D&O-Versicherung
Managerhaftpflicht für Geschäftsführer, Vorstände und Führungskräfte

Überblick
Geschäftsführer, Vorstände und andere Führungskräfte tragen weitreichende Verantwortung für unternehmerische Entscheidungen. Werden dabei gesetzliche oder vertragliche Pflichten verletzt und entsteht dem Unternehmen oder einem Dritten dadurch ein Vermögensschaden, können persönliche Schadenersatzansprüche gegen die verantwortlichen Entscheidungsträger entstehen. Die D&O-Versicherung – Directors & Officers Liability Insurance – ist eine spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Führungskräfte und Entscheidungsträger. Sie prüft, ob erhobene Haftpflichtansprüche berechtigt sind, wehrt unbegründete oder überhöhte Forderungen ab und übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes. Versichert werden können je nach Tarif beispielsweise Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Beiräte, Prokuristen, leitende Angestellte und weitere Personen mit Entscheidungsbefugnissen. Der Versicherungsschutz kann sowohl Ansprüche des eigenen Unternehmens gegen seine Führungskräfte – sogenannte Innenhaftung – als auch Ansprüche Dritter umfassen. Typische Haftungsrisiken können unter anderem fehlerhafte Investitionsentscheidungen, Verletzungen von Sorgfalts- oder Überwachungspflichten, Compliance-Verstöße oder andere berufliche Pflichtverletzungen sein. Je nach Tarif können außerdem Rechtsverteidigungskosten, regulatorische Untersuchungen und außergerichtliche Einigungen vom Versicherungsschutz umfasst sein. Die passende Versicherungssumme hängt insbesondere von Unternehmensgröße, Branche, Umsatz, Organisationsstruktur und dem möglichen Schadenpotenzial ab. Bei Unternehmensgruppen, Tochtergesellschaften oder internationalen Tätigkeiten sollte besonders geprüft werden, welche Gesellschaften, Personen und Länder tatsächlich vom Versicherungsschutz umfasst sind.
Leistungen
- Schutz vor persönlichen Haftungsansprüchen gegen Führungskräfte
- Absicherung von Geschäftsführer, Vorstand und weiteren Entscheidungsträgern
- Übernahme berechtigter Schadenersatzforderungen
- Abwehr unberechtigter und überhöhter Haftungsansprüche
- Rechtsverteidigungskosten im versicherten Umfang
- Innen- und Außenhaftung je nach Tarif versicherbar
- Weitere Führungskräfte und leitende Angestellte je nach Tarif mitversicherbar
- Nachhaftung und weitere Erweiterungen je nach Tarif möglich
Häufig gestellte Fragen
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