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Hausrat17.08.2026

Unterversicherung in der Hausratversicherung – was passiert im Schadenfall?

Hausrat zu niedrig versichert? Erfahren Sie, wie Unterversicherung zu Leistungskürzungen führt und warum der Unterversicherungsverzicht wichtig ist.

Unterversicherung in der Hausratversicherung – was passiert im Schadenfall? Ein Brand beschädigt Möbel und Elektrogeräte im Wert von 20.000 Euro. Eigentlich müsste die Hausratversicherung den Schaden übernehmen – doch der Versicherer zahlt nur einen Teil. Der Grund: Der gesamte Hausrat war deutlich mehr wert als die vereinbarte Versicherungssumme. Dann kann eine sogenannte Unterversicherung vorliegen. Für Versicherte stellt sich deshalb eine wichtige Frage: Was bedeutet Unterversicherung in der Hausratversicherung und kann der Versicherer auch bei einem kleinen Schaden die Leistung kürzen? Grundsätzlich liegt eine Unterversicherung vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme erheblich niedriger ist als der tatsächliche Versicherungswert des Hausrats. § 75 VVG sieht vor, dass der Versicherer seine Leistung dann grundsätzlich im Verhältnis von Versicherungssumme zu Versicherungswert reduzieren kann. Das kann sogar dann relevant werden, wenn nur ein kleiner Teil des Hausrats beschädigt wurde. Was bedeutet Unterversicherung? Die Hausratversicherung ersetzt versicherten Hausrat grundsätzlich auf Basis des Neuwertes. Entscheidend ist deshalb nicht nur, was Möbel und Geräte irgendwann einmal gekostet haben, sondern welcher Betrag benötigt wird, um Sachen gleicher Art und Güte heute in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Die Versicherungssumme sollte deshalb ungefähr dem Wert des gesamten Hausrats entsprechen. Ist beispielsweise ein Hausrat im Wert von 100.000 Euro vorhanden, aber lediglich eine Versicherungssumme von 50.000 Euro vereinbart, besteht eine erhebliche Unterversicherung. Aus meiner Beratungspraxis ist genau das ein Punkt, der häufig unterschätzt wird: Eine hohe fünfstellige Versicherungssumme klingt zunächst ausreichend – entscheidend ist aber, ob sie zum tatsächlichen Hausratwert passt. Praxisbeispiel: 50 Prozent Unterversicherung Angenommen: Tatsächlicher Hausratwert: 100.000 Euro Versicherungssumme: 50.000 Euro Damit ist der Hausrat nur zur Hälfte des tatsächlichen Wertes versichert. Nun entsteht durch einen Brand lediglich in einem Zimmer ein Schaden von 10.000 Euro. Viele Versicherte würden erwarten, dass die Versicherung die gesamten 10.000 Euro bezahlt, weil die Versicherungssumme von 50.000 Euro deutlich höher als der einzelne Schaden ist. Bei einer Unterversicherung kann der Versicherer jedoch grundsätzlich anteilig kürzen. Die Verbraucherzentrale verwendet genau dieses Beispiel: Bei 50.000 Euro Versicherungssumme und einem tatsächlichen Hausratwert von 100.000 Euro werden von einem Schaden über 10.000 Euro nur 5.000 Euro ersetzt. Das bedeutet: Eine Unterversicherung betrifft nicht nur den Totalschaden. Sie kann auch bei einem vergleichsweise kleinen Teilschaden teuer werden. Warum wird auch bei einem Teilschaden gekürzt? Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 75 VVG. Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Schadenfalls, ist der Versicherer grundsätzlich nur verpflichtet, die Leistung nach dem Verhältnis von Versicherungssumme und Versicherungswert zu erbringen. Auch die aktuellen GDV-Musterbedingungen zur Hausratversicherung stellen klar, dass eine Entschädigung wegen Unterversicherung selbst dann gekürzt werden kann, wenn nur einzelne Teile des Hausrats vom Schaden betroffen sind. Für den Versicherungsnehmer kann das besonders überraschend sein. Denn ein Schaden von beispielsweise 5.000 Euro liegt möglicherweise weit unter der vereinbarten Versicherungssumme von 60.000 Euro – trotzdem kann eine Kürzung erfolgen, wenn der gesamte Hausrat tatsächlich erheblich mehr wert ist. Wie entsteht eine Unterversicherung? Eine Unterversicherung entsteht häufig nicht bewusst. Typische Ursachen können sein: -Versicherungssumme wurde vor vielen Jahren festgelegt -hochwertige Möbel wurden neu angeschafft -Fernseher, Computer und Unterhaltungselektronik kamen hinzu -Küche oder Einrichtung wurden deutlich hochwertiger -Schmuck, Uhren oder andere Wertsachen wurden angeschafft -Hausratwert wurde ursprünglich zu niedrig geschätzt -beim Umzug wurde die größere Wohnfläche nicht berücksichtigt Die GDV-Musterbedingungen weisen ausdrücklich darauf hin, dass Unterversicherung beispielsweise entstehen kann, wenn nicht sämtliche Sachen bei der Wertermittlung berücksichtigt oder fälschlicherweise Zeitwerte angesetzt werden. Auch Veränderungen von Wohnfläche oder Hausratwert nach einem Umzug können zu Unterversicherung führen. Praxisbeispiel: Hausrat wächst über viele Jahre Beim Einzug in die erste Wohnung besitzt ein Paar einen Hausrat im Wert von ungefähr 35.000 Euro. Über die nächsten zehn Jahre kommen hinzu: eine hochwertige Küche, neue Möbel, mehrere Fernseher, Computer, hochwertige Haushaltsgeräte, Fahrräder sowie weitere Einrichtungsgegenstände. Der tatsächliche Wiederbeschaffungswert liegt irgendwann bei 90.000 Euro. Die Versicherungssumme wurde jedoch nie angepasst und beträgt weiterhin 40.000 Euro. Kommt es jetzt zu einem größeren Brand, kann eine erhebliche Unterversicherung bestehen. Gerade deshalb sollte eine Hausratversicherung nicht einfach einmal abgeschlossen und anschließend jahrzehntelang nicht mehr überprüft werden. Was ist ein Unterversicherungsverzicht? Eine besonders wichtige Vertragsregelung ist der sogenannte Unterversicherungsverzicht. Dabei verzichtet der Versicherer unter den vereinbarten Voraussetzungen im Schadenfall darauf, die tatsächliche Unterversicherung zu prüfen und einen Schaden deshalb anteilig zu kürzen. In den GDV-Musterbedingungen wird beispielsweise vorgesehen, dass bei einer ausreichend hohen Versicherungssumme je Quadratmeter Wohnfläche regelmäßig ein Unterversicherungsverzicht vereinbart werden kann. Die Verbraucherzentrale beschreibt als häufig verwendete Größenordnung etwa 650 Euro Versicherungssumme je Quadratmeter Wohnfläche. Der tatsächliche Wert beziehungsweise die Vorgabe kann je nach Versicherer und Tarif abweichen. Aus meiner Sicht gehört ein sauber geregelter Unterversicherungsverzicht zu den wichtigen Punkten einer guten Hausratversicherung. Praxisbeispiel: Versicherungssumme nach Quadratmetern Eine Wohnung hat 100 Quadratmeter Wohnfläche. Bei einem angenommenen Wert von 650 Euro je Quadratmeter ergibt sich: 100 m² × 650 Euro = 65.000 Euro Versicherungssumme Wird auf dieser Grundlage ein Unterversicherungsverzicht vereinbart, verzichtet der Versicherer unter den vertraglich festgelegten Voraussetzungen grundsätzlich auf die anteilige Kürzung wegen Unterversicherung. Die Verbraucherzentrale beschreibt diese Berechnungsmöglichkeit ausdrücklich als Alternative zur individuellen Wertermittlung. Das vereinfacht die Absicherung erheblich. Trotzdem gibt es dabei einen wichtigen Punkt, der häufig missverstanden wird. Bedeutet Unterversicherungsverzicht unbegrenzte Leistung? Nein. Ein Unterversicherungsverzicht bedeutet nicht automatisch: „Egal wie wertvoll mein Hausrat ist, die Versicherung bezahlt immer alles.