Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Zusätzliche Altersvorsorge für Mitarbeitende mit attraktiver Arbeitgeberförderung

Überblick
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ermöglicht Unternehmen, ihre Mitarbeitenden beim Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung zu unterstützen. Sie ergänzt die gesetzliche Rente und kann gleichzeitig ein attraktiver Bestandteil des Vergütungs- und Benefitkonzepts eines Arbeitgebers sein. Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch darauf, einen Teil ihres zukünftigen Arbeitsentgelts für eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Je nach Gestaltung erfolgt die Finanzierung durch Entgeltumwandlung, durch zusätzliche Arbeitgeberbeiträge oder durch eine Kombination aus beiden Varianten. Bei einer Entgeltumwandlung über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds muss der Arbeitgeber grundsätzlich 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Zuschuss weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung können innerhalb der gesetzlichen Grenzen steuerlich und sozialversicherungsrechtlich begünstigt sein. Dadurch kann ein Teil des Bruttogehalts für die Altersvorsorge eingesetzt werden. Die späteren Leistungen unterliegen grundsätzlich der nachgelagerten Besteuerung; abhängig vom persönlichen Versicherungsstatus können im Alter außerdem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Für Arbeitgeber kann die bAV ein wichtiger Bestandteil eines modernen Vergütungskonzepts sein. Arbeitgeberfinanzierte Beiträge oder Zuschüsse können die Attraktivität des Angebots erhöhen und die betriebliche Altersversorgung als Mitarbeiterbenefit sichtbar machen. Je nach Unternehmen und Versorgungskonzept stehen unterschiedliche Durchführungswege und Tariflösungen zur Verfügung. Wichtig sind neben Beitrag und Arbeitgeberzuschuss insbesondere Kosten, Anlagekonzept, Garantien, Flexibilität, Leistungen im Alter sowie Regelungen bei Arbeitgeberwechsel oder vorzeitigem Ausscheiden. Wir unterstützen Unternehmen bei der Auswahl und Gestaltung einer passenden betrieblichen Altersversorgung und begleiten die Einführung sowie die laufende Betreuung des Versorgungskonzepts.
Leistungen
- Zusätzliche Altersvorsorge für Mitarbeitende
- Gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung
- Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung gemäß gesetzlichen Voraussetzungen
- Steuerliche Vorteile innerhalb der gesetzlichen Grenzen
- Sozialversicherungsrechtliche Vorteile innerhalb der gesetzlichen Grenzen
- Arbeitgeberfinanzierte Beiträge zusätzlich möglich
- Attraktiver Mitarbeiterbenefit für Unternehmen
- Individuelle Versorgungskonzepte passend zur Belegschaft
Häufig gestellte Fragen
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