Rückstau im Keller – zahlt die Wohngebäudeversicherung?

Rückstau im Keller – zahlt die Wohngebäudeversicherung? Starkregen kann die Kanalisation innerhalb kurzer Zeit überlasten. Kann das Abwasser nicht mehr ausreichend abfließen, kann es durch Abwasserleitungen zurück in das Gebäude gedrückt werden. Besonders häufig sind Keller, Bodenabläufe und tiefer gelegene Räume betroffen. Ein solcher Rückstauschaden kann erhebliche Kosten verursachen. Ob die Wohngebäudeversicherung zahlt, hängt jedoch davon ab, ob Rückstau beziehungsweise Elementargefahren im Vertrag mitversichert sind und welche Voraussetzungen der Versicherer stellt. Was bedeutet Rückstau? Von einem Rückstau spricht man, wenn Wasser oder Abwasser aus dem öffentlichen Kanalnetz nicht mehr richtig abfließen kann und über die Abwasserleitungen in Richtung Gebäude zurückgedrückt wird. Typische Eintrittsstellen sind beispielsweise: -Bodenabläufe im Keller -Toiletten -Duschen -Waschbecken -Waschmaschinenanschlüsse -andere Abwasserleitungen unterhalb der Rückstauebene Bei starkem Regen kann sich die Kanalisation so stark füllen, dass das Wasser seinen Weg zurück in tiefer gelegene Gebäudeteile findet. Zahlt die normale Wohngebäudeversicherung bei Rückstau? Eine klassische Wohngebäudeversicherung übernimmt Rückstauschäden nicht automatisch in jedem Tarif. In vielen Verträgen ist hierfür eine zusätzliche Absicherung gegen Elementargefahren erforderlich. Der Elementarschutz kann unter anderem Schäden durch: -Überschwemmung -Starkregen -Rückstau -Erdrutsch -Erdsenkung -Schneedruck -Lawinen -Erdbeben umfassen. Welche Gefahren tatsächlich versichert sind, ergibt sich aus dem konkreten Versicherungsvertrag. Wann zahlt die Elementarversicherung bei Rückstau? Ist Rückstau als versicherte Gefahr eingeschlossen, kann die Versicherung für Schäden am Gebäude aufkommen, wenn beispielsweise Abwasser über einen Kellerablauf in das Haus eindringt. Versichert sein können je nach Tarif Schäden an: -Kellerwänden -Estrich -Bodenbelägen -fest eingebauten Schränken -Heizungsanlagen -Elektroinstallationen -Gebäudetechnik -anderen fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteilen Zusätzlich können notwendige Trocknungs-, Reinigungs- und Wiederherstellungskosten übernommen werden. Welche Kosten können übernommen werden? Nach einem größeren Rückstauschaden reicht es häufig nicht aus, das Wasser lediglich abzupumpen. Je nach Schaden und Versicherungstarif können beispielsweise folgende Kosten entstehen: -Abpumpen des Wassers -Reinigung betroffener Räume -Desinfektion nach Abwassereintritt -Gebäudetrocknung -Entfernung beschädigter Bodenbeläge -Reparatur von Wänden und Estrich -Wiederherstellung beschädigter Gebäudeteile -Reparatur beschädigter Heizungs- oder Haustechnik -Aufräum- und Entsorgungskosten Besonders problematisch ist Rückstau, wenn verschmutztes Abwasser in den Keller gelangt. Dann können zusätzliche Reinigungs- und Sanierungsmaßnahmen notwendig werden. Ist eine Rückstauklappe Voraussetzung? Dieser Punkt ist besonders wichtig. Viele Versicherungsbedingungen verlangen, dass gefährdete Ablaufstellen gegen Rückstau gesichert werden. Dazu können beispielsweise Rückstauverschlüsse oder andere geeignete Sicherungssysteme gehören. Außerdem kann vorgeschrieben sein, dass vorhandene Rückstausicherungen: -funktionsfähig gehalten werden -regelmäßig gewartet werden -nicht dauerhaft außer Betrieb gesetzt werden Fehlt eine vorgeschriebene Rückstausicherung oder wurde sie nicht ordnungsgemäß gewartet, kann dies Auswirkungen auf die Versicherungsleistung haben. Eigentümer sollten deshalb die