Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Schutz bei Beratungsfehlern, Fristversäumnissen und Pflichtverletzungen

Überblick
Schon ein Beratungsfehler, eine versäumte Frist oder eine fehlerhafte Auskunft kann bei Kunden und Auftraggebern erhebliche finanzielle Schäden verursachen. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt vor Schadenersatzansprüchen, wenn durch einen beruflichen Fehler ein sogenannter reiner Vermögensschaden entsteht – also ein finanzieller Nachteil, dem kein Personen- oder Sachschaden vorausgeht. Der Versicherungsschutz ist besonders für beratende, vermittelnde, prüfende und verwaltende Tätigkeiten relevant. Je nach Berufsbild können beispielsweise Beratungsfehler, Fristversäumnisse, fehlerhafte Auskünfte, Dokumentationsfehler oder andere berufliche Pflichtverletzungen zu versicherten Schadenersatzansprüchen führen. Die Versicherung prüft zunächst, ob und in welcher Höhe eine Haftung besteht. Berechtigte Schadenersatzforderungen werden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme übernommen. Unberechtigte oder überhöhte Forderungen werden abgewehrt. Dieser sogenannte passive Rechtsschutz ist Bestandteil der Haftpflichtversicherung. Für bestimmte Berufsgruppen ist eine entsprechende Berufshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören beispielsweise Rechtsanwälte und selbstständige Steuerberater. Auch Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler und weitere erlaubnispflichtige Vermittlertätigkeiten müssen gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz nachweisen. Welche Versicherungssumme und welcher Leistungsumfang sinnvoll sind, hängt vom konkreten Berufsbild, dem Tätigkeitsumfang, den Auftraggebern und dem möglichen Schadenpotenzial ab. Deshalb sollte der Versicherungsschutz individuell auf die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten abgestimmt werden.
Leistungen
- Schutz vor finanziellen Folgen beruflicher Fehler
- Absicherung reiner Vermögensschäden
- Übernahme berechtigter Schadenersatzforderungen
- Abwehr unberechtigter und überhöhter Ansprüche
- Mitarbeitende je nach Tarif mitversicherbar
- Branchenspezifische Versicherungskonzepte verfügbar
- Versicherungssumme und Selbstbeteiligung individuell wählbar
- Nachhaftung und Rückwärtsversicherung je nach Tarif möglich
Häufig gestellte Fragen
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