Sturmschaden am Dach – wann zahlt die Versicherung?

Sturmschaden am Dach – wann zahlt die Versicherung? Ein schwerer Sturm kann innerhalb weniger Minuten erhebliche Schäden an einem Haus verursachen. Dachziegel werden abgedeckt, Regen dringt in das Gebäude ein oder umstürzende Bäume beschädigen Dach und Fassade. Für Hauseigentümer stellt sich dann schnell die Frage: Zahlt die Wohngebäudeversicherung für den Sturmschaden? Grundsätzlich können Sturmschäden über die Wohngebäudeversicherung abgesichert sein. Entscheidend sind jedoch die Schadenursache und die Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrages. Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung bei einem Sturmschaden? Die Wohngebäudeversicherung kommt grundsätzlich für versicherte Schäden am Gebäude auf, die unmittelbar durch Sturm verursacht werden. Typische Schäden können beispielsweise sein: -abgedeckte oder beschädigte Dachziegel -beschädigte Dachflächen -Schäden an Dachrinnen -beschädigte Fassadenteile -zerstörte Fenster oder Rollläden -Schäden durch umgestürzte Bäume -Folgeschäden durch eindringendes Regenwasser Ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, hängt immer vom abgeschlossenen Versicherungstarif ab. Ab welcher Windstärke gilt ein Sturm? In klassischen Wohngebäudeversicherungen wird ein Sturm üblicherweise ab Windstärke 8 nach Beaufort vorausgesetzt. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von ungefähr 62 km/h. Der Versicherungsnehmer muss die Windstärke dabei nicht zwingend selbst nachweisen. Zur Beurteilung können beispielsweise Wetteraufzeichnungen oder vergleichbare Schäden an Gebäuden in der Umgebung herangezogen werden. Moderne Tarife können teilweise abweichende oder weitergehende Regelungen enthalten. Welche Schäden am Dach werden bezahlt? Wird das Dach unmittelbar durch einen versicherten Sturm beschädigt, können die notwendigen Reparaturkosten von der Wohngebäudeversicherung übernommen werden. Dazu können beispielsweise gehören: -Ersatz beschädigter Dachziegel -Reparatur der Dachkonstruktion -Reparatur beschädigter Dachfenster -Instandsetzung von Dachrinnen -notwendige Gerüstkosten -Aufräum- und Entsorgungskosten -notwendige Sicherungsmaßnahmen Bei größeren Schäden können deshalb schnell erhebliche Kosten entstehen. Was passiert, wenn nach dem Sturm Regen ins Haus läuft? Besonders häufig entsteht der größere Schaden erst nach der eigentlichen Beschädigung des Daches. Werden beispielsweise Dachziegel durch den Sturm abgedeckt und anschließend dringt Regenwasser in das Gebäude ein, können auch die dadurch entstandenen Folgeschäden versichert sein. Betroffen sein können beispielsweise: -Decken -Wände -Dämmmaterial -Fußböden -fest eingebaute Gebäudebestandteile Entscheidend ist, dass der Sturm die Ursache dafür war, dass Regenwasser in das Gebäude eindringen konnte. Was ist mit Möbeln und anderen Gegenständen? Die Wohngebäudeversicherung schützt grundsätzlich das Gebäude und dessen fest verbundene Bestandteile. Werden durch eindringendes Regenwasser zusätzlich Möbel, Elektrogeräte, Kleidung oder andere persönliche Gegenstände beschädigt, kann dafür die Hausratversicherung zuständig sein. Ein schwerer Sturmschaden kann deshalb gleichzeitig die Wohngebäude- und die Hausratversicherung betreffen. Zahlt die Versicherung bei einem umgestürzten Baum? Stürzt ein Baum aufgrund eines versicherten Sturms auf das Gebäude und beschädigt beispielsweise Dach, Garage oder Fassade, kann die Wohngebäudeversicherung für den entstandenen Gebäudeschaden aufkommen. Je nach Tarif können außerdem notwendige Kosten für das Entfernen des Baumes oder Aufräumarbeiten übernommen werden. Steht der Baum auf einem Nachbargrundstück, bedeutet das nicht automatisch, dass der Nachbar für den Schaden zahlen muss. Entscheidend ist unter anderem, warum der Baum umgestürzt ist und ob jemand seine Verkehrssicherungspflichten verletzt hat. Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht? Nicht jeder Schaden, der während schlechten Wetters entsteht, ist automatisch ein versicherter Sturmschaden. Probleme können beispielsweise entstehen bei: -Schäden durch normalen Verschleiß -bereits vorher beschädigten Dachziegeln -mangelnder Instandhaltung -undichten Dächern ohne unmittelbare Sturmeinwirkung -reinem Regen ohne vorherigen Gebäudeschaden -Schäden, die nicht unter die versicherten Gefahren fallen Ist ein Dach beispielsweise bereits seit längerer Zeit undicht und dringt bei einem normalen Regenschauer Wasser ein, liegt nicht automatisch ein versicherter Sturmschaden vor. Was ist mit Hagelschäden am Dach? Sturm und Hagel werden in vielen Wohngebäudeversicherungen gemeinsam als versicherte Gefahren angeboten. Hagel kann beispielsweise: -Dachziegel beschädigen -Dachfenster zerstören -Rollläden beschädigen -Fassaden beschädigen -Dachrinnen oder andere Gebäudeteile beschädigen Auch hier ist entscheidend, welche Leistungen im jeweiligen Vertrag vereinbart wurden. Was sollte man nach einem Sturmschaden tun? Nach einem Sturmschaden sollte der Schaden möglichst schnell dokumentiert und der Versicherung gemeldet werden. Sinnvoll sind beispielsweise folgende Schritte: -Schaden fotografieren und filmen -beschädigte Gebäudeteile dokumentieren -weitere Schäden möglichst verhindern -provisorische Sicherungsmaßnahmen durchführen lassen -Versicherung zeitnah informieren -beschädigte Teile nicht vorschnell entsorgen -Kostenvoranschläge einholen -größere Reparaturen mit dem Versicherer abstimmen Dabei sollten Eigentümer keine gefährlichen Arbeiten selbst durchführen. Ein beschädigtes Dach sollte von einem Fachbetrieb überprüft und gesichert werden. Warum ist der Versicherungsschutz bei Sturmschäden wichtig? Ein einzelner beschädigter Dachziegel verursacht häufig noch überschaubare Kosten. Wird jedoch ein größerer Teil des Daches beschädigt oder dringt anschließend Wasser in das Gebäude ein, können Reparatur- und Sanierungskosten schnell erheblich steigen. Bei der Wohngebäudeversicherung sollte deshalb nicht ausschließlich auf den Beitrag geachtet werden. Wichtige Punkte sind beispielsweise: -ausreichende Versicherungssumme -Sturm- und Hageldeckung -Kosten für Aufräumarbeiten -notwendige Schutz- und Bewegungskosten -Folgeschäden durch eindringendes Wasser -Versicherung von Nebengebäuden und weiteren Grundstücksbestandteilen Fazit: Sturmschäden am Dach können versichert sein Beschädigt ein Sturm das Dach eines Hauses, gehört der Schaden grundsätzlich zu den klassischen Fällen der Wohngebäudeversicherung. Auch Folgeschäden durch Regenwasser können versichert sein, wenn das Wasser aufgrund des vorherigen Sturmschadens in das Gebäude eindringen konnte. Ob die Versicherung tatsächlich zahlt und welche Kosten übernommen werden, hängt jedoch vom Schadenhergang und vom jeweiligen Tarif ab. Hauseigentümer sollten deshalb darauf achten, dass ihre Wohngebäudeversicherung einen möglichst umfassenden Schutz bei Sturm- und Hagelschäden bietet.


