Zahnersatz ab 2027 – Festzuschuss sinkt: Was Sie bis zum 31.12.2026 noch tun können
Ab 2027 zahlt die Krankenkasse weniger für Kronen, Brücken und Prothesen. Entscheidend ist, dass Ihr Heil- und Kostenplan noch 2026 bewilligt wird – nicht der Behandlungstermin.

Zahnersatz wird für gesetzlich Versicherte ab dem 1. Januar 2027 teurer. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sinkt der Festzuschuss der Krankenkasse für Kronen, Brücken und Prothesen um zehn Prozentpunkte. Das klingt zunächst nach einer trockenen Gesetzesänderung, hat aber ganz praktische Folgen: Wer in den nächsten Monaten eine Krone, eine Brücke oder ein Implantat braucht, zahlt je nach Zeitpunkt spürbar mehr oder weniger aus eigener Tasche. In meinen Beratungsgesprächen in Gründau und im Main-Kinzig-Kreis kommt die Frage gerade fast täglich: „Muss ich jetzt noch schnell zum Zahnarzt?“ Die kurze Antwort lautet: Nicht unbedingt zum Behandeln – aber Sie sollten wissen, welcher Stichtag tatsächlich zählt. Denn genau hier kursieren viele Missverständnisse. In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen verständlich und ohne Fachchinesisch: • was sich beim Zahnersatz ab 2027 genau ändert, • welcher Stichtag entscheidend ist (Spoiler: nicht der Behandlungstermin), • mit welchen Mehrkosten Sie rechnen müssen, • wie Sie Bonusheft und Härtefallregelung richtig nutzen, • und wann sich eine Zahnzusatzversicherung jetzt noch lohnt – und wann nicht. Was ändert sich beim Zahnersatz ab 2027? Die gesetzliche Krankenkasse zahlt beim Zahnersatz keinen festen Prozentsatz Ihrer Rechnung, sondern einen sogenannten befundbezogenen Festzuschuss. Grundlage ist die Regelversorgung – also die Versorgung, die medizinisch notwendig, ausreichend und wirtschaftlich ist. Für jeden Befund (zum Beispiel „stark zerstörter Zahn“ oder „ein fehlender Zahn“) gibt es einen festgelegten Betrag. Bis Ende 2026 beträgt dieser Festzuschuss 60 Prozent der Regelversorgungskosten. Mit einem lückenlos geführten Bonusheft steigt er auf 70 Prozent (nach fünf Jahren) beziehungsweise 75 Prozent (nach zehn Jahren). Ab dem 1. Januar 2027 sinken alle drei Stufen um zehn Prozentpunkte: • Ohne Bonusheft: 60 % bei Bewilligung bis 31.12.2026 → 50 % ab 01.01.2027 • Bonusheft 5 Jahre: 70 % bei Bewilligung bis 31.12.2026 → 60 % ab 01.01.2027 • Bonusheft 10 Jahre: 75 % bei Bewilligung bis 31.12.2026 → 65 % ab 01.01.2027 • Härtefall: 100 % bei Bewilligung bis 31.12.2026 → 100 % ab 01.01.2027 Das bedeutet: Wer 2027 fünf Jahre Bonusheft nachweisen kann, steht ungefähr dort, wo 2026 jemand ohne Bonusheft stand. Die Änderung ist übrigens kein Entwurf mehr. Der Bundestag hat das Gesetz am 10. Juli 2026 beschlossen, verkündet wurde es Ende Juli. Der Termin 1. Januar 2027 steht also fest. Ganz neu ist dieses Niveau nicht: Bis Herbst 2020 lagen die Festzuschüsse schon einmal bei 50, 60 und 65 Prozent. Der Gesetzgeber kehrt also zu den alten Werten zurück – mit dem Ziel, die Ausgaben der Krankenkassen zu senken. Der wichtigste Punkt: Welcher Stichtag zählt? Hier liegt der häufigste Denkfehler. Viele Versicherte gehen davon aus, dass die Behandlung noch 2026 stattfinden oder abgeschlossen sein muss. Das stimmt nicht. Entscheidend ist der Tag, an dem Ihre Krankenkasse den Festzuschuss bewilligt. Nach der neuen Übergangsregelung im Sozialgesetzbuch gelten für alle Festzuschüsse, die vor dem 1. Januar 2027 bewilligt wurden, weiterhin die alten, höheren Sätze. Der Ablauf sieht so aus: 1. Ihr Zahnarzt erstellt einen Heil- und Kostenplan (HKP). 2. Die Praxis übermittelt den Plan elektronisch an Ihre Krankenkasse. 