“ Die GDV-Musterbedingungen weisen ausdrücklich darauf hin, dass auch bei vereinbartem Unterversicherungsverzicht bei einem Totalschaden eine zu niedrige Versicherungssumme problematisch bleiben kann. Ist der tatsächliche Hausrat deutlich mehr wert, sollte deshalb eine höhere Versicherungssumme vereinbart werden. Beispiel: Versicherungssumme: 65.000 Euro Tatsächlicher Hausratwert: 150.000 Euro Der Unterversicherungsverzicht kann verhindern, dass ein kleinerer Teilschaden aufgrund der Unterversicherung zusätzlich anteilig gekürzt wird. Bei einem vollständigen Verlust des Hausrats stehen dadurch aber nicht automatisch 150.000 Euro zur Verfügung. Die vertraglich vereinbarte Höchstentschädigung bleibt entscheidend. Der Unterversicherungsverzicht ersetzt deshalb keine realistische Bewertung eines besonders hochwertigen Hausrats. Wann reicht das Quadratmetermodell möglicherweise nicht aus? Bei einem durchschnittlich eingerichteten Haushalt kann die Berechnung über die Wohnfläche eine praktische Lösung sein. Bei einem außergewöhnlich hochwertigen Hausrat sollte jedoch genauer hingeschaut werden. Dazu können beispielsweise Haushalte gehören mit: -sehr hochwertigen Designermöbeln -umfangreichen technischen Geräten -teurer Unterhaltungselektronik -Kunstgegenständen -hochwertigen Uhren -umfangreichem Schmuck -Sammlungen -besonders teurer Einrichtung Die Versicherungssumme sollte grundsätzlich dem tatsächlichen Neuwert des gesamten Hausrats entsprechen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt ausdrücklich, die Summe am tatsächlichen Wert auszurichten und sie gegebenenfalls individuell zu ermitteln. Bei überdurchschnittlich hochwertigem Hausrat würde ich mich deshalb nicht blind auf einen pauschalen Quadratmeterwert verlassen. Was ist mit Schmuck und Wertsachen? Auch eine ausreichend hohe Gesamtversicherungssumme löst nicht automatisch jedes Problem. Für bestimmte Wertsachen können zusätzliche Entschädigungsgrenzen gelten. Das betrifft je nach Tarif beispielsweise: -Bargeld -Schmuck -Uhren -Edelmetalle -Kunst -Antiquitäten -Wertpapiere Deshalb sind zwei Fragen voneinander zu unterscheiden: Ist die Gesamtversicherungssumme ausreichend? und Sind die Entschädigungsgrenzen für einzelne Wertsachen ausreichend? Ein Kunde kann also einen Unterversicherungsverzicht besitzen und trotzdem für bestimmte hochwertige Gegenstände zu niedrige Leistungsgrenzen haben. Genau deshalb reicht es aus meiner Sicht nicht, bei einer Hausratversicherung nur auf die Versicherungssumme zu schauen. Was passiert bei einem Umzug? Ein Umzug ist ein typischer Zeitpunkt, an dem die Hausratversicherung überprüft werden sollte. Vergrößert sich die Wohnfläche oder verändert sich der Wert des Hausrats, kann nach den GDV-Musterbedingungen eine Unterversicherung entstehen, wenn der Versicherungsschutz nicht angepasst wird. Beispiel: Bisherige Wohnung: 65 m² Neue Wohnung: 120 m² Mit der größeren Wohnung werden häufig auch neue Möbel und zusätzliche Einrichtungsgegenstände angeschafft. Die alte Versicherung unverändert weiterlaufen zu lassen, kann deshalb problematisch sein. Mein Ansatz als Versicherungsmakler: Ein Umzug ist für mich immer ein Anlass, Wohnfläche, Hausratwert, Versicherungssumme und vorhandene Zusatzbausteine neu zu prüfen. Neuwert und Zeitwert nicht verwechseln Bei der Ermittlung des Hausratwertes sollte nicht einfach der heutige Gebrauchtverkaufswert aller Gegenstände zusammengerechnet werden. Die Hausratversicherung entschädigt grundsätzlich zum Neuwert. Maßgeblich ist deshalb grundsätzlich der Betrag, der zur Wiederbeschaffung von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand notwendig wäre. Beispiel: Ein Sofa wurde vor sechs Jahren für 2.000 Euro gekauft und könnte gebraucht heute vielleicht nur noch für 400 Euro verkauft werden. Für die Ermittlung des Hausratwertes ist nicht einfach dieser Gebrauchtverkaufswert von 400 Euro maßgeblich. Genau durch die Verwendung von Zeit- oder Gebrauchtwerten kann der gesamte Hausratwert schnell erheblich unterschätzt werden. Darauf achte ich bei einer Hausratversicherung Bei einer Hausratversicherung schaue ich nicht nur darauf, ob Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl versichert sind. Aus