser können Bestandteil der Brandregulierung sein. Was übernimmt die Hausratversicherung? Die Hausratversicherung schützt grundsätzlich die beweglichen Sachen eines Haushalts gegen vereinbarte Gefahren wie Feuer. Vereinfacht gesagt gehören dazu viele Gegenstände, die man bei einem Umzug mitnehmen könnte. Beispielsweise: -Möbel -Fernseher -Computer -Kleidung -Teppiche -Haushaltsgeräte -persönliche Gegenstände Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass eine Hausratversicherung insbesondere deshalb wichtig sein kann, weil nach einem größeren Brand möglicherweise der gesamte Hausrat neu angeschafft werden muss. Praxisbeispiel: Das Gebäude selbst wird beschädigt Das Feuer bleibt nicht auf die Möbel beschränkt. Durch den Brand werden Wände, Türen, fest eingebaute Bestandteile und weitere Teile des Hauses erheblich beschädigt. Hier kommt die Wohngebäudeversicherung ins Spiel. Die Grunddeckung einer Wohngebäudeversicherung umfasst grundsätzlich Feuer. Der Feuerschutz kann dabei neben dem eigentlichen Brandschaden auch Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löscharbeiten erfassen. Bei einem selbst genutzten Einfamilienhaus können daher bei demselben Brand sowohl die Hausrat- als auch die Wohngebäudeversicherung betroffen sein. Hausratversicherung: eigene bewegliche Einrichtung. Wohngebäudeversicherung: versicherte Gebäudebestandteile. Was gilt in einer Mietwohnung? Bei einem Mieter gehört das Gebäude normalerweise dem Vermieter. Entsteht durch eine Kerze ein Wohnungsbrand, können deshalb verschiedene Schäden gleichzeitig vorhanden sein. Beispiel: Das eigene Sofa und der Fernseher verbrennen. → mögliche Leistung der eigenen Hausratversicherung. Wände, Türen oder andere Gebäudebestandteile werden beschädigt. → grundsätzlich Thema der Wohngebäudeversicherung des Eigentümers. Der Mieter hat den Brand schuldhaft verursacht und es entstehen Schadenersatzansprüche. → zusätzlich kann die Privathaftpflichtversicherung relevant werden. Die genaue Haftungs- und Regressfrage kann insbesondere bei Mietverhältnissen komplex sein und sollte im konkreten Schadenfall von den beteiligten Versicherern geprüft werden. Aus meiner Beratungspraxis ist deshalb wichtig: Nach einem größeren Wohnungsbrand nicht einfach nur eine Versicherung informieren. Je nach Schaden können mehrere Versicherungsverträge betroffen sein. Wann kommt die Privathaftpflicht ins Spiel? Die Privathaftpflicht ist grundsätzlich relevant, wenn Sie einer anderen Person schuldhaft einen Schaden zufügen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein von Ihnen verursachter Brand auf die Nachbarwohnung oder fremdes Eigentum übergreift. Auch bei grob fahrlässigem Verhalten besteht in der Privathaftpflicht grundsätzlich Versicherungsschutz; vorsätzlich verursachte Schäden sind dagegen nicht versichert. Darauf weisen sowohl Verbraucherzentrale als auch GDV hin. Die Haftpflichtversicherung prüft dabei zunächst: -Besteht überhaupt eine Schadenersatzpflicht? -Wer hat den Brand verursacht? -Welche fremden Sachen wurden beschädigt? -Wie hoch ist der berechtigte Schaden? -Ist der konkrete Anspruch vom Vertrag erfasst? Berechtigte Forderungen können reguliert und unberechtigte Forderungen abgewehrt werden. Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit bei einer Kerze? Gerade bei Kerzen spielt das Thema grobe Fahrlässigkeit eine wichtige Rolle. Beispielsweise kann es problematisch sein, brennende Kerzen längere Zeit unbeaufsichtigt zu lassen. Die Verbraucherzentrale weist bei Weihnachtsbaum und Adventskranz darauf hin, dass Versicherungsleistungen eingeschränkt sein können, wenn brennende Kerzen unbeaufsichtigt bleiben. Für Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen ist § 81 VVG besonders wichtig. Danach darf ein Versicherer seine Leistung grundsätzlich entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. Das bedeutet: Grobe Fahrlässigkeit kann bei der eigenen Sachversicherung wesentlich problematischer sein als bei der Privathaftpflicht. Warum der „Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit“ wichtig ist Leistungsstarke Hausrat- und Wohngebäudetarife können auf das gesetzliche Recht zur Leistungskürzung wegen grob fahrlässiger Herbeiführung ganz oder teilweise verzichten. Genau diesen Punkt würde ich bei einem Tarifvergleich besonders beachten. Denn ein Vertrag kann Feuer grundsätzlich versichern – bei grober Fahrlässigkeit aber trotzdem eine erhebliche Leistungskürzung ermöglichen, sofern keine günstigere vertragliche Regelung vereinbart wurde. Die gesetzliche Ausgangslage ergibt sich aus § 81 VVG. Mein Ansatz als Versicherungsmakler: Bei Hausrat und Wohngebäude schaue ich deshalb nicht nur darauf, ob „Feuer“ versichert ist. Entscheidend ist auch, wie der Tarif mit grob fahrlässig verursachten Schäden umgeht. Gerade bei Kerzen, Herdplatten oder anderen alltäglichen Brandursachen kann dieser Punkt entscheidend werden. Praxisbeispiel: Brand greift auf Nachbarwohnung über In einer Mietwohnung entsteht durch eine Kerze ein Feuer. Der Brand breitet sich aus und beschädigt zusätzlich Teile der Nachbarwohnung sowie verschiedene Möbel des Nachbarn. Jetzt können mehrere Versicherer beteiligt sein. Der eigene Hausrat betrifft die eigene Einrichtung. Die Gebäudeversicherung betrifft versicherte Gebäudeschäden. Für berechtigte Schadenersatzansprüche des Nachbarn kann wiederum die Privathaftpflicht relevant werden, sofern eine Haftung besteht. Die Verbraucherzentrale beschreibt die Privathaftpflicht als Schutz vor schuldhaft verursachten Schäden gegenüber Dritten – auch bei grober Fahrlässigkeit. Ein einziger Brand kann deshalb mehrere unterschiedliche Schadenpositionen auslösen. Was ist ein Brand und was nur ein Sengschaden? Versicherungstechnisch kann auch die Art des Schadens wichtig sein. In den GDV-Musterbedingungen zur Feuerversicherung wird ein Brand als Feuer beschrieben, das entweder ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder diesen verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Beispiel: Eine Kerze entzündet eine Gardine und das Feuer breitet sich auf weitere Möbel aus. → typischer Brandschaden. Ein heißer Gegenstand hinterlässt dagegen lediglich eine kleine Brandstelle, ohne dass sich ein selbstständig ausbreitendes Feuer entwickelt. → kann versicherungstechnisch anders zu beurteilen sein. Ob sogenannte Seng- oder Schmorschäden zusätzlich versichert sind, sollte deshalb im jeweiligen Tarif geprüft werden. Zahlt die Versicherung bei Rauch- und Löschwasserschäden? Ein Wohnungsbrand verursacht häufig nicht nur Schäden durch die Flammen selbst. Rauch und Ruß können Räume und Gegenstände erheblich beschädigen. Zusätzlich kann durch die Löscharbeiten Wasser in die Wohnung gelangen. Der Feuerversicherungsschutz einer Wohngebäudeversicherung umfasst nach Angaben der Verbraucherzentrale grundsätzlich auch Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschen. Auch bei der Hausratversicherung können durch Brand und Löschwasser verursachte Verluste versichert sein. Deshalb sollte bei der Schadenaufnahme nicht nur dokumentiert werden, was unmittelbar verbrannt ist. Was ist mit der Kerze selbst? Die Ursache des Schadens und der entstandene Folgeschaden müssen getrennt betrachtet werden. Die eigentliche Kerze hat nur einen geringen Wert. Der entscheidende Versicherungsfall besteht vielmehr in den Schäden, die das entstandene Feuer an versicherten Sachen verursacht. Ähnlich wie bei anderen Versicherungsfällen ist deshalb nicht automatisch jeder Gegenstand, von dem der Schaden ausgegangen ist, selbst der entscheidende Teil der Regulierung. Darauf