3. Die Krankenkasse prüft den Plan und bewilligt den Festzuschuss. Nur Schritt 3 zählt für den Stichtag. Wird Ihr Heil- und Kostenplan also zum Beispiel am 10. Dezember 2026 bewilligt und die Krone erst im Februar 2027 eingesetzt, erhalten Sie trotzdem den bisherigen Zuschuss. Achtung: Sechs Monate Gültigkeit Ein bewilligter Heil- und Kostenplan gilt in der Regel sechs Monate. Innerhalb dieser Frist muss der Zahnersatz eingegliedert werden. Eine Bewilligung Mitte Dezember 2026 trägt also ungefähr bis Mitte Juni 2027. Dauert die Behandlung länger – etwa bei Implantaten mit Einheilphase –, muss die Verlängerung vor Ablauf der sechs Monate beantragt werden. Ob eine Verlängerung im Jahr 2027 die alten Sätze sicher erhält, ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Diese Frage sollten Sie in Ihrem konkreten Fall direkt mit Ihrer Krankenkasse klären. Bearbeitungszeit einplanen Wer jetzt noch eine Bewilligung im alten Jahr erreichen möchte, sollte nicht bis kurz vor Weihnachten warten. Krankenkassen brauchen Zeit für die Prüfung, manchmal wird ein Gutachten angefordert, und rund um die Feiertage sind viele Sachbearbeiter im Urlaub. Einen Anspruch darauf, dass ein Plan, der am 28. Dezember eingeht, noch 2026 bewilligt wird, gibt es nicht. Mein Rat aus der Praxis: Wenn bei Ihnen ohnehin Zahnersatz ansteht, sprechen Sie Ihre Zahnarztpraxis jetzt im Oktober oder November darauf an. Bitten Sie darum, den Heil- und Kostenplan zeitnah zu erstellen und einzureichen. Wie viel teurer wird Zahnersatz konkret? Weil immer zehn Prozent der Regelversorgung wegfallen, steigt Ihr Eigenanteil in jeder Bonusstufe um denselben Betrag. Ein paar Beispiele auf Basis der aktuellen Beträge für 2026: • Metallische Vollkrone: Kosten Regelversorgung ca. 398 €; Zuschuss bisher (60 %) ca. 239 €; Zuschuss neu (50 %) ca. 199 €; Mehrkosten ca. 40 € • Brücke für einen fehlenden Zahn: Kosten Regelversorgung ca. 922 €; Zuschuss bisher (60 %) ca. 553 €; Zuschuss neu (50 %) ca. 461 €; Mehrkosten ca. 92 € Die tatsächlichen Beträge für 2027 werden noch neu festgelegt, die Größenordnung bleibt aber gleich. Spürbarer wird es bei größeren Versorgungen. Das Verbraucherportal Finanztip hat zum Beispiel eine dreigliedrige Brücke mit Gesamtkosten von rund 1.718 Euro durchgerechnet: Bei zehn Jahren Bonusheft sinkt der Zuschuss von etwa 1.289 Euro auf rund 1.116 Euro. Der Eigenanteil steigt damit um etwa 173 Euro. Der eigentliche Kostentreiber: Alles über der Regelversorgung Was in vielen Schlagzeilen untergeht: Der Festzuschuss richtet sich immer nur nach der Regelversorgung. Entscheiden Sie sich für eine hochwertigere Lösung – etwa eine vollkeramische Krone, eine rundum verblendete Brücke oder ein Implantat –, bleibt der Zuschuss gleich. Die Mehrkosten tragen Sie vollständig selbst. Ein einfaches Rechenbeispiel: Kostet Ihre gewünschte Versorgung doppelt so viel wie die Regelversorgung, deckt der Kassenzuschuss ohne Bonusheft 2026 nur noch 30 Prozent der Rechnung – ab 2027 sogar nur noch 25 Prozent. Gerade bei Implantaten, die schnell mehrere Tausend Euro kosten, ist der Unterschied durch die Reform zwar überschaubar, der Eigenanteil insgesamt aber hoch. Bonusheft: Ihr wichtigster eigener Hebel Das Bonusheft bleibt auch nach der Reform der einfachste Weg, den Zuschuss zu erhöhen – bis zu 15 Prozentpunkte mehr. Voraussetzung ist, dass Sie als Erwachsener mindestens einmal in jedem Kalenderjahr zur zahnärztlichen Kontrolluntersuchung gehen. Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren müssen jedes Kalenderhalbjahr zur Kontrolle. Ein paar Punkte, die viele nicht wissen: • Das Jahr 2020 zählt nicht als Lücke. Wer wegen der Corona-Pandemie 2020 nicht beim Zahnarzt war, verliert dadurch seinen Bonus nicht. • Eine einzelne Lücke kann in Ausnahmefällen übersehen werden. Für die 10-Jahres-Stufe können Krankenkassen in begründeten Fällen ein einmaliges Versäumnis akzeptieren. Fragen Sie im Zweifel nach. • Bonusheft verloren? Ihre Zahnarztpraxis kann anhand der Patientenkartei die Termine nachtragen. Ganz wichtig für dieses Jahr: Wenn Sie 2026 noch keinen Kontrolltermin hatten, holen Sie ihn bis zum 31. Dezember nach. Sonst reißt Ihre Bonusreihe – und das kann Sie beim nächsten Zahnersatz deutlich mehr kosten als die Reform selbst. Härtefallregelung: Wer gar nichts zuzahlen muss Für Versicherte mit geringem Einkommen bleibt die Härtefallregelung bestehen. Liegt Ihr Einkommen unter der Grenze, übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Regelversorgung weiterhin vollständig – auch nach 2027. Die Einkommensgrenzen für 2026 (monatliche Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt): • Alleinstehend: 1.582,00 € (2026), ca. 1.652,00 € (2027, vorgesehen) • Mit einem Angehörigen: 2.175,25 € (2026), ca. 2.271,50 € (2027, vorgesehen) • Je weiterer Angehöriger: + 395,50 € (2026), + ca. 413,00 € (2027, vorgesehen) Die Werte für 2027 ergeben sich aus den neuen Sozialversicherungs-Rechengrößen, die das Bundeskabinett Anfang Oktober beschlossen hat. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Wer Grundsicherung, Bürgergeld beziehungsweise Leistungen nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder BAföG erhält, gilt in der Regel ohne weitere Einkommensprüfung als Härtefall. Liegt Ihr Einkommen nur knapp über der Grenze, gibt es eine gleitende Härtefallregelung: Die Kasse zahlt dann einen zusätzlichen Betrag, der mit steigendem Einkommen abschmilzt. Wichtig: Der Härtefall muss beantragt werden – idealerweise zusammen mit dem Heil- und Kostenplan und vor Beginn der Behandlung. Eine nachträgliche Erstattung ist in der Regel nicht möglich. Gerade Rentnerinnen und Rentner mit kleiner Rente unterschätzen oft, dass sie unter die Grenze fallen könnten. Lohnt sich jetzt noch eine Zahnzusatzversicherung? Diese Frage höre ich derzeit am häufigsten. Meine ehrliche Antwort: Für eine bereits anstehende Behandlung meist nicht – für die Zukunft oft schon. Warum eine Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung nicht hilft Fast alle Zahnzusatzversicherungen schließen Behandlungen aus, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits angeraten, geplant oder begonnen sind. Hat Ihnen Ihr Zahnarzt also schon gesagt, dass eine Krone fällig ist, wird eine jetzt abgeschlossene Versicherung diese Krone in aller Regel nicht bezahlen. Bei den Gesundheitsfragen im Antrag müssen Sie solche Behandlungen angeben – wer hier falsche Angaben macht, riskiert seinen gesamten Versicherungsschutz. Wann sich eine Zahnzusatzversicherung lohnen kann Interessant ist eine Zahnzusatzversicherung vor allem, wenn: • Sie gesund sind und aktuell keine Behandlung ansteht, • Sie im Fall der Fälle Wert auf hochwertige Versorgung legen (Keramik, Implantate), • Sie sich vor hohen Einmalkosten schützen möchten, • Sie zusätzlich professionelle Zahnreinigung und hochwertige Füllungen erstattet bekommen möchten. Die Kosten liegen je nach Alter und Tarif grob zwischen 20 und 40 Euro im Monat. Rechnen Sie also ehrlich nach: Ein guter Tarif lohnt sich vor allem dann, wenn Sie mit größerem Zahnersatz rechnen müssen oder hochwertige Lösungen wünschen. Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten Zahnzusatzversicherungen unterscheiden sich enorm. Aus meiner Erfahrung als Makler sollten Sie besonders auf diese Punkte schauen: • Erstattung in Prozent der Rechnung, nicht nur Verdopplung des Kassenzuschusses. Tarife, die lediglich den Festzuschuss der Kasse verdoppeln, bringen bei hochwertigem Zahnersatz oft wenig. Gerade nach der Reform 2027 wird dieser Unterschied noch größer, weil der Kassenzuschuss selbst sinkt. • Leistungsbegrenzungen in den ersten Jahren (Zahnstaffel). Viele Tarife erstatten in den ersten Vertragsjahren nur bis zu einem Höchstbetrag. Das ist normal, sollte aber zu Ihrer Situation passen. • Wartezeit. Manche Tarife haben eine Wartezeit von mehreren Monaten, andere verzichten darauf. • Implantate und Knochenaufbau. Prüfen Sie, ob und in welcher Höhe diese Leistungen versichert sind. • Fehlende Zähne. Zähne, die bei Vertragsabschluss bereits fehlen, sind häufig ausgeschlossen oder führen zu einem Zuschlag. • Prophylaxe. Professionelle Zahnreinigung wird in vielen Tarifen erstattet – oft bis zu einem jährlichen Höchstbetrag. Mein Tipp: Reichen Sie vor jeder größeren Behandlung den Heil- und Kostenplan auch bei Ihrer Zahnzusatzversicherung ein. So wissen Sie vorher genau, welchen Betrag Sie selbst tragen. Weitere Möglichkeiten, beim Zahnersatz zu sparen Neben Bonusheft, Härtefall und Zusatzversicherung gibt es noch weitere Wege, den Eigenanteil zu senken: • Kostenlose Zweitmeinung einholen. Die Patientenberatungsstellen der Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen – auch in Hessen – bieten eine neutrale Zweitmeinung zu Ihrem Heil- und Kostenplan an. Das lohnt sich besonders bei teuren Behandlungen. • Angebote vergleichen. Ein großer Teil der Kosten entfällt auf Material und Labor. Hier können sich Angebote verschiedener Praxen und Labore deutlich unterscheiden. • Regelversorgung prüfen. Nicht jede Zusatzleistung ist medizinisch notwendig. Lassen Sie sich die Unterschiede zwischen Regelversorgung und gleichartiger Versorgung erklären. • Steuer nicht vergessen. Hohe Eigenanteile können als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn sie die zumutbare Belastung überschreiten. • Gewährleistung kennen. Für Zahnersatz gilt eine zweijährige Gewährleistung der Zahnarztpraxis. Muss eine Krone in dieser Zeit erneuert werden, ist das für Sie grundsätzlich kostenfrei. Was sich 2027 sonst noch bei der Krankenkasse ändert Der Zahnersatz ist nur ein Teil der Gesundheitsreform. Ab 2027 ändern sich für gesetzlich Versicherte unter anderem auch diese Punkte: • Höhere Zuzahlungen: Für Medikamente steigen die Zuzahlungen von 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro, im Krankenhaus von 10 auf 15 Euro pro Tag. Die Belastungsgrenze von 2 Prozent (bei chronisch Kranken 1 Prozent) des Bruttoeinkommens bleibt unverändert. • Homöopathie: Homöopathische Behandlungen werden nicht mehr von der Kasse bezahlt. • Höhere Beitragsbemessungsgrenze: Gutverdiener zahlen mehr, auch wenn der Beitragssatz gleich bleibt. • Familienversicherung ab 2028: Für mitversicherte Ehe- und Lebenspartner wird ab 2028 in vielen Fällen ein Zuschlag von 2,5 Prozent fällig. Ausnahmen gelten unter anderem, wenn ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt. Kinder bleiben beitragsfrei mitversichert. Diese Themen werde ich in den nächsten Wochen hier im Blog ausführlicher behandeln. Checkliste: Das sollten Sie jetzt tun Damit Sie nichts vergessen, hier die wichtigsten Schritte auf einen Blick: 1. Steht Zahnersatz an? Sprechen Sie Ihre Zahnarztpraxis jetzt an und lassen Sie den Heil- und Kostenplan zeitnah erstellen und einreichen. 