Firmenkunden

D&O-Versicherung

Managerhaftpflicht für Geschäftsführer, Vorstände und Führungskräfte

Vermögensschadenhaftpflicht für Führungskräfte
Versicherungsart
Geschäftsführer, Vorstände und weitere Organe je nach Tarif
Versicherte Personen
In der Regel das Unternehmen
Versicherungsnehmer
Persönliche Ansprüche aufgrund beruflicher Pflichtverletzungen
Haftungsrisiko
D&O-Versicherung

Überblick

Geschäftsführer, Vorstände und andere Führungskräfte tragen weitreichende Verantwortung für unternehmerische Entscheidungen. Werden dabei gesetzliche oder vertragliche Pflichten verletzt und entsteht dem Unternehmen oder einem Dritten dadurch ein Vermögensschaden, können persönliche Schadenersatzansprüche gegen die verantwortlichen Entscheidungsträger entstehen. Die D&O-Versicherung – Directors & Officers Liability Insurance – ist eine spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Führungskräfte und Entscheidungsträger. Sie prüft, ob erhobene Haftpflichtansprüche berechtigt sind, wehrt unbegründete oder überhöhte Forderungen ab und übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes. Versichert werden können je nach Tarif beispielsweise Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Beiräte, Prokuristen, leitende Angestellte und weitere Personen mit Entscheidungsbefugnissen. Der Versicherungsschutz kann sowohl Ansprüche des eigenen Unternehmens gegen seine Führungskräfte – sogenannte Innenhaftung – als auch Ansprüche Dritter umfassen. Typische Haftungsrisiken können unter anderem fehlerhafte Investitionsentscheidungen, Verletzungen von Sorgfalts- oder Überwachungspflichten, Compliance-Verstöße oder andere berufliche Pflichtverletzungen sein. Je nach Tarif können außerdem Rechtsverteidigungskosten, regulatorische Untersuchungen und außergerichtliche Einigungen vom Versicherungsschutz umfasst sein. Die passende Versicherungssumme hängt insbesondere von Unternehmensgröße, Branche, Umsatz, Organisationsstruktur und dem möglichen Schadenpotenzial ab. Bei Unternehmensgruppen, Tochtergesellschaften oder internationalen Tätigkeiten sollte besonders geprüft werden, welche Gesellschaften, Personen und Länder tatsächlich vom Versicherungsschutz umfasst sind.

Leistungen

  • Schutz vor persönlichen Haftungsansprüchen gegen Führungskräfte
  • Absicherung von Geschäftsführer, Vorstand und weiteren Entscheidungsträgern
  • Übernahme berechtigter Schadenersatzforderungen
  • Abwehr unberechtigter und überhöhter Haftungsansprüche
  • Rechtsverteidigungskosten im versicherten Umfang
  • Innen- und Außenhaftung je nach Tarif versicherbar
  • Weitere Führungskräfte und leitende Angestellte je nach Tarif mitversicherbar
  • Nachhaftung und weitere Erweiterungen je nach Tarif möglich
Vorteile
Schutz bei persönlichen Haftungsansprüchen gegen Führungskräfte
Absicherung von Geschäftsführern, Vorständen und weiteren Organmitgliedern
Übernahme berechtigter Schadenersatzforderungen
Abwehr unberechtigter und überhöhter Haftungsansprüche
Rechtsverteidigungskosten im versicherten Umfang
Innen- und Außenhaftungsansprüche je nach Tarif versicherbar
Weitere leitende Personen je nach Vertragsgestaltung mitversicherbar
Nachmeldefristen und weitere Erweiterungen je nach Tarif
Nachteile & Risiken
Versicherungsschutz und Ausschlüsse unterscheiden sich je nach Tarif
Versicherungssumme muss zum tatsächlichen Unternehmensrisiko passen
Nicht jede unternehmerische Fehlentscheidung löst Versicherungsschutz aus
Vorsätzliche oder wissentliche Pflichtverletzungen können ausgeschlossen sein
Deckung kann durch zahlreiche Anspruchsfälle ausgeschöpft werden
Unternehmensänderungen sollten bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden
Selbstbeteiligungen können je nach Vertrag oder gesetzlicher Vorgabe bestehen

Häufig gestellte Fragen

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