Starkregen und Überschwemmung – wann greift die Elementarversicherung?

Starkregen und Überschwemmung – wann greift die Elementarversicherung? Starkregen kann innerhalb kurzer Zeit Straßen, Grundstücke und Keller überfluten. Dringt Wasser von außen in das Gebäude ein, können Schäden an Wänden, Böden, Heizungsanlagen und weiteren Gebäudeteilen entstehen. Viele Hauseigentümer gehen davon aus, dass solche Schäden automatisch über die Wohngebäudeversicherung abgesichert sind. Das ist jedoch häufig nicht der Fall. Für Schäden durch Überschwemmung und Starkregen ist in der Regel eine zusätzliche Absicherung gegen Elementargefahren notwendig. Zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Starkregen? Eine klassische Wohngebäudeversicherung deckt normalerweise Gefahren wie Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel ab. Dringt Regenwasser jedoch aufgrund einer Überschwemmung über das Grundstück, Kellerfenster oder andere Gebäudeöffnungen ein, reicht der normale Versicherungsschutz häufig nicht aus. Für solche Schäden muss in der Wohngebäudeversicherung in der Regel die Absicherung gegen Elementargefahren eingeschlossen sein. Was bedeutet Überschwemmung bei der Elementarversicherung? Von einer Überschwemmung spricht man grundsätzlich, wenn größere Wassermengen die normalerweise trockene Grundstücksfläche überfluten. Ursachen können beispielsweise sein: -Starkregen -Hochwasser -über die Ufer tretende Flüsse oder Bäche -außergewöhnliche Niederschläge -oberirdisch abfließendes Wasser Entscheidend ist die konkrete Ursache des Wassereintritts und die Definition in den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Wann greift die Elementarversicherung bei Starkregen? Kommt es durch starken Niederschlag zu einer Überschwemmung des Grundstücks und dringt das Wasser anschließend in das Gebäude ein, kann die Elementarversicherung für den entstandenen Gebäudeschaden aufkommen. Typische Schadenfälle sind beispielsweise: -Wasser dringt über Kellerfenster ein -Oberflächenwasser läuft durch eine Kellertür -das Grundstück wird durch Starkregen überflutet -Wasser beschädigt Kellerwände und Bodenbeläge -Heizungs- oder Haustechnik wird durch die Überschwemmung beschädigt Voraussetzung ist, dass das Elementarrisiko Bestandteil des Versicherungsvertrages ist und die konkrete Schadenursache versichert ist. Welche Kosten können übernommen werden? Bei einem versicherten Elementarschaden können je nach Tarif verschiedene Kosten übernommen werden. Dazu können beispielsweise gehören: -Trocknung des Gebäudes -Reparatur beschädigter Wände -Erneuerung von Bodenbelägen -Entfernung beschädigter Gebäudebestandteile -Reparatur der Heizungsanlage -notwendige Aufräumarbeiten -Abbruch- und Entsorgungskosten -Wiederherstellung beschädigter Gebäudeteile Bei schweren Überschwemmungen können die Kosten schnell mehrere zehntausend Euro erreichen. Was ist mit vollgelaufenen Kellern? Ein vollgelaufener Keller ist nicht automatisch ein versicherter Schaden. Entscheidend ist, warum das Wasser in den Keller gelangt ist. Wurde das Grundstück durch Starkregen überschwemmt und ist das Wasser anschließend in den Keller eingedrungen, kann die Elementarversicherung greifen. Dringt dagegen lediglich Grundwasser durch eine undichte Kellerwand ein oder besteht ein baulicher Mangel, kann die Bewertung anders ausfallen. Die genaue Schadenursache ist deshalb besonders wichtig. Ist Rückstau ebenfalls versichert? Bei Starkregen kann die Kanalisation die großen Wassermengen teilweise nicht mehr aufnehmen. Dadurch kann Abwasser über Leitungen in das Gebäude zurückgedrückt werden. Dieser sogenannte Rückstau kann ebenfalls Bestandteil der Elementarversicherung sein. Je nach Versicherungsbedingungen kann der Versicherungsschutz jedoch davon abhängen, ob vorgeschriebene Rückstausicherungen vorhanden und funktionsfähig sind. Hauseigentümer sollten deshalb darauf achten, welche Anforderungen der jeweilige Tarif stellt. Was ist mit Möbeln und Hausrat? Die Elementardeckung innerhalb der Wohngebäudeversicherung schützt grundsätzlich das Gebäude und fest damit verbundene Bestandteile. Werden durch eine Überschwemmung dagegen bewegliche Gegenstände beschädigt, kann eine Hausratversicherung mit eingeschlossenem Elementarschutz erforderlich sein. Dazu gehören beispielsweise: -Möbel -Elektrogeräte -Kleidung -Teppiche -persönliche Gegenstände -bewegliche Gegenstände im Keller Wer sowohl das Gebäude als auch den eigenen Hausrat gegen Überschwemmung schützen möchte, sollte deshalb bei beiden Versicherungen prüfen, ob Elementargefahren eingeschlossen sind. Wann zahlt die Elementarversicherung nicht? Auch mit Elementarschutz ist nicht jeder Wasserschaden automatisch versichert. Je nach Vertrag können beispielsweise Probleme entstehen bei: -Grundwasser ohne versicherte Überschwemmung -dauerhaft eindringender Feuchtigkeit -Schäden aufgrund baulicher Mängel -nicht versichertem Rückstau -fehlenden vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen -Schäden, die bereits vor Vertragsabschluss bestanden Die konkreten Ausschlüsse und Voraussetzungen unterscheiden sich zwischen den Versicherern. Was sollte man nach einer Überschwemmung tun? Nach einem Starkregen- oder Überschwemmungsschaden sollte möglichst schnell gehandelt werden. -Schaden fotografieren und filmen -Wasserstand und betroffene Bereiche dokumentieren -Versicherung informieren -weitere Schäden möglichst verhindern -Wasser fachgerecht entfernen lassen -Trocknungsmaßnahmen einleiten -beschädigte Gegenstände nicht vorschnell entsorgen -größere Reparaturen mit dem Versicherer abstimmen Bei überfluteten Kellern sollte besonders auf elektrische Anlagen geachtet werden. Besteht eine Gefahr durch Strom, sollte der betroffene Bereich nicht betreten werden. Warum ist Elementarschutz bei der Wohngebäudeversicherung wichtig? Extreme Niederschläge können grundsätzlich auch Regionen treffen, die nicht unmittelbar an einem Fluss liegen. Deshalb sollte bei einer Wohngebäudeversicherung geprüft werden, ob neben den klassischen Gefahren auch Elementarschäden abgesichert sind. Dazu können unter anderem gehören: -Überschwemmung -Starkregen -Rückstau -Erdrutsch -Erdsenkung -Schneedruck -Lawinen -Erdbeben Welche Gefahren tatsächlich eingeschlossen sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Fazit: Bei Starkregen ist Elementarschutz entscheidend Schäden durch Starkregen und Überschwemmung sind über eine klassische Wohngebäudeversicherung häufig nicht automatisch versichert. Entscheidend ist, ob eine Absicherung gegen Elementargefahren vereinbart wurde. Gerade ein überfluteter Keller oder großflächig eindringendes Wasser kann erhebliche Sanierungskosten verursachen. Hauseigentümer sollten deshalb prüfen, ob ihre Wohngebäudeversicherung Elementarschäden einschließt und wie umfassend insbesondere Überschwemmung und Rückstau abgesichert sind.