2. Bewilligung im Blick behalten. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob der Plan bewilligt wurde – und zwar vor dem 31. Dezember 2026. 3. Sechs-Monats-Frist notieren. Tragen Sie sich ein, bis wann der Zahnersatz eingegliedert sein muss, und beantragen Sie bei Bedarf rechtzeitig eine Verlängerung. 4. Kontrolltermin 2026 sichern. Falls noch nicht geschehen: noch in diesem Jahr zur Kontrolle, damit Ihr Bonusheft lückenlos bleibt. 5. Härtefall prüfen. Liegt Ihr Einkommen in der Nähe der Grenze, stellen Sie den Antrag zusammen mit dem Heil- und Kostenplan. 6. Zusatzversicherung für die Zukunft prüfen. Wenn aktuell keine Behandlung ansteht, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, Tarife in Ruhe zu vergleichen. Häufige Fragen zum Zahnersatz ab 2027 Muss die Behandlung noch 2026 abgeschlossen sein? Nein. Entscheidend ist, dass Ihre Krankenkasse den Festzuschuss vor dem 1. Januar 2027 bewilligt hat. Die Behandlung selbst kann auch 2027 stattfinden – allerdings innerhalb der Gültigkeit des Heil- und Kostenplans von in der Regel sechs Monaten. Wie viel mehr muss ich ab 2027 für eine Krone zahlen? Bei einer einfachen metallischen Vollkrone in der Regelversorgung sind es ungefähr 40 Euro mehr Eigenanteil. Bei Brücken oder Prothesen sind es entsprechend mehr – bei einer dreigliedrigen Brücke können es rund 170 Euro sein. Gilt die Kürzung auch für Rentner? Ja. Es gibt keine Sonderregel nach Alter. Rentnerinnen und Rentner mit geringem Einkommen sollten aber unbedingt prüfen, ob die Härtefallregelung greift. Zahlt meine neue Zahnzusatzversicherung für eine schon geplante Krone? In aller Regel nicht. Behandlungen, die bei Vertragsabschluss bereits angeraten, geplant oder begonnen sind, sind fast immer ausgeschlossen. Spielt es eine Rolle, bei welcher Krankenkasse ich versichert bin? Nein. Der Festzuschuss ist eine gesetzliche Leistung und bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich hoch. Fazit: Nicht in Panik verfallen – aber den Stichtag kennen Die Kürzung der Festzuschüsse ist beschlossen und tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Für eine einzelne Krone geht es um etwa 40 Euro, bei größeren Versorgungen um deutlich mehr. Entscheidend ist nicht der Behandlungstermin, sondern die Bewilligung des Heil- und Kostenplans durch Ihre Krankenkasse. Wer ohnehin Zahnersatz braucht, sollte deshalb jetzt handeln und nicht bis Mitte Dezember warten. Niemand sollte sich allerdings zu einer Behandlung drängen lassen, die medizinisch nicht nötig ist. Ob ein Zahn jetzt oder später versorgt wird, ist eine Entscheidung zwischen Ihnen und Ihrem Zahnarzt. Langfristig wichtiger als die Reform sind zwei Dinge, die Sie selbst in der Hand haben: ein lückenlos geführtes Bonusheft und – wenn es zu Ihrer Situation passt – eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung, die sich nicht nur am Kassenzuschuss orientiert. Sie möchten wissen, ob sich eine Zahnzusatzversicherung für Sie lohnt? Als unabhängiger Versicherungsmakler aus Gründau vergleiche ich für Sie Tarife verschiedener Versicherer und prüfe ehrlich, ob sich der Abschluss für Ihre Situation rechnet – persönlich vor Ort im Main-Kinzig-Kreis, telefonisch oder per WhatsApp. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Mehr zum Thema finden Sie auf meiner Seite zur Krankenzusatzversicherung – oder Sie vereinbaren über den Button unten direkt einen kostenlosen Termin. Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Stand: Oktober 2026.