Vorgaben ihres Versicherungsvertrages genau prüfen. Was ist die Rückstauebene? Die Rückstauebene bezeichnet vereinfacht gesagt die Höhe, bis zu der Wasser aus dem öffentlichen Kanalnetz zurückstauen kann. Besonders gefährdet sind Räume und Ablaufstellen, die unterhalb dieser Ebene liegen. Das betrifft häufig: -Kellerräume -Kellerduschen -Kellertoiletten -Bodenabläufe -Waschmaschinenanschlüsse im Keller Gerade bei ausgebauten Kellern können Rückstauschäden deshalb besonders teuer werden. Was ist der Unterschied zwischen Rückstau und Überschwemmung? Bei einer Überschwemmung gelangt Wasser in der Regel oberirdisch auf das Grundstück und anschließend in das Gebäude. Bei einem Rückstau kommt das Wasser dagegen über das Abwassersystem zurück in das Haus. Beispiele: -Wasser läuft durch die Kellertür hinein: möglicherweise Überschwemmung -Abwasser tritt aus dem Kellerablauf aus: möglicherweise Rückstau Beide Schadenarten können über eine Elementarversicherung abgesichert sein, werden in den Versicherungsbedingungen jedoch unterschiedlich definiert. Was ist mit Möbeln und Gegenständen im Keller? Die Wohngebäudeversicherung schützt grundsätzlich das Gebäude und fest verbaute Bestandteile. Werden durch den Rückstau dagegen bewegliche Gegenstände beschädigt, kann die Hausratversicherung zuständig sein. Dazu gehören beispielsweise: -Möbel -Elektrogeräte -Kleidung -Werkzeuge -Vorräte -persönliche Gegenstände Auch bei der Hausratversicherung muss geprüft werden, ob Elementarschäden beziehungsweise Rückstau mitversichert sind. Wann kann die Versicherung die Zahlung einschränken? Auch bei vorhandenem Elementarschutz bedeutet ein Rückstauschaden nicht automatisch, dass sämtliche Kosten übernommen werden. Probleme können beispielsweise entstehen bei: -fehlender vorgeschriebener Rückstausicherung -nicht gewarteten Rückstauklappen -baulichen Mängeln -dauerhaft eindringender Feuchtigkeit -bereits bestehenden Schäden -nicht versicherten Schadenursachen Deshalb sollte die Ursache des Schadens möglichst genau dokumentiert werden. Was sollte man nach einem Rückstauschaden tun? Nach einem Rückstau sollte schnell gehandelt werden. -Wasser und Abwasser möglichst fachgerecht entfernen lassen -Schaden fotografieren und dokumentieren -Versicherung informieren -beschädigte Gebäudeteile festhalten -weitere Schäden verhindern -Trocknungsmaßnahmen einleiten -beschädigte Sachen nicht vorschnell entsorgen -größere Reparaturen mit dem Versicherer abstimmen Bei Abwasser im Keller sollte außerdem auf Hygiene und mögliche elektrische Gefahren geachtet werden. Wie lässt sich ein Rückstauschaden vermeiden? Eigentümer können das Risiko eines Rückstauschadens reduzieren. Wichtig sind beispielsweise: -geeignete Rückstausicherungen -regelmäßige Wartung -Kontrolle von Bodenabläufen -fachgerechte Planung bei Kellerräumen -Überprüfung älterer Abwasserleitungen Besonders bei ausgebauten oder hochwertig genutzten Kellern sollte der Rückstauschutz regelmäßig kontrolliert werden. Fazit: Rückstau ist nicht automatisch versichert Ein Rückstau im Keller kann zu erheblichen Schäden am Gebäude führen. Die klassische Wohngebäudeversicherung reicht hierfür jedoch häufig nicht aus. In vielen Fällen ist eine zusätzliche Elementarversicherung notwendig, die Rückstauschäden ausdrücklich einschließt. Gleichzeitig können Versicherer bestimmte Schutzmaßnahmen wie eine funktionsfähige Rückstausicherung voraussetzen. Hauseigentümer sollten deshalb prüfen, ob Rückstau in ihrer Wohngebäudeversicherung tatsächlich mitversichert ist und welche Anforderungen an die Gebäudesicherung gestellt werden.