achte ich beim Versicherungsschutz gegen Brandschäden Bei Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen schaue ich insbesondere auf: -ausreichend hohe Versicherungssumme -Versicherungsschutz gegen Brand -Rauch- und Rußschäden -Löschwasserschäden -Seng- und Schmorschäden -grobe Fahrlässigkeit -mögliche Entschädigungsgrenzen -Unterversicherungsverzicht -korrekten Versicherungswert -Selbstbeteiligungen Zusätzlich sollte eine leistungsstarke Privathaftpflicht vorhanden sein, falls durch den Brand andere Personen oder deren Eigentum geschädigt werden. Mein Ansatz als Versicherungsmakler: Ich betrachte bei einem möglichen Brandschaden Hausrat, Wohngebäude und Privathaftpflicht gemeinsam. Denn drei vorhandene Verträge helfen nur dann, wenn die Bedingungen auch tatsächlich zusammenpassen. Was tun nach einem Wohnungsbrand? Bei einem Brand steht selbstverständlich zuerst die Sicherheit von Menschen im Vordergrund. Im akuten Notfall müssen Feuerwehr beziehungsweise Rettungsdienst verständigt werden. Nach dem Ereignis sollte der Schaden möglichst vollständig dokumentiert werden. Hilfreich sind: -Fotos und Videos -Aufstellung beschädigter Gegenstände -Kaufbelege, soweit vorhanden -Beschreibung des Schadenhergangs -Feuerwehrbericht -Angaben zu beschädigten Gebäudeteilen -Forderungen von Vermieter oder Nachbarn Beschädigte Sachen sollten nicht vorschnell entsorgt werden, sofern keine Gefahr davon ausgeht und der Versicherer sie gegebenenfalls noch besichtigen möchte. Häufige Fragen zum Wohnungsbrand durch Kerzen Zahlt die Hausratversicherung bei einem Brand durch eine Kerze? Grundsätzlich können versicherte Brandschäden am eigenen Hausrat übernommen werden. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung kann die Leistung jedoch nach § 81 VVG gekürzt werden, sofern der Vertrag keine günstigere Regelung enthält. Welche Versicherung zahlt Schäden am Gebäude? Versicherte Brandschäden am Gebäude gehören grundsätzlich zur Wohngebäudeversicherung. Zahlt die Privathaftpflicht, wenn die Nachbarwohnung beschädigt wird? Besteht eine gesetzliche Schadenersatzpflicht gegenüber dem Nachbarn, kann die Privathaftpflicht relevant sein. Auch grobe Fahrlässigkeit ist dort grundsätzlich mitversichert; Vorsatz nicht. Was passiert, wenn ich eine Kerze unbeaufsichtigt lasse? Je nach konkreter Situation kann dies als grob fahrlässig bewertet werden. Bei Sachversicherungen kann das ohne entsprechende Tarifregelung zu einer Leistungskürzung führen. Sind auch Rauch- und Löschwasserschäden versichert? Bei einem versicherten Brandschaden können auch Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löscharbeiten erfasst sein. Fazit: Bei einem Wohnungsbrand können drei Versicherungen betroffen sein Ein Brand durch eine Kerze zeigt besonders deutlich, warum Versicherungen nicht isoliert betrachtet werden sollten. Die Hausratversicherung schützt den eigenen versicherten Hausrat. Die Wohngebäudeversicherung ist für versicherte Schäden am Gebäude zuständig. Die Privathaftpflichtversicherung kann relevant werden, wenn durch den Brand berechtigte Schadenersatzansprüche anderer Personen entstehen. Besonders wichtig ist außerdem das Thema grobe Fahrlässigkeit. Bei Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen sollte geprüft werden, ob der Versicherer auf entsprechende Leistungskürzungen möglichst umfassend verzichtet. Mein Ansatz als Versicherungsmakler: Ich prüfe deshalb nicht nur, ob Feuer grundsätzlich versichert ist. Entscheidend sind auch grobe Fahrlässigkeit, Rauch- und Löschwasserschäden, Versicherungssummen und das Zusammenspiel zwischen Hausrat, Wohngebäude und Privathaftpflicht. Denn bei einem größeren Wohnungsbrand entscheidet nicht nur, welche Versicherungen vorhanden sind – sondern wie gut ihre Bedingungen tatsächlich ausgestaltet sind.