Berufshaftpflichtversicherung
Schutz vor Haftungsrisiken aus Ihrer beruflichen Tätigkeit

Überblick
Berufliche Fehler können erhebliche finanzielle Folgen haben. Eine fehlerhafte Beratung, eine falsche Planung oder ein Missgeschick bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit kann Schadenersatzforderungen von Kunden, Auftraggebern oder anderen Dritten auslösen. Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt vor solchen beruflichen Haftungsrisiken. Je nach Berufsbild und gewähltem Versicherungsschutz können Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden abgesichert werden. Der Versicherer prüft die erhobenen Schadenersatzforderungen, übernimmt berechtigte Ansprüche im Rahmen des Vertrags und wehrt unberechtigte oder überhöhte Forderungen ab. Für beratende und vermögensverwaltende Berufe spielen dagegen häufig sogenannte reine Vermögensschäden eine besonders wichtige Rolle. Entsteht einem Kunden beispielsweise durch einen Beratungs-, Planungs- oder Fristfehler ein finanzieller Nachteil, ohne dass zuvor eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt wurde, kann eine spezielle Vermögensschadenhaftpflicht erforderlich sein. Für bestimmte Berufsgruppen ist eine entsprechende Berufshaftpflicht beziehungsweise Vermögensschadenhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören beispielsweise selbstständige Steuerberater sowie Versicherungsvermittler und -berater. Für viele andere Selbstständige besteht keine allgemeine gesetzliche Pflicht, eine passende Absicherung kann aufgrund des persönlichen Haftungsrisikos dennoch sinnvoll sein. Welche Versicherungssumme und welcher Versicherungsumfang erforderlich sind, hängt stark von Beruf, Tätigkeit, Umsatz, Auftraggebern und möglichen Schadenhöhen ab. Deshalb sollte die Absicherung individuell auf das tatsächliche Berufsbild abgestimmt werden.
Leistungen
- Schutz vor beruflichen Haftungsrisiken
- Übernahme berechtigter Schadenersatzforderungen
- Abwehr unberechtigter und überhöhter Ansprüche
- Personen- und Sachschäden je nach Berufsbild versicherbar
- Reine Vermögensschäden über passende Tarife absicherbar
- Versicherungsschutz für Mitarbeitende je nach Tarif möglich
- Individuelle Deckung passend zur beruflichen Tätigkeit
Häufig gestellte Fragen
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