Firmenkunden

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Schutz bei Beratungsfehlern, Fristversäumnissen und Pflichtverletzungen

Reine Vermögensschäden aus beruflichen Fehlern
Absicherung
Beratende, vermittelnde und verwaltende Berufe
Zielgruppe
Für bestimmte Berufsgruppen vorgeschrieben
Versicherungspflicht
Abhängig von Berufsbild und gesetzlichen Vorgaben
Deckungssumme
Ansprüche prüfen, berechtigte zahlen, unberechtigte abwehren
Haftpflichtfunktion
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Überblick

Schon ein Beratungsfehler, eine versäumte Frist oder eine fehlerhafte Auskunft kann bei Kunden und Auftraggebern erhebliche finanzielle Schäden verursachen. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt vor Schadenersatzansprüchen, wenn durch einen beruflichen Fehler ein sogenannter reiner Vermögensschaden entsteht – also ein finanzieller Nachteil, dem kein Personen- oder Sachschaden vorausgeht. Der Versicherungsschutz ist besonders für beratende, vermittelnde, prüfende und verwaltende Tätigkeiten relevant. Je nach Berufsbild können beispielsweise Beratungsfehler, Fristversäumnisse, fehlerhafte Auskünfte, Dokumentationsfehler oder andere berufliche Pflichtverletzungen zu versicherten Schadenersatzansprüchen führen. Die Versicherung prüft zunächst, ob und in welcher Höhe eine Haftung besteht. Berechtigte Schadenersatzforderungen werden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme übernommen. Unberechtigte oder überhöhte Forderungen werden abgewehrt. Dieser sogenannte passive Rechtsschutz ist Bestandteil der Haftpflichtversicherung. Für bestimmte Berufsgruppen ist eine entsprechende Berufshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören beispielsweise Rechtsanwälte und selbstständige Steuerberater. Auch Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler und weitere erlaubnispflichtige Vermittlertätigkeiten müssen gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz nachweisen. Welche Versicherungssumme und welcher Leistungsumfang sinnvoll sind, hängt vom konkreten Berufsbild, dem Tätigkeitsumfang, den Auftraggebern und dem möglichen Schadenpotenzial ab. Deshalb sollte der Versicherungsschutz individuell auf die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten abgestimmt werden.

Leistungen

  • Schutz vor finanziellen Folgen beruflicher Fehler
  • Absicherung reiner Vermögensschäden
  • Übernahme berechtigter Schadenersatzforderungen
  • Abwehr unberechtigter und überhöhter Ansprüche
  • Mitarbeitende je nach Tarif mitversicherbar
  • Branchenspezifische Versicherungskonzepte verfügbar
  • Versicherungssumme und Selbstbeteiligung individuell wählbar
  • Nachhaftung und Rückwärtsversicherung je nach Tarif möglich
Vorteile
Schutz vor hohen Schadenersatzforderungen
Absicherung reiner Vermögensschäden
Schutz bei Beratungs- und Vermittlungsfehlern
Übernahme berechtigter Schadenersatzansprüche
Abwehr unberechtigter und überhöhter Forderungen
Mitarbeitende je nach Tarif mitversicherbar
Branchenspezifische Versicherungslösungen verfügbar
Rückwärtsversicherung und Nachhaftung je nach Tarif möglich
Nachteile & Risiken
Versicherungsschutz muss exakt zur ausgeübten Tätigkeit passen
Vorsätzlich verursachte Schäden sind grundsätzlich nicht versichert
Deckungssummen und Selbstbeteiligungen unterscheiden sich je nach Tarif
Bestimmte Tätigkeiten können vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein
Gesetzliche Mindestdeckungen können je nach Berufsgruppe gelten
Tätigkeitserweiterungen sollten dem Versicherer gemeldet werden
Rückwärtsversicherung und Nachhaftung unterscheiden sich zwischen den Tarifen

Häufig gestellte Fragen

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