meiner Sicht sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden: -tatsächliche Wohnfläche -ausreichende Versicherungssumme -Unterversicherungsverzicht -Höhe des verwendeten Quadratmeterwertes -tatsächlicher Hausratwert -hochwertige Einrichtung -Wertsachengrenzen -Bargeld- und Schmuckgrenzen -Vorsorgebetrag -automatische Summenanpassung -Unterversicherungsverzicht auch bei Teilschäden -Selbstbeteiligung Die GDV-Musterbedingungen sehen zudem eine laufende Anpassung der Versicherungssumme an die Preisentwicklung des Hausrats vor, um das Risiko einer Unterversicherung durch Preissteigerungen zu reduzieren. Mein Ansatz als Versicherungsmakler: Ich möchte nicht einfach die niedrigstmögliche Versicherungssumme auswählen, damit der Beitrag einige Euro günstiger wird. Entscheidend ist, dass der Hausrat im tatsächlichen Schadenfall ausreichend abgesichert ist. Was tun, wenn der Versicherer Unterversicherung feststellt? Kürzt ein Versicherer einen Schaden wegen Unterversicherung, sollte geprüft werden: -Welche Versicherungssumme wurde vereinbart? -Wie wurde der Hausratwert ermittelt? -Wie berechnet der Versicherer den tatsächlichen Versicherungswert? -Besteht ein Unterversicherungsverzicht? -Wurden die Voraussetzungen dafür erfüllt? -Gibt es eine Vorsorgeversicherungssumme? -Wurde die Wohnfläche korrekt angegeben? Die Berechnung sollte nachvollziehbar sein. § 75 VVG sieht die Kürzung grundsätzlich nach dem Verhältnis von Versicherungssumme und Versicherungswert vor. Häufige Fragen zur Unterversicherung Was bedeutet Unterversicherung bei der Hausratversicherung? Unterversicherung liegt grundsätzlich vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme erheblich niedriger ist als der tatsächliche Versicherungswert des Hausrats. Kann die Versicherung auch einen kleinen Schaden kürzen? Ja. Eine Unterversicherung kann auch bei einem Teilschaden zu einer anteiligen Kürzung führen. Was bringt der Unterversicherungsverzicht? Der Versicherer verzichtet unter den vereinbarten Voraussetzungen darauf, einen Schaden aufgrund einer festgestellten Unterversicherung anteilig zu kürzen. Sind 650 Euro pro Quadratmeter immer ausreichend? Nein. Die Verbraucherzentrale nennt etwa 650 Euro pro Quadratmeter als häufig verwendete Größenordnung. Der konkrete Versicherer kann andere Werte vorsehen, und bei besonders hochwertigem Hausrat kann eine höhere Versicherungssumme notwendig sein. Zahlt die Versicherung mit Unterversicherungsverzicht bei Totalschaden unbegrenzt? Nein. Der Unterversicherungsverzicht hebt die vereinbarte Höchstleistung nicht automatisch auf. Ist der Hausrat deutlich wertvoller als die Versicherungssumme, kann bei einem Totalschaden weiterhin eine Lücke bestehen. Fazit: Unterversicherung kann auch kleine Schäden deutlich reduzieren Eine zu niedrige Versicherungssumme wird häufig erst bemerkt, wenn bereits ein Schaden entstanden ist. Besonders problematisch ist, dass eine Unterversicherung nicht nur bei einem vollständigen Wohnungsbrand relevant wird. Auch bei einem kleineren Teilschaden kann die Versicherungsleistung anteilig gekürzt werden. Ein ausreichend ausgestalteter Unterversicherungsverzicht kann dieses Risiko deutlich reduzieren. Trotzdem sollte die Versicherungssumme realistisch zum tatsächlichen Hausrat passen – insbesondere bei hochwertiger Einrichtung und hohen Wertsachen. Mein Ansatz als Versicherungsmakler: Ich prüfe deshalb nicht nur Beitrag und Versicherungssumme. Entscheidend sind Unterversicherungsverzicht, tatsächlicher Hausratwert, Wohnfläche, Wertsachengrenzen und die Frage, ob ein pauschales Quadratmetermodell zur Einrichtung überhaupt passt. Denn eine Hausratversicherung mit 50.000 Euro Versicherungssumme ist nicht automatisch gut oder schlecht – entscheidend ist, ob die 50.000 Euro zum tatsächlich vorhandenen Hausrat